Hofmann, Daniel: Leichpredigt, bey der Begrebniß ... Herrn Joachim Mynsingers von Frudeck. Magdeburg, 1588.dem Diener beweiset / Dann aus Simeonis Worten ist offenbar / das er so viel gedacht hab: Du hast mich nicht allein deinen Diener sein lassen / Sondern auch mir trewlich gehalten / was du mir zugesagt hast / vnd in demselben deine wort zum todte erstrecket / dz deine herrschafft / welche du in meinem besten gebraucht / auch im todte mich billig willig haben soll / Wie Job am 2. sagt: Haben wir Gutes von GOtt empfangen / solten wir dann auch nicht dz böse annemen: Mit solcher clausula sollen verstanden werden die sprüche / so dem menschen vorhalten dz er sterben mus / welchs sonst auch den heiden bewust / vnd ob sie sich schon deshalben etwz darin ergeben / so bleibt doch noch grosse vnwilligkeit vnd vngedult. Zum fünfften / bringt Simeon diese gedancken dazu / der HErr lasse jhn in friede fahren / das ist / Gott bleibe sein HErr / vnd thu jm guts im todte. Wenn Herr vnd knecht die sich einander lieb haben / scheiden sollen / so gehets mit schmertzen zu / wenn aber ein Herr einen getrewen Leibeigenen von der schweren dienstbarkeit freyet / vnd gleichwol sein Herre bleibet / so ist es kein scheiden / Also spricht S. Paul 9 Ro 14 Wir leben oder sterben so sind wir des Herrn / hiemit bleibet nichts im tode / vnd folget des HErrn grosse güte. Dann das Gott dem Simeoni friede des gewissens geschaffet hat / Vnd aus gnaden Gerecht gemacht / das fület er / das er des Todtes schrecken weg neme / wie auch S. Paulus spricht: Ro. 5. Nu wir dann sind gerecht worden durch den glauben / dem Diener beweiset / Dann aus Simeonis Worten ist offenbar / das er so viel gedacht hab: Du hast mich nicht allein deinen Diener sein lassen / Sondern auch mir trewlich gehalten / was du mir zugesagt hast / vñ in demselben deine wort zum todte erstrecket / dz deine herrschafft / welche du in meinem besten gebraucht / auch im todte mich billig willig haben soll / Wie Job am 2. sagt: Haben wir Gutes von GOtt empfangen / solten wir dann auch nicht dz böse annemen: Mit solcher clausula sollen verstanden werdẽ die sprüche / so dem menschẽ vorhaltẽ dz er sterben mus / welchs sonst auch den heidẽ bewust / vñ ob sie sich schon deshalben etwz darin ergebẽ / so bleibt doch noch grosse vnwilligkeit vnd vngedult. Zum fünfften / bringt Simeon diese gedancken dazu / der HErr lasse jhn in friede fahren / das ist / Gott bleibe sein HErr / vnd thu jm guts im todte. Wenn Herr vnd knecht die sich einander lieb haben / scheiden sollen / so gehets mit schmertzen zu / weñ aber ein Herr einẽ getrewẽ Leibeigenen von der schweren dienstbarkeit freyet / vnd gleichwol sein Herre bleibet / so ist es kein scheiden / Also spricht S. Paul 9 Ro 14 Wir leben oder sterbẽ so sind wir des Herrn / hiemit bleibet nichts im tode / vnd folget des HErrn grosse güte. Dann das Gott dem Simeoni friede des gewissens geschaffet hat / Vnd aus gnaden Gerecht gemacht / das fület er / das er des Todtes schrecken weg neme / wie auch S. Paulus spricht: Ro. 5. Nu wir dann sind gerecht worden durch den glaubẽ / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0043"/> dem Diener beweiset / Dann aus Simeonis Worten ist offenbar / das er so viel gedacht hab: Du hast mich nicht allein deinen Diener sein lassen / Sondern auch mir trewlich gehalten / was du mir zugesagt hast / vñ in demselben deine wort zum todte erstrecket / dz deine herrschafft / welche du in meinem besten gebraucht / auch im todte mich billig willig haben soll / Wie Job am 2. sagt: Haben wir Gutes von GOtt empfangen / solten wir dann auch nicht dz böse annemen: Mit solcher clausula sollen verstanden werdẽ die sprüche / so dem menschẽ vorhaltẽ dz er sterben mus / welchs sonst auch den heidẽ bewust / vñ ob sie sich schon deshalben etwz darin ergebẽ / so bleibt doch noch grosse vnwilligkeit vnd vngedult.</p> <p>Zum fünfften / bringt Simeon diese gedancken dazu / der HErr lasse jhn in friede fahren / das ist / Gott bleibe sein HErr / vnd thu jm guts im todte. Wenn Herr vnd knecht die sich einander lieb haben / scheiden sollen / so gehets mit schmertzen zu / weñ aber ein Herr einẽ getrewẽ Leibeigenen von der schweren dienstbarkeit freyet / vnd gleichwol sein Herre bleibet / so ist es kein scheiden / Also spricht S. Paul 9 Ro 14 Wir leben oder sterbẽ so sind wir des Herrn / hiemit bleibet nichts im tode / vnd folget des HErrn grosse güte. Dann das Gott dem Simeoni friede des gewissens geschaffet hat / Vnd aus gnaden Gerecht gemacht / das fület er / das er des Todtes schrecken weg neme / wie auch S. Paulus spricht: Ro. 5. Nu wir dann sind gerecht worden durch den glaubẽ / </p> </div> </body> </text> </TEI> [0043]
dem Diener beweiset / Dann aus Simeonis Worten ist offenbar / das er so viel gedacht hab: Du hast mich nicht allein deinen Diener sein lassen / Sondern auch mir trewlich gehalten / was du mir zugesagt hast / vñ in demselben deine wort zum todte erstrecket / dz deine herrschafft / welche du in meinem besten gebraucht / auch im todte mich billig willig haben soll / Wie Job am 2. sagt: Haben wir Gutes von GOtt empfangen / solten wir dann auch nicht dz böse annemen: Mit solcher clausula sollen verstanden werdẽ die sprüche / so dem menschẽ vorhaltẽ dz er sterben mus / welchs sonst auch den heidẽ bewust / vñ ob sie sich schon deshalben etwz darin ergebẽ / so bleibt doch noch grosse vnwilligkeit vnd vngedult.
Zum fünfften / bringt Simeon diese gedancken dazu / der HErr lasse jhn in friede fahren / das ist / Gott bleibe sein HErr / vnd thu jm guts im todte. Wenn Herr vnd knecht die sich einander lieb haben / scheiden sollen / so gehets mit schmertzen zu / weñ aber ein Herr einẽ getrewẽ Leibeigenen von der schweren dienstbarkeit freyet / vnd gleichwol sein Herre bleibet / so ist es kein scheiden / Also spricht S. Paul 9 Ro 14 Wir leben oder sterbẽ so sind wir des Herrn / hiemit bleibet nichts im tode / vnd folget des HErrn grosse güte. Dann das Gott dem Simeoni friede des gewissens geschaffet hat / Vnd aus gnaden Gerecht gemacht / das fület er / das er des Todtes schrecken weg neme / wie auch S. Paulus spricht: Ro. 5. Nu wir dann sind gerecht worden durch den glaubẽ /
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