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Hofmann, Daniel: Zehen Starcke anzeigungen vnd Erweisungen. Halle, 1597.

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vns gleichen theil haben / gar vff dieser lande Kirchen gezogen / vnd was sich sonsten in gemein schier abgearbeit vnd vermüdet hat / an vns allererst wieder vernewret werde. In welchem doch E. F. G. Ich im geringsten nicht begere ziel oder mas fürzuschreiben / sondern dieweil mich Gott wunderlich in dieses löbliche Fürstenthumb beruffen / vnd ich Anno. 69. Vmb Bartholomej / Wie M. Johan vom Berge bewust / dem Gottseligen Fürsten vnd Herrn / Herrn Bernharden / Weiland E. F. G. geliebten H. Bruder / Christmilder gedechtnis / mit hand vnd munde zuzusagen / vff gnedigs Anhalden / nicht vmbgehen können / dem Fürstlichen Hoch löblichem Stande Anhalde (Wo es Gott nicht durch söderliche schickung anders verordnen würde) vor allen andern Stenden im gantzen Teutschen reich zudienen / wie ich dann nu von Anno. 66. Bis vff diese Stunde / so viel mir Gott gnad verliehen hat / mit allem fleiß vnd trewen gethan / vnd noch / so fern es E. F. G. nicht zuwieder / gern thun wil. Als hab ich meiner vnterthenigen pflicht nach / dieses an E. F. G. demütigst zuberichten nicht für vnnötig geachtet / Vnterthenigste hiemit bittende E. F. G. wollens in allen gnaden auffnehmen / vnd mein / auch meiner Collegen / sampt vnd sonderlich / gnediger Fürst vnd Herr allzeit sein vnd bleiben.

Solchs wird aber der allmechtig E. F. G. sampt derselben Fürstlichen gemahl / Junger Herrschafft / Frewlin vnd allen lieben verwandten / mit zeitlicher vnd ewiger Wolfart an Leib vnd Seel vergelten / vnd ich wil es in meinem Gebet / neben meinen Col -

vns gleichen theil haben / gar vff dieser lande Kirchen gezogen / vnd was sich sonsten in gemein schier abgearbeit vnd vermüdet hat / an vns allererst wieder vernewret werde. In welchem doch E. F. G. Ich im geringsten nicht begere ziel oder mas fürzuschreiben / sondern dieweil mich Gott wunderlich in dieses löbliche Fürstenthumb beruffen / vnd ich Anno. 69. Vmb Bartholomej / Wie M. Johan vom Berge bewust / dem Gottseligen Fürsten vnd Herrn / Herrn Bernharden / Weiland E. F. G. geliebten H. Bruder / Christmilder gedechtnis / mit hand vnd munde zuzusagen / vff gnedigs Anhalden / nicht vmbgehen können / dem Fürstlichen Hoch löblichem Stande Anhalde (Wo es Gott nicht durch söderliche schickung anders verordnẽ würde) vor allen andern Stenden im gantzen Teutschen reich zudienen / wie ich dann nu von Anno. 66. Bis vff diese Stunde / so viel mir Gott gnad verliehen hat / mit allem fleiß vnd trewen gethan / vnd noch / so fern es E. F. G. nicht zuwieder / gern thun wil. Als hab ich meiner vnterthenigen pflicht nach / dieses an E. F. G. demütigst zuberichten nicht für vnnötig geachtet / Vnterthenigste hiemit bittende E. F. G. wollens in allen gnaden auffnehmen / vnd mein / auch meiner Collegen / sampt vnd sonderlich / gnediger Fürst vnd Herr allzeit sein vnd bleiben.

Solchs wird aber der allmechtig E. F. G. sampt derselben Fürstlichen gemahl / Junger Herrschafft / Frewlin vnd allen lieben verwandten / mit zeitlicher vnd ewiger Wolfart an Leib vnd Seel vergelten / vnd ich wil es in meinem Gebet / neben meinen Col -

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[27/0035] vns gleichen theil haben / gar vff dieser lande Kirchen gezogen / vnd was sich sonsten in gemein schier abgearbeit vnd vermüdet hat / an vns allererst wieder vernewret werde. In welchem doch E. F. G. Ich im geringsten nicht begere ziel oder mas fürzuschreiben / sondern dieweil mich Gott wunderlich in dieses löbliche Fürstenthumb beruffen / vnd ich Anno. 69. Vmb Bartholomej / Wie M. Johan vom Berge bewust / dem Gottseligen Fürsten vnd Herrn / Herrn Bernharden / Weiland E. F. G. geliebten H. Bruder / Christmilder gedechtnis / mit hand vnd munde zuzusagen / vff gnedigs Anhalden / nicht vmbgehen können / dem Fürstlichen Hoch löblichem Stande Anhalde (Wo es Gott nicht durch söderliche schickung anders verordnẽ würde) vor allen andern Stenden im gantzen Teutschen reich zudienen / wie ich dann nu von Anno. 66. Bis vff diese Stunde / so viel mir Gott gnad verliehen hat / mit allem fleiß vnd trewen gethan / vnd noch / so fern es E. F. G. nicht zuwieder / gern thun wil. Als hab ich meiner vnterthenigen pflicht nach / dieses an E. F. G. demütigst zuberichten nicht für vnnötig geachtet / Vnterthenigste hiemit bittende E. F. G. wollens in allen gnaden auffnehmen / vnd mein / auch meiner Collegen / sampt vnd sonderlich / gnediger Fürst vnd Herr allzeit sein vnd bleiben. Solchs wird aber der allmechtig E. F. G. sampt derselben Fürstlichen gemahl / Junger Herrschafft / Frewlin vnd allen lieben verwandten / mit zeitlicher vnd ewiger Wolfart an Leib vnd Seel vergelten / vnd ich wil es in meinem Gebet / neben meinen Col -

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Zitationshilfe: Hofmann, Daniel: Zehen Starcke anzeigungen vnd Erweisungen. Halle, 1597, S. 27. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hofmann_anzeigungen_1597/35>, abgerufen am 21.11.2024.