nicht. Läßt Jemand hingegen nur Ein Kind durchs Feuer gehen, so ist er strafbar; denn es stehet ge- schrieben: du sollst nicht von deinem Saamen (also kein einzelnes Kind) dem Moloch opfern; es heißt aber keineswegs: du sollst nicht deine Saamen, nemlich alle deine Kinder, dem Moloch opfern *)."
Um ihr Möglichstes zu thun, theilten die jü- dischen Priester das mosaische Gesetz in sechshundert und dreizehn Mitzvos oder Gebote ein, und unter- schieden diese wieder in Gebote im engern Sinn, welche eine Art von Handlungen, und in Ver- bote, die eine Unterlassung befehlen. Der Gebote giebt es nach dieser letztern Eintheilung zweihundert acht und vierzig, weil der menschliche Körper, nach talmudischer Anatomie, hundert acht und vierzig Glieder hat, und für jedes derselben ein Gebot seyn muß. Die Zahl der Verbote beträgt dreihundert fünf und sechzig; denn so viel Tage enthält das Jahr, und folglich gerade so viel als Tage im Jahr. Um indessen lieber etwas zu viel, als zu wenig zu leisten, hat man noch sieben Gebote dazu gemacht, daß also jetzt sich die Gesammtzahl aller jüdischen Gebote und Verbote auf sechshundert und zwanzig beläuft. Nun ist ein frommer Jsraelit ver- pflichtet, alle Tage Ein Gebot zu erfüllen, und Ein Verbot nicht zu übertreten; genügt er dieser
*) M. s. den Traktat Sanhedrin.
nicht. Laͤßt Jemand hingegen nur Ein Kind durchs Feuer gehen, ſo iſt er ſtrafbar; denn es ſtehet ge- ſchrieben: du ſollſt nicht von deinem Saamen (alſo kein einzelnes Kind) dem Moloch opfern; es heißt aber keineswegs: du ſollſt nicht deine Saamen, nemlich alle deine Kinder, dem Moloch opfern *).«
Um ihr Moͤglichſtes zu thun, theilten die juͤ- diſchen Prieſter das moſaiſche Geſetz in ſechshundert und dreizehn Mitzvos oder Gebote ein, und unter- ſchieden dieſe wieder in Gebote im engern Sinn, welche eine Art von Handlungen, und in Ver- bote, die eine Unterlaſſung befehlen. Der Gebote giebt es nach dieſer letztern Eintheilung zweihundert acht und vierzig, weil der menſchliche Koͤrper, nach talmudiſcher Anatomie, hundert acht und vierzig Glieder hat, und fuͤr jedes derſelben ein Gebot ſeyn muß. Die Zahl der Verbote betraͤgt dreihundert fuͤnf und ſechzig; denn ſo viel Tage enthaͤlt das Jahr, und folglich gerade ſo viel als Tage im Jahr. Um indeſſen lieber etwas zu viel, als zu wenig zu leiſten, hat man noch ſieben Gebote dazu gemacht, daß alſo jetzt ſich die Geſammtzahl aller juͤdiſchen Gebote und Verbote auf ſechshundert und zwanzig belaͤuft. Nun iſt ein frommer Jſraelit ver- pflichtet, alle Tage Ein Gebot zu erfuͤllen, und Ein Verbot nicht zu uͤbertreten; genuͤgt er dieſer
*) M. ſ. den Traktat Sanhedrin.
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nicht. Laͤßt Jemand hingegen nur Ein Kind durchs
Feuer gehen, ſo iſt er ſtrafbar; denn es ſtehet ge-
ſchrieben: du ſollſt nicht von deinem Saamen
(alſo kein einzelnes Kind) dem Moloch opfern; es
heißt aber keineswegs: du ſollſt nicht deine Saamen,
nemlich alle deine Kinder, dem Moloch opfern *).«
Um ihr Moͤglichſtes zu thun, theilten die juͤ-
diſchen Prieſter das moſaiſche Geſetz in ſechshundert
und dreizehn Mitzvos oder Gebote ein, und unter-
ſchieden dieſe wieder in Gebote im engern Sinn,
welche eine Art von Handlungen, und in Ver-
bote, die eine Unterlaſſung befehlen. Der Gebote
giebt es nach dieſer letztern Eintheilung zweihundert
acht und vierzig, weil der menſchliche Koͤrper, nach
talmudiſcher Anatomie, hundert acht und vierzig
Glieder hat, und fuͤr jedes derſelben ein Gebot ſeyn
muß. Die Zahl der Verbote betraͤgt dreihundert
fuͤnf und ſechzig; denn ſo viel Tage enthaͤlt das
Jahr, und folglich gerade ſo viel als Tage im
Jahr. Um indeſſen lieber etwas zu viel, als zu
wenig zu leiſten, hat man noch ſieben Gebote dazu
gemacht, daß alſo jetzt ſich die Geſammtzahl aller
juͤdiſchen Gebote und Verbote auf ſechshundert und
zwanzig belaͤuft. Nun iſt ein frommer Jſraelit ver-
pflichtet, alle Tage Ein Gebot zu erfuͤllen, und
Ein Verbot nicht zu uͤbertreten; