Hofmann, Daniel: Zehen Starcke anzeigungen vnd Erweisungen. Halle, 1597.len / Ex fructibus cognoscetis eos. Vnd S. Johannes / Prüffet die Geister / ob sie aus Gott sein. Der Satan mag sich verstellen jn einen Engel des Liechtes wie er wölle 2. Cor. 11. so lesset jhn doch Gottes gericht nicht vngezeichnet / man kennet in an den klawen oder sonst / das er ein Hellischer vnd nicht ein heiliger Engel sey. Das die Fürsten zu Anhalt on zweiffel wol gemercket würden haben / da die Schrifft also in Formalib. jren FF. G G. fürgebracht vnd fürgelesen solte sein / wie sie in druck ausgangen. Aber wie vns die Caluinischen hendel an vielen F. Höfen binnen wenig Jaren gewitziget haben / sind tausenderley Griff vnd Tück / auch verstendige frommt Fürsten zu erschleichen / vnd hinder das liecht zu führen. Das bisweilen falsche Gotteslesterliche Lere / welche sie doch von Hertzen hassen vnd verfluchen / vnwissend / auch wider jhren willen / der Christlichen Oberkeit znuertheidigen vnd derselben vnterschleiff zugeben / verschmitzter verschlagener weise zu gemeuchelt mus werden. Des hab ich ein Exempel E. Ehrw. zur Dancksagung hiebey wöllen lassen drucken / nemlich des Schreiben M. Wolffg. Amlings / an den Durchl. Hochgebornen Fürsten zu Anhalt / Jochim Ernst / ad. 1585. datirt / darin er widerrathen / das J. F. G. J[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt] nicht D. Heshusium solte forderen / die Anhaltischen zu Examiniren. Wie weis der Gesell hie so meisterlich die Locos Sycophanticae & Diabolicae Inuentionis zu finden? Wie kan Fuchs Reinicke sich so weis bren - len / Ex fructibus cognoscetis eos. Vnd S. Johannes / Prüffet die Geister / ob sie aus Gott sein. Der Satan mag sich verstellen jn einen Engel des Liechtes wie er wölle 2. Cor. 11. so lesset jhn doch Gottes gericht nicht vngezeichnet / man kennet in an den klawen oder sonst / das er ein Hellischer vnd nicht ein heiliger Engel sey. Das die Fürsten zu Anhalt on zweiffel wol gemercket würden haben / da die Schrifft also in Formalib. jren FF. G G. fürgebracht vnd fürgelesen solte sein / wie sie in druck ausgangen. Aber wie vns die Caluinischen hendel an vielen F. Höfen binnẽ wenig Jaren gewitziget haben / sind tausenderley Griff vnd Tück / auch verstendige frommt Fürsten zu erschleichen / vnd hinder das liecht zu führen. Das bisweilen falsche Gotteslesterliche Lere / welche sie doch von Hertzen hassen vnd verfluchen / vnwissend / auch wider jhren willen / der Christlichen Oberkeit znuertheidigen vnd derselben vnterschleiff zugeben / verschmitzter verschlagener weise zu gemeuchelt mus werden. Des hab ich ein Exempel E. Ehrw. zur Dancksagung hiebey wöllen lassen drucken / nemlich des Schreiben M. Wolffg. Amlings / an dẽ Durchl. Hochgebornen Fürsten zu Anhalt / Jochim Ernst / ad. 1585. datirt / darin er widerrathen / das J. F. G. J[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt] nicht D. Heshusium solte forderen / die Anhaltischen zu Examiniren. Wie weis der Gesell hie so meisterlich die Locos Sycophanticae & Diabolicae Inuentionis zu finden? Wie kan Fuchs Reinicke sich so weis bren - <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0005"/> len / Ex fructibus cognoscetis eos. Vnd S. Johannes / Prüffet die Geister / ob sie aus Gott sein. Der Satan mag sich verstellen jn einen Engel des Liechtes wie er wölle 2. Cor. 11. so lesset jhn doch Gottes gericht nicht vngezeichnet / man kennet in an den klawen oder sonst / das er ein Hellischer vnd nicht ein heiliger Engel sey.</p> <p>Das die Fürsten zu Anhalt on zweiffel wol gemercket würden haben / da die Schrifft also in Formalib. jren FF. G G. fürgebracht vnd fürgelesen solte sein / wie sie in druck ausgangen.</p> <p>Aber wie vns die Caluinischen hendel an vielen F. Höfen binnẽ wenig Jaren gewitziget haben / sind tausenderley Griff vnd Tück / auch verstendige frommt Fürsten zu erschleichen / vnd hinder das liecht zu führen. Das bisweilen falsche Gotteslesterliche Lere / welche sie doch von Hertzen hassen vnd verfluchen / vnwissend / auch wider jhren willen / der Christlichen Oberkeit znuertheidigen vnd derselben vnterschleiff zugeben / verschmitzter verschlagener weise zu gemeuchelt mus werden.</p> <p>Des hab ich ein Exempel E. Ehrw. zur Dancksagung hiebey wöllen lassen drucken / nemlich des Schreiben M. Wolffg. Amlings / an dẽ Durchl. Hochgebornen Fürsten zu Anhalt / Jochim Ernst / ad. 1585. datirt / darin er widerrathen / das J. F. G. J<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/> nicht D. Heshusium solte forderen / die Anhaltischen zu Examiniren. Wie weis der Gesell hie so meisterlich die Locos Sycophanticae & Diabolicae Inuentionis zu finden? Wie kan Fuchs Reinicke sich so weis bren - </p> </div> </body> </text> </TEI> [0005]
len / Ex fructibus cognoscetis eos. Vnd S. Johannes / Prüffet die Geister / ob sie aus Gott sein. Der Satan mag sich verstellen jn einen Engel des Liechtes wie er wölle 2. Cor. 11. so lesset jhn doch Gottes gericht nicht vngezeichnet / man kennet in an den klawen oder sonst / das er ein Hellischer vnd nicht ein heiliger Engel sey.
Das die Fürsten zu Anhalt on zweiffel wol gemercket würden haben / da die Schrifft also in Formalib. jren FF. G G. fürgebracht vnd fürgelesen solte sein / wie sie in druck ausgangen.
Aber wie vns die Caluinischen hendel an vielen F. Höfen binnẽ wenig Jaren gewitziget haben / sind tausenderley Griff vnd Tück / auch verstendige frommt Fürsten zu erschleichen / vnd hinder das liecht zu führen. Das bisweilen falsche Gotteslesterliche Lere / welche sie doch von Hertzen hassen vnd verfluchen / vnwissend / auch wider jhren willen / der Christlichen Oberkeit znuertheidigen vnd derselben vnterschleiff zugeben / verschmitzter verschlagener weise zu gemeuchelt mus werden.
Des hab ich ein Exempel E. Ehrw. zur Dancksagung hiebey wöllen lassen drucken / nemlich des Schreiben M. Wolffg. Amlings / an dẽ Durchl. Hochgebornen Fürsten zu Anhalt / Jochim Ernst / ad. 1585. datirt / darin er widerrathen / das J. F. G. J_ nicht D. Heshusium solte forderen / die Anhaltischen zu Examiniren. Wie weis der Gesell hie so meisterlich die Locos Sycophanticae & Diabolicae Inuentionis zu finden? Wie kan Fuchs Reinicke sich so weis bren -
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