bene an denjenigen Gliedern gestraft, womit er gesündiget hat. Diese Strafe dauert bis zum drei- ßigsten Tage und trifft sowohl die Seele, als den Leib. Das sechste Gericht ist jenes der Hölle, und das siebente besteht im Na-venad, im unstäten Umherwandern der Seele, welche gezwungen wird, in der Welt zu laufen, und nicht eher einen Ort zum Ausruhen findet, als bis ihre Strafzeit vor- bei ist *)."
Die Strafe des Schlagens im Grabe, Chib- but hakkefer, wird noch auf andere Art beschrieben. "Wenn ein Jsraelit, sagt Rabbi Elias Levita, ge- storben und begraben ist, kömmt der Engel des Todes und setzt sich auf das Grab. Hierauf kehrt die Seele in den Leib zurück und richtet ihn auf. Dann nimmt der Engel eine Kette, die halb von Eisen, halb von Feuer ist, und giebt dem Leichnam zwei Schläge. Durch den ersten werden alle Glie- der zerrissen, durch den zweiten alle Gebeine zer- streuet, und wenn der Todesengel dem Verstorbe- nen noch einen dritten Schlag giebt, so wird er in Staub und Asche verwandelt. Nachher kommen die guten Engel, suchen Alles behutsam wieder zusam- men und legen es ins Grab **). Die Strafe des Chibbut hakkefer ist schrecklicher, als die Qualen der Hölle; selbst vollkommen Gerechte und Säug-
*) Sepher Jareh Chattaim und Nischmath Chajim.
**) M. s. Elias Levita's Wörterbuch Tischbi.
bene an denjenigen Gliedern geſtraft, womit er geſuͤndiget hat. Dieſe Strafe dauert bis zum drei- ßigſten Tage und trifft ſowohl die Seele, als den Leib. Das ſechste Gericht iſt jenes der Hoͤlle, und das ſiebente beſteht im Na-venad, im unſtaͤten Umherwandern der Seele, welche gezwungen wird, in der Welt zu laufen, und nicht eher einen Ort zum Ausruhen findet, als bis ihre Strafzeit vor- bei iſt *).«
Die Strafe des Schlagens im Grabe, Chib- but hakkefer, wird noch auf andere Art beſchrieben. »Wenn ein Jſraelit, ſagt Rabbi Elias Levita, ge- ſtorben und begraben iſt, koͤmmt der Engel des Todes und ſetzt ſich auf das Grab. Hierauf kehrt die Seele in den Leib zuruͤck und richtet ihn auf. Dann nimmt der Engel eine Kette, die halb von Eiſen, halb von Feuer iſt, und giebt dem Leichnam zwei Schlaͤge. Durch den erſten werden alle Glie- der zerriſſen, durch den zweiten alle Gebeine zer- ſtreuet, und wenn der Todesengel dem Verſtorbe- nen noch einen dritten Schlag giebt, ſo wird er in Staub und Aſche verwandelt. Nachher kommen die guten Engel, ſuchen Alles behutſam wieder zuſam- men und legen es ins Grab **). Die Strafe des Chibbut hakkefer iſt ſchrecklicher, als die Qualen der Hoͤlle; ſelbſt vollkommen Gerechte und Saͤug-
*) Sepher Jareh Chattaim und Niſchmath Chajim.
**) M. ſ. Elias Levita’s Woͤrterbuch Tiſchbi.
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0228"n="194"/>
bene an denjenigen Gliedern geſtraft, womit er<lb/>
geſuͤndiget hat. Dieſe Strafe dauert bis zum drei-<lb/>
ßigſten Tage und trifft ſowohl die Seele, als den<lb/>
Leib. Das ſechste Gericht iſt jenes der Hoͤlle, und<lb/>
das ſiebente beſteht im Na-venad, im unſtaͤten<lb/>
Umherwandern der Seele, welche gezwungen wird,<lb/>
in der Welt zu laufen, und nicht eher einen Ort<lb/>
zum Ausruhen findet, als bis ihre Strafzeit vor-<lb/>
bei iſt <noteplace="foot"n="*)">Sepher Jareh Chattaim und Niſchmath Chajim.</note>.«</p><lb/><p>Die Strafe des Schlagens im Grabe, Chib-<lb/>
but hakkefer, wird noch auf andere Art beſchrieben.<lb/>
»Wenn ein Jſraelit, ſagt Rabbi Elias Levita, ge-<lb/>ſtorben und begraben iſt, koͤmmt der Engel des<lb/>
Todes und ſetzt ſich auf das Grab. Hierauf kehrt<lb/>
die Seele in den Leib zuruͤck und richtet ihn auf.<lb/>
Dann nimmt der Engel eine Kette, die halb von<lb/>
Eiſen, halb von Feuer iſt, und giebt dem Leichnam<lb/>
zwei Schlaͤge. Durch den erſten werden alle Glie-<lb/>
der zerriſſen, durch den zweiten alle Gebeine zer-<lb/>ſtreuet, und wenn der Todesengel dem Verſtorbe-<lb/>
nen noch einen dritten Schlag giebt, ſo wird er in<lb/>
Staub und Aſche verwandelt. Nachher kommen die<lb/>
guten Engel, ſuchen Alles behutſam wieder zuſam-<lb/>
men und legen es ins Grab <noteplace="foot"n="**)">M. ſ. Elias Levita’s Woͤrterbuch Tiſchbi.</note>. Die Strafe des<lb/>
Chibbut hakkefer iſt ſchrecklicher, als die Qualen<lb/>
der Hoͤlle; ſelbſt vollkommen Gerechte und Saͤug-<lb/></p></div></body></text></TEI>
[194/0228]
bene an denjenigen Gliedern geſtraft, womit er
geſuͤndiget hat. Dieſe Strafe dauert bis zum drei-
ßigſten Tage und trifft ſowohl die Seele, als den
Leib. Das ſechste Gericht iſt jenes der Hoͤlle, und
das ſiebente beſteht im Na-venad, im unſtaͤten
Umherwandern der Seele, welche gezwungen wird,
in der Welt zu laufen, und nicht eher einen Ort
zum Ausruhen findet, als bis ihre Strafzeit vor-
bei iſt *).«
Die Strafe des Schlagens im Grabe, Chib-
but hakkefer, wird noch auf andere Art beſchrieben.
»Wenn ein Jſraelit, ſagt Rabbi Elias Levita, ge-
ſtorben und begraben iſt, koͤmmt der Engel des
Todes und ſetzt ſich auf das Grab. Hierauf kehrt
die Seele in den Leib zuruͤck und richtet ihn auf.
Dann nimmt der Engel eine Kette, die halb von
Eiſen, halb von Feuer iſt, und giebt dem Leichnam
zwei Schlaͤge. Durch den erſten werden alle Glie-
der zerriſſen, durch den zweiten alle Gebeine zer-
ſtreuet, und wenn der Todesengel dem Verſtorbe-
nen noch einen dritten Schlag giebt, ſo wird er in
Staub und Aſche verwandelt. Nachher kommen die
guten Engel, ſuchen Alles behutſam wieder zuſam-
men und legen es ins Grab **). Die Strafe des
Chibbut hakkefer iſt ſchrecklicher, als die Qualen
der Hoͤlle; ſelbſt vollkommen Gerechte und Saͤug-
*) Sepher Jareh Chattaim und Niſchmath Chajim.
**) M. ſ. Elias Levita’s Woͤrterbuch Tiſchbi.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 1. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822, S. 194. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule01_1822/228>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.