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Hofmann, Daniel: Zehen Starcke anzeigungen vnd Erweisungen. Halle, 1597.

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von der Ritterschafft vnd Städten / so viel desto gewisser sein / neben Irer F. G. der Warheit im grunde bestes fleisses nachzuforschen / wie dann solcher gantzer Paragraphus pag. 14. & 15. Christlich / Fürstlich / vnd wol lautet / vnd einen grossen vnterscheit zwischen Ihrer F. G. gutem hertzen / vnd des andern Dichters Geist darthut. Ich mache mir auch keinen zweiffel / es werden neben hochgelahrten Fürsten / andere verstendige zu Hof / vnd sonsten / diese rechnung leichtlich machen können / weil diese sachen zu förderst der benachbarten Chur vnd Fürsten anordnung betreffen / vnd derselben thun (was vnbillich dissfalls gestrafft wird) billich von jhren Theologen verantwortet wird / darunter gleichwol viel alte sein / die nach fleissiger nachforschung des Zerbster Dichters weißheit nicht haben ergründen mügen / so wolle sich viel weniger gebüren / also auff die Alten vnd jre Grawe Haar koth zu speyen / welchs denn daher durchaus vnrecht ist / das der Tichter in Irrthumb steckt / vnd doch die Alten / so es besser verstehen / vor Thoren vnd Kinder ausruffeu wil. MAn sage hie / was man wil / so gleube ich schwerlich / das man solches für des guten Geistes früchte wird können außbringen. Demnach auch dissfalls eine widerholete vnterthenige Admonition / darinn der Fürsten geschonet / vnnd der Tichter mit scharffer Lauge gezwagt würde / verhoffentlich so viel schaffen kündte / das es nicht einer gemeinen widersetzung nötig sein möcht. So ferne nicht potestas tenebrarum einfellet / so kan solch werck nicht fortkommen / vnd würden wir vnscre grawe Haar vbel dauon bringen / wenn wir nicht dawider theten / was müglich were. Ich wil euch mit Gottes hülff wider solch vbel trew -

von der Ritterschafft vnd Städten / so viel desto gewisser sein / neben Irer F. G. der Warheit im grunde bestes fleisses nachzuforschen / wie dann solcher gantzer Paragraphus pag. 14. & 15. Christlich / Fürstlich / vnd wol lautet / vnd einen grossen vnterscheit zwischen Ihrer F. G. gutem hertzen / vnd des andern Dichters Geist darthut. Ich mache mir auch keinen zweiffel / es werden neben hochgelahrten Fürsten / andere verstendige zu Hof / vnd sonsten / diese rechnung leichtlich machen können / weil diese sachen zu förderst der benachbarten Chur vnd Fürsten anordnung betreffen / vnd derselben thun (was vnbillich dissfalls gestrafft wird) billich von jhren Theologen verantwortet wird / darunter gleichwol viel alte sein / die nach fleissiger nachforschung des Zerbster Dichters weißheit nicht haben ergründen mügen / so wolle sich viel weniger gebüren / also auff die Alten vnd jre Grawe Haar koth zu speyen / welchs denn daher durchaus vnrecht ist / das der Tichter in Irrthumb steckt / vnd doch die Alten / so es besser verstehen / vor Thoren vnd Kinder ausruffeu wil. MAn sage hie / was man wil / so gleube ich schwerlich / das man solches für des guten Geistes früchte wird können außbringen. Demnach auch dissfalls eine widerholete vnterthenige Admonition / darinn der Fürsten geschonet / vnnd der Tichter mit scharffer Lauge gezwagt würde / verhoffentlich so viel schaffen kündte / das es nicht einer gemeinen widersetzung nötig sein möcht. So ferne nicht potestas tenebrarum einfellet / so kan solch werck nicht fortkom̃en / vnd würden wir vnscre grawe Haar vbel dauon bringen / wenn wir nicht dawider theten / was müglich were. Ich wil euch mit Gottes hülff wider solch vbel trew -

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[10/0018] von der Ritterschafft vnd Städten / so viel desto gewisser sein / neben Irer F. G. der Warheit im grunde bestes fleisses nachzuforschen / wie dann solcher gantzer Paragraphus pag. 14. & 15. Christlich / Fürstlich / vnd wol lautet / vnd einen grossen vnterscheit zwischen Ihrer F. G. gutem hertzen / vnd des andern Dichters Geist darthut. Ich mache mir auch keinen zweiffel / es werden neben hochgelahrten Fürsten / andere verstendige zu Hof / vnd sonsten / diese rechnung leichtlich machen können / weil diese sachen zu förderst der benachbarten Chur vnd Fürsten anordnung betreffen / vnd derselben thun (was vnbillich dissfalls gestrafft wird) billich von jhren Theologen verantwortet wird / darunter gleichwol viel alte sein / die nach fleissiger nachforschung des Zerbster Dichters weißheit nicht haben ergründen mügen / so wolle sich viel weniger gebüren / also auff die Alten vnd jre Grawe Haar koth zu speyen / welchs denn daher durchaus vnrecht ist / das der Tichter in Irrthumb steckt / vnd doch die Alten / so es besser verstehen / vor Thoren vnd Kinder ausruffeu wil. MAn sage hie / was man wil / so gleube ich schwerlich / das man solches für des guten Geistes früchte wird können außbringen. Demnach auch dissfalls eine widerholete vnterthenige Admonition / darinn der Fürsten geschonet / vnnd der Tichter mit scharffer Lauge gezwagt würde / verhoffentlich so viel schaffen kündte / das es nicht einer gemeinen widersetzung nötig sein möcht. So ferne nicht potestas tenebrarum einfellet / so kan solch werck nicht fortkom̃en / vnd würden wir vnscre grawe Haar vbel dauon bringen / wenn wir nicht dawider theten / was müglich were. Ich wil euch mit Gottes hülff wider solch vbel trew -

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Zitationshilfe: Hofmann, Daniel: Zehen Starcke anzeigungen vnd Erweisungen. Halle, 1597, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hofmann_anzeigungen_1597/18>, abgerufen am 21.11.2024.