Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790.Periode 4. Quellen. wegen. Die Fechterspiele sollten aufhören,und die Einschränkung der Veräusserung von Pupillengütern ward auf alle liegende Grün- de, und selbst auf kostbare bewegliche Dinge ausgedehnt. Eine Folge und ein Beweis des Drucks durch die neuen Abgaben sind die Verordnungen über den Verkauf der neu- gebornen Kinder, über das was dem Land- manne dürfe weggenommen werden, vielleicht auch über die lex commissoria. §. 134. Die drey Söhne Constantins, Con- Aber K 5
Periode 4. Quellen. wegen. Die Fechterſpiele ſollten aufhoͤren,und die Einſchraͤnkung der Veraͤuſſerung von Pupillenguͤtern ward auf alle liegende Gruͤn- de, und ſelbſt auf koſtbare bewegliche Dinge ausgedehnt. Eine Folge und ein Beweis des Drucks durch die neuen Abgaben ſind die Verordnungen uͤber den Verkauf der neu- gebornen Kinder, uͤber das was dem Land- manne duͤrfe weggenommen werden, vielleicht auch uͤber die lex commiſſoria. §. 134. Die drey Soͤhne Conſtantins, Con- Aber K 5
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Periode 4. Quellen.
wegen. Die Fechterſpiele ſollten aufhoͤren,
und die Einſchraͤnkung der Veraͤuſſerung von
Pupillenguͤtern ward auf alle liegende Gruͤn-
de, und ſelbſt auf koſtbare bewegliche Dinge
ausgedehnt. Eine Folge und ein Beweis
des Drucks durch die neuen Abgaben ſind
die Verordnungen uͤber den Verkauf der neu-
gebornen Kinder, uͤber das was dem Land-
manne duͤrfe weggenommen werden, vielleicht
auch uͤber die lex commiſſoria.
§. 134.
Die drey Soͤhne Conſtantins, Con-
ſtantin, Conſtans und Conſtantius wer-
den oft verwechſelt, und die Aehnlichkeit in
ihren Nahmen iſt kaum groͤßer, als die
Aehnlichkeit ihrer ſchwachen, argwoͤhniſchen
und theologiſirenden Regierungen. Der letz-
tere, der anfangs nur den Orient erhalten
hatte, blieb allein uͤbrig, aber er war ein
Arianer und verdient alſo kein Mitleiden,
daß er auf dem Zuge gegen den Ueberwin-
der der Deutſchen ſtarb. Die erneuerten Be-
fehle gegen die alte Religion ſollen den Nah-
men pagani veranlaßt haben, und die Stel-
le von Conſtantius II. 58. conſt. 1. wird an-
gefuͤhrt um die Epoche zu beſtimmen, von
welcher an die genaue Beobachtung herge-
brachter Ausdruͤcke unnoͤthig geworden ſey.
Aber
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