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Hofmann, Daniel: Zehen Starcke anzeigungen vnd Erweisungen. Halle, 1597.

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Bildern anzustellen / darin des 22. Cap. Josuae ein feine Richtschnur sein kan. So hat auch Gregorius Magnus (dessen Spruch die von Landtstenden wol angezogen / Quod doctis est scriptura, hoc laicis est pictura) in 2. Tomo suo operum lib. 9. Epistola 9. einen Politischen Rath / wie man in solchen fall / wenn man sich verstossen hat / ohne offentlichen schimpff dauon kommen kan / Nemlich Ierenus der Bischoff zu Messilien / welcher in bewegung / das er gesehen hatte / wie etliche die Bilder angebettet hatten / zugefahren vnd alle Bilder zu brochen / vnd damit seine Kirchen an zu hörern wüst gemacht hatte / Solte die zerstreweten wider samlem / jhnen anzeigen wie in Gottes Wort verboten were / die Bilder anzubeten / vnnd solches von jhme nicht solte zugelassen werden / wenn sie aber in der Kirchen Bilder haben wolten / da zu sie von Alters gemacht weren / das sie nemblich H. Historien den Leuten vor augen stelleten / vnnd also durchs gemelde erinnere was die Schrifft die lesenden vnterrichtete / das wolte er nicht fechten sondern zulassen / Haec ibi. Vnd ich müste billich vff solche Epistel / weil sie mit dem 22. Cap. Josuae einstimmet / vnd der Lutherischen auch von Beza gebilligter Lehre gemeß ist / das nemlich Gott der Herre die Bilder nicht blos / sondern allein in Abgötterey verboten habe.

2. So stehet solche meinung in der Apol: Aug: Confess: im 13. Cap. ist es weitleufftiger angezogen / von D. Vrbano Regio in libro de formulis caute loquendi articulo 17. Welches Buch in das Christliche Braunschweigische vnd Lüneburgische Corpus doctrinae genomen ist / Daher die löblichen Fürsten zu Anhalt leicht abnemen können / wie angestelleter rath Iosuae 22. vnd Gregorij Magni jrer F. G. Nahmen / ruhm vnd Wolfart weit besser im Respect vnd acht helt /

Bildern anzustellen / darin des 22. Cap. Josuae ein feine Richtschnur sein kan. So hat auch Gregorius Magnus (dessen Spruch die von Landtstenden wol angezogen / Quod doctis est scriptura, hoc laicis est pictura) in 2. Tomo suo operum lib. 9. Epistola 9. einen Politischen Rath / wie man in solchen fall / wenn man sich verstossen hat / ohne offentlichen schimpff dauon kommen kan / Nemlich Ierenus der Bischoff zu Messilien / welcher in bewegung / das er gesehen hatte / wie etliche die Bilder angebettet hattẽ / zugefahren vnd alle Bilder zu brochen / vnd damit seine Kirchen an zu hörern wüst gemacht hatte / Solte die zerstreweten wider samlem / jhnen anzeigen wie in Gottes Wort verboten were / die Bilder anzubeten / vnnd solches von jhme nicht solte zugelassen werden / wenn sie aber in der Kirchen Bilder haben wolten / da zu sie von Alters gemacht weren / das sie nemblich H. Historien den Leuten vor augen stelleten / vnnd also durchs gemelde erinnere was die Schrifft die lesenden vnterrichtete / das wolte er nicht fechten sondern zulassen / Haec ibi. Vnd ich müste billich vff solche Epistel / weil sie mit dem 22. Cap. Josuae einstimmet / vnd der Lutherischen auch von Beza gebilligter Lehre gemeß ist / das nemlich Gott der Herre die Bilder nicht blos / sondern allein in Abgötterey verboten habe.

