Hofmann, Daniel: Zehen Starcke anzeigungen vnd Erweisungen. Halle, 1597.von der Ritterschafft vnd Städten / so viel desto gewisser sein / neben Irer F. G. der Warheit im grunde bestes fleisses nachzuforschen / wie dann solcher gantzer Paragraphus pag. 14. & 15. Christlich / Fürstlich / vnd wol lautet / vnd einen grossen vnterscheit zwischen Ihrer F. G. gutem hertzen / vnd des andern Dichters Geist darthut. Ich mache mir auch keinen zweiffel / es werden neben hochgelahrten Fürsten / andere verstendige zu Hof / vnd sonsten / diese rechnung leichtlich machen können / weil diese sachen zu förderst der benachbarten Chur vnd Fürsten anordnung betreffen / vnd derselben thun (was vnbillich dissfalls gestrafft wird) billich von jhren Theologen verantwortet wird / darunter gleichwol viel alte sein / die nach fleissiger nachforschung des Zerbster Dichters weißheit nicht haben ergründen mügen / so wolle sich viel weniger gebüren / also auff die Alten vnd jre Grawe Haar koth zu speyen / welchs denn daher durchaus vnrecht ist / das der Tichter in Irrthumb steckt / vnd doch die Alten / so es besser verstehen / vor Thoren vnd Kinder ausruffeu wil. MAn sage hie / was man wil / so gleube ich schwerlich / das man solches für des guten Geistes früchte wird können außbringen. Demnach auch dissfalls eine widerholete vnterthenige Admonition / darinn der Fürsten geschonet / vnnd der Tichter mit scharffer Lauge gezwagt würde / verhoffentlich so viel schaffen kündte / das es nicht einer gemeinen widersetzung nötig sein möcht. So ferne nicht potestas tenebrarum einfellet / so kan solch werck nicht fortkommen / vnd würden wir vnscre grawe Haar vbel dauon bringen / wenn wir nicht dawider theten / was müglich were. Ich wil euch mit Gottes hülff wider solch vbel trew - von der Ritterschafft vnd Städten / so viel desto gewisser sein / neben Irer F. G. der Warheit im grunde bestes fleisses nachzuforschen / wie dann solcher gantzer Paragraphus pag. 14. & 15. Christlich / Fürstlich / vnd wol lautet / vnd einen grossen vnterscheit zwischen Ihrer F. G. gutem hertzen / vnd des andern Dichters Geist darthut. Ich mache mir auch keinen zweiffel / es werden neben hochgelahrten Fürsten / andere verstendige zu Hof / vnd sonsten / diese rechnung leichtlich machen können / weil diese sachen zu förderst der benachbarten Chur vnd Fürsten anordnung betreffen / vnd derselben thun (was vnbillich dissfalls gestrafft wird) billich von jhren Theologen verantwortet wird / darunter gleichwol viel alte sein / die nach fleissiger nachforschung des Zerbster Dichters weißheit nicht haben ergründen mügen / so wolle sich viel weniger gebüren / also auff die Alten vnd jre Grawe Haar koth zu speyen / welchs denn daher durchaus vnrecht ist / das der Tichter in Irrthumb steckt / vnd doch die Alten / so es besser verstehen / vor Thoren vnd Kinder ausruffeu wil. MAn sage hie / was man wil / so gleube ich schwerlich / das man solches für des guten Geistes früchte wird können außbringen. Demnach auch dissfalls eine widerholete vnterthenige Admonition / darinn der Fürsten geschonet / vnnd der Tichter mit scharffer Lauge gezwagt würde / verhoffentlich so viel schaffen kündte / das es nicht einer gemeinen widersetzung nötig sein möcht. So ferne nicht potestas tenebrarum einfellet / so kan solch werck nicht fortkom̃en / vnd würden wir vnscre grawe Haar vbel dauon bringen / wenn wir nicht dawider theten / was müglich were. Ich wil euch mit Gottes hülff wider solch vbel trew - <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0018" n="10"/> von