Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790.Periode 3. Quellen. suche gemacht, dem großen und üppigen Frey-staate seine vorige Tugend wieder zu geben; aber in der zweyten Hälfte eben dieses Jahr- hunderts gelangen die noch gewaltsamern Versuche weit besser, welche einzele Große machten, selbst Monarchen oder Despoten des Volks zu werden, das Monarchen wünschen und anfangs Despoten bekommen mußte. Sulla erhielt durch eine förmliche lex die §. 82. F 3
Periode 3. Quellen. ſuche gemacht, dem großen und uͤppigen Frey-ſtaate ſeine vorige Tugend wieder zu geben; aber in der zweyten Haͤlfte eben dieſes Jahr- hunderts gelangen die noch gewaltſamern Verſuche weit beſſer, welche einzele Große machten, ſelbſt Monarchen oder Deſpoten des Volks zu werden, das Monarchen wuͤnſchen und anfangs Deſpoten bekommen mußte. Sulla erhielt durch eine foͤrmliche lex die §. 82. F 3
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Periode 3. Quellen.
ſuche gemacht, dem großen und uͤppigen Frey-
ſtaate ſeine vorige Tugend wieder zu geben;
aber in der zweyten Haͤlfte eben dieſes Jahr-
hunderts gelangen die noch gewaltſamern
Verſuche weit beſſer, welche einzele Große
machten, ſelbſt Monarchen oder Deſpoten des
Volks zu werden, das Monarchen wuͤnſchen
und anfangs Deſpoten bekommen mußte.
Sulla erhielt durch eine foͤrmliche lex die
deſpotiſche Gewalt, aber ſo wie man oft mehr
thut, als man thun darf, ſo darf man auch
oft mehr thun, als man thun mag oder kann.
Sulla’s Dictatur ging voruͤber, ohne daß
der Staat wieder frey geworden waͤre. Nur
kaͤmpften jetzt wieder mehrere Partheyen ge-
gen einander, aber die Coalition zwiſchen
Pompejus und Caͤſar gab dem Staate
zwey Herren, bis endlich Caͤſar durch den
buͤrgerlichen Krieg der Einzige ward. Nach
ſeinem Tode waͤre die Wiederherſtellung der
Republik doch nicht mehr, als ein ſchoͤner
Traum geweſen, wenn auch Anton ſeinen
Dictator, ſeinen Koͤnig, nicht uͤberlebt, und
den Senat nicht genoͤthigt haͤtte, ihm den
jungen Caͤſar Octavian entgegenzuſetzen.
Dieſer war als triumvir reipublicae ordinan-
dae weit mehr Deſpot, als nach der Schlacht
bey Actium.
§. 82.
F 3
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