2. So stehet solche meinung in der Apol: Aug: Confess: im 13. Cap. ist es weitleufftiger angezogẽ / von D. Vrbano Regio in libro de formulis cautè loquendi articulo 17. Welches Buch in das Christliche Braunschweigische vnd Lüneburgische Corpus doctrinae genomen ist / Daher die löblichen Fürsten zu Anhalt leicht abnemen können / wie angestelleter rath Iosuae 22. vnd Gregorij Magni jrer F. G. Nahmen / ruhm vñ Wolfart weit besser im Respect vñ acht helt /

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Bildern anzustellen / darin des                      22. Cap. Josuae ein feine Richtschnur sein kan. So hat auch Gregorius Magnus                      (dessen Spruch die von Landtstenden wol angezogen / Quod doctis est scriptura,                      hoc laicis est pictura) in 2. Tomo suo operum lib. 9. Epistola 9. einen                      Politischen Rath / wie man in solchen fall / wenn man sich verstossen hat / ohne                      offentlichen schimpff dauon kommen kan / Nemlich Ierenus der Bischoff zu                      Messilien / welcher in bewegung / das er gesehen hatte / wie etliche die Bilder                      angebettet hatte&#x0303; / zugefahren vnd alle Bilder zu brochen / vnd                      damit seine Kirchen an zu hörern wüst gemacht hatte / Solte die zerstreweten                      wider samlem / jhnen anzeigen wie in Gottes Wort verboten were / die Bilder                      anzubeten / vnnd solches von jhme nicht solte zugelassen werden / wenn sie aber                      in der Kirchen Bilder haben wolten / da zu sie von Alters gemacht weren / das                      sie nemblich H. Historien den Leuten vor augen stelleten / vnnd also durchs                      gemelde erinnere was die Schrifft die lesenden vnterrichtete / das wolte er                      nicht fechten sondern zulassen / Haec ibi. Vnd ich müste billich vff solche                      Epistel / weil sie mit dem 22. Cap. Josuae einstimmet / vnd der Lutherischen                      auch von Beza gebilligter Lehre gemeß ist / das nemlich Gott der Herre die                      Bilder nicht blos / sondern allein in Abgötterey verboten habe.</p>
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[7/0015] Bildern anzustellen / darin des 22. Cap. Josuae ein feine Richtschnur sein kan. So hat auch Gregorius Magnus (dessen Spruch die von Landtstenden wol angezogen / Quod doctis est scriptura, hoc laicis est pictura) in 2. Tomo suo operum lib. 9. Epistola 9. einen Politischen Rath / wie man in solchen fall / wenn man sich verstossen hat / ohne offentlichen schimpff dauon kommen kan / Nemlich Ierenus der Bischoff zu Messilien / welcher in bewegung / das er gesehen hatte / wie etliche die Bilder angebettet hattẽ / zugefahren vnd alle Bilder zu brochen / vnd damit seine Kirchen an zu hörern wüst gemacht hatte / Solte die zerstreweten wider samlem / jhnen anzeigen wie in Gottes Wort verboten were / die Bilder anzubeten / vnnd solches von jhme nicht solte zugelassen werden / wenn sie aber in der Kirchen Bilder haben wolten / da zu sie von Alters gemacht weren / das sie nemblich H. Historien den Leuten vor augen stelleten / vnnd also durchs gemelde erinnere was die Schrifft die lesenden vnterrichtete / das wolte er nicht fechten sondern zulassen / Haec ibi. Vnd ich müste billich vff solche Epistel / weil sie mit dem 22. Cap. Josuae einstimmet / vnd der Lutherischen auch von Beza gebilligter Lehre gemeß ist / das nemlich Gott der Herre die Bilder nicht blos / sondern allein in Abgötterey verboten habe. 2. So stehet solche meinung in der Apol: Aug: Confess: im 13. Cap. ist es weitleufftiger angezogẽ / von D. Vrbano Regio in libro de formulis cautè loquendi articulo 17. Welches Buch in das Christliche Braunschweigische vnd Lüneburgische Corpus doctrinae genomen ist / Daher die löblichen Fürsten zu Anhalt leicht abnemen können / wie angestelleter rath Iosuae 22. vnd Gregorij Magni jrer F. G. Nahmen / ruhm vñ Wolfart weit besser im Respect vñ acht helt /

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Zitationshilfe: Hofmann, Daniel: Zehen Starcke anzeigungen vnd Erweisungen. Halle, 1597, S. 7. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hofmann_anzeigungen_1597/15>, abgerufen am 03.12.2024.