der Ritterschafft vnd Städten / so viel desto gewisser sein / neben Irer F. G. der Warheit im grunde bestes fleisses nachzuforschen / wie dann solcher gantzer Paragraphus pag. 14. & 15. Christlich / Fürstlich / vnd wol lautet / vnd einen grossen vnterscheit zwischen Ihrer F. G. gutem hertzen / vnd des andern Dichters Geist darthut. Ich mache mir auch keinen zweiffel / es werden neben hochgelahrten Fürsten / andere verstendige zu Hof / vnd sonsten / diese rechnung leichtlich machen können / weil diese sachen zu förderst der benachbarten Chur vnd Fürsten anordnung betreffen / vnd derselben thun (was vnbillich dissfalls gestrafft wird) billich von jhren Theologen verantwortet wird / darunter gleichwol viel alte sein / die nach fleissiger nachforschung des Zerbster Dichters weißheit nicht haben ergründen mügen / so wolle sich viel weniger gebüren / also auff die Alten vnd jre Grawe Haar koth zu speyen / welchs denn daher durchaus vnrecht ist / das der Tichter in Irrthumb steckt / vnd doch die Alten / so es besser verstehen / vor Thoren vnd Kinder ausruffeu wil. MAn sage hie / was man wil / so gleube ich schwerlich / das man solches für des guten Geistes früchte wird können außbringen. Demnach auch dissfalls eine widerholete vnterthenige Admonition / darinn der Fürsten geschonet / vnnd der Tichter mit scharffer Lauge gezwagt würde / verhoffentlich so viel schaffen kündte / das es nicht einer gemeinen widersetzung nötig sein möcht. So ferne nicht potestas tenebrarum einfellet / so kan solch werck nicht fortkom̃en / vnd würden wir vnscre grawe Haar vbel dauon bringen / wenn wir nicht dawider theten / was müglich were. Ich wil euch mit Gottes hülff wider solch vbel trew - </p> </div> </body> </text> </TEI> [10/0018]
von der Ritterschafft vnd Städten / so viel desto gewisser sein / neben Irer F. G. der Warheit im grunde bestes fleisses nachzuforschen / wie dann solcher gantzer Paragraphus pag. 14. & 15. Christlich / Fürstlich / vnd wol lautet / vnd einen grossen vnterscheit zwischen Ihrer F. G. gutem hertzen / vnd des andern Dichters Geist darthut. Ich mache mir auch keinen zweiffel / es werden neben hochgelahrten Fürsten / andere verstendige zu Hof / vnd sonsten / diese rechnung leichtlich machen können / weil diese sachen zu förderst der benachbarten Chur vnd Fürsten anordnung betreffen / vnd derselben thun (was vnbillich dissfalls gestrafft wird) billich von jhren Theologen verantwortet wird / darunter gleichwol viel alte sein / die nach fleissiger nachforschung des Zerbster Dichters weißheit nicht haben ergründen mügen / so wolle sich viel weniger gebüren / also auff die Alten vnd jre Grawe Haar koth zu speyen / welchs denn daher durchaus vnrecht ist / das der Tichter in Irrthumb steckt / vnd doch die Alten / so es besser verstehen / vor Thoren vnd Kinder ausruffeu wil. MAn sage hie / was man wil / so gleube ich schwerlich / das man solches für des guten Geistes früchte wird können außbringen. Demnach auch dissfalls eine widerholete vnterthenige Admonition / darinn der Fürsten geschonet / vnnd der Tichter mit scharffer Lauge gezwagt würde / verhoffentlich so viel schaffen kündte / das es nicht einer gemeinen widersetzung nötig sein möcht. So ferne nicht potestas tenebrarum einfellet / so kan solch werck nicht fortkom̃en / vnd würden wir vnscre grawe Haar vbel dauon bringen / wenn wir nicht dawider theten / was müglich were. Ich wil euch mit Gottes hülff wider solch vbel trew -
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |