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Humboldt, Wilhelm von: Ideen zu einem Versuch, die Gränzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen. Breslau, 1851.

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Kriege zu bilden, oder ihnen, wenn sie denn, wie z. B.
Waffenübungen der Bürger, schlechterdings nothwendig
sind, eine solche Richtung geben, dass sie derselben nicht
blos die Tapferkeit, Fertigkeit und Subordination eines
Soldaten beibringen, sondern den Geist wahrer Krieger,
oder vielmehr edler Bürger einhauchen, welche für ihr
Vaterland zu fechten immer bereit sind.


VI.
Sorgfalt des Staats für die Sicherheit der Bürger unter einander.
Mittel, diesen Endzweck zu erreichen. Veranstaltungen, welche
auf die Umformung des Geistes und Charakters der Bürger
gerichtet sind. Oeffentliche Erziehung.

Möglicher Umfang der Mittel, diese Sicherheit zu befördern. -- Moralische Mittel.
-- Oeffentliche Erziehung. -- Ist nachtheilig, vorzüglich weil sie die Mannigfal-
tigkeit der Ausbildung hindert; -- unnütz, weil es in einer Nation, die einer gehö-
rigen Freiheit geniesst, an guter Privaterziehung nicht fehlen wird; -- wirkt zu
viel, weil die Sorgfalt für die Sicherheit nicht gänzliche Umformung der Sitten
nothwendig macht; -- liegt daher ausser den Gränzen der Wirksamkeit des
Staats.

Eine tiefere und ausführlichere Prüfung erfordert die Sorg-
falt des Staats für die innere Sicherheit der Bürger unter ein-
ander, zu der ich mich jetzt wende. Denn es scheint mir nicht
hinlänglich, demselben blos allgemein die Erhaltung derselben
zur Pflicht zu machen, sondern ich halte es vielmehr für noth-
wendig, die besondern Gränzen dabei zu bestimmen, oder wenn
dies allgemein nicht möglich sein sollte, wenigstens die Gründe
dieser Unmöglichkeit auseinanderzusetzen, und die Merkmale
anzugeben, an welchen sie in gegebenen Fällen zu erkennen
sein möchten. Schon eine sehr mangelhafte Erfahrung lehrt,
dass diese Sorgfalt mehr oder minder weit ausgreifen kann,
ihren Endzweck zu erreichen. Sie kann sich begnügen, began-
gene Unordnungen wieder herzustellen, und zu bestrafen. Sie
kann schon ihre Begehung überhaupt zu verhüten suchen, und

Kriege zu bilden, oder ihnen, wenn sie denn, wie z. B.
Waffenübungen der Bürger, schlechterdings nothwendig
sind, eine solche Richtung geben, dass sie derselben nicht
blos die Tapferkeit, Fertigkeit und Subordination eines
Soldaten beibringen, sondern den Geist wahrer Krieger,
oder vielmehr edler Bürger einhauchen, welche für ihr
Vaterland zu fechten immer bereit sind.


VI.
Sorgfalt des Staats für die Sicherheit der Bürger unter einander.
Mittel, diesen Endzweck zu erreichen. Veranstaltungen, welche
auf die Umformung des Geistes und Charakters der Bürger
gerichtet sind. Oeffentliche Erziehung.

Möglicher Umfang der Mittel, diese Sicherheit zu befördern. — Moralische Mittel.
— Oeffentliche Erziehung. — Ist nachtheilig, vorzüglich weil sie die Mannigfal-
tigkeit der Ausbildung hindert; — unnütz, weil es in einer Nation, die einer gehö-
rigen Freiheit geniesst, an guter Privaterziehung nicht fehlen wird; — wirkt zu
viel, weil die Sorgfalt für die Sicherheit nicht gänzliche Umformung der Sitten
nothwendig macht; — liegt daher ausser den Gränzen der Wirksamkeit des
Staats.

Eine tiefere und ausführlichere Prüfung erfordert die Sorg-
falt des Staats für die innere Sicherheit der Bürger unter ein-
ander, zu der ich mich jetzt wende. Denn es scheint mir nicht
hinlänglich, demselben blos allgemein die Erhaltung derselben
zur Pflicht zu machen, sondern ich halte es vielmehr für noth-
wendig, die besondern Gränzen dabei zu bestimmen, oder wenn
dies allgemein nicht möglich sein sollte, wenigstens die Gründe
dieser Unmöglichkeit auseinanderzusetzen, und die Merkmale
anzugeben, an welchen sie in gegebenen Fällen zu erkennen
sein möchten. Schon eine sehr mangelhafte Erfahrung lehrt,
dass diese Sorgfalt mehr oder minder weit ausgreifen kann,
ihren Endzweck zu erreichen. Sie kann sich begnügen, began-
gene Unordnungen wieder herzustellen, und zu bestrafen. Sie
kann schon ihre Begehung überhaupt zu verhüten suchen, und

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[53/0089] Kriege zu bilden, oder ihnen, wenn sie denn, wie z. B. Waffenübungen der Bürger, schlechterdings nothwendig sind, eine solche Richtung geben, dass sie derselben nicht blos die Tapferkeit, Fertigkeit und Subordination eines Soldaten beibringen, sondern den Geist wahrer Krieger, oder vielmehr edler Bürger einhauchen, welche für ihr Vaterland zu fechten immer bereit sind. VI. Sorgfalt des Staats für die Sicherheit der Bürger unter einander. Mittel, diesen Endzweck zu erreichen. Veranstaltungen, welche auf die Umformung des Geistes und Charakters der Bürger gerichtet sind. Oeffentliche Erziehung. Möglicher Umfang der Mittel, diese Sicherheit zu befördern. — Moralische Mittel. — Oeffentliche Erziehung. — Ist nachtheilig, vorzüglich weil sie die Mannigfal- tigkeit der Ausbildung hindert; — unnütz, weil es in einer Nation, die einer gehö- rigen Freiheit geniesst, an guter Privaterziehung nicht fehlen wird; — wirkt zu viel, weil die Sorgfalt für die Sicherheit nicht gänzliche Umformung der Sitten nothwendig macht; — liegt daher ausser den Gränzen der Wirksamkeit des Staats. Eine tiefere und ausführlichere Prüfung erfordert die Sorg- falt des Staats für die innere Sicherheit der Bürger unter ein- ander, zu der ich mich jetzt wende. Denn es scheint mir nicht hinlänglich, demselben blos allgemein die Erhaltung derselben zur Pflicht zu machen, sondern ich halte es vielmehr für noth- wendig, die besondern Gränzen dabei zu bestimmen, oder wenn dies allgemein nicht möglich sein sollte, wenigstens die Gründe dieser Unmöglichkeit auseinanderzusetzen, und die Merkmale anzugeben, an welchen sie in gegebenen Fällen zu erkennen sein möchten. Schon eine sehr mangelhafte Erfahrung lehrt, dass diese Sorgfalt mehr oder minder weit ausgreifen kann, ihren Endzweck zu erreichen. Sie kann sich begnügen, began- gene Unordnungen wieder herzustellen, und zu bestrafen. Sie kann schon ihre Begehung überhaupt zu verhüten suchen, und

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Zitationshilfe: Humboldt, Wilhelm von: Ideen zu einem Versuch, die Gränzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen. Breslau, 1851, S. 53. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/humboldt_grenzen_1851/89>, abgerufen am 24.11.2024.