Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790.Periode 3. Quellen. aerarium seinem fiscus zu. Die Intestaterb-folge schränkte er auf diejenigen ein, welche von der decima frey seyen, aber man kennt die Form und den Inhalt dieser Veränderung nicht genug. §. 113. Macrin sein Nachfolger wollte dem, mit §. 114. Der kurzen und unsinnigen Regierung ei- ner
Periode 3. Quellen. aerarium ſeinem fiſcus zu. Die Inteſtaterb-folge ſchraͤnkte er auf diejenigen ein, welche von der decima frey ſeyen, aber man kennt die Form und den Inhalt dieſer Veraͤnderung nicht genug. §. 113. Macrin ſein Nachfolger wollte dem, mit §. 114. Der kurzen und unſinnigen Regierung ei- ner
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Periode 3. Quellen.
aerarium ſeinem fiſcus zu. Die Inteſtaterb-
folge ſchraͤnkte er auf diejenigen ein, welche
von der decima frey ſeyen, aber man kennt
die Form und den Inhalt dieſer Veraͤnderung
nicht genug.
§. 113.
Macrin ſein Nachfolger wollte dem, mit
dem Deſpotismus immer hoͤher ſieigenden,
Anſehen kaiſerlicher Cabinetsſchreiben ſteuern;
aber wenn alle reſcripta von Commodus und
Caracalla ſo waren, wie die, welche von ih-
nen noch uͤbrig ſind, ſo war ſeine Verbeſſe-
rung ſehr unnoͤthig.
§. 114.
Der kurzen und unſinnigen Regierung ei-
nes jungen Aſiatiſchen Prieſters, Elagaba-
lus, eines entfernten Verwandten, und,
wie er ſagte, eines Baſtards von Caracalla,
verdanken wir es, daß ſie den Tugenden von
Alexander Sever den Weg zum Throne
bahnten. Ulpian war beynahe Vormund,
und nach ihm Paullus erſter Miniſter dieſes
vortrefflichen Regenten; des letzten, unter dem
der Senat ſeine Rechte ausuͤbte, und des
letzten, unter dem claſſiſche Juriſten lebten.
Wahrſcheinlich gehoͤrt unter dieſe Regierung
noch ein Senatsſchluß uͤber fugitivi, und ei-
ner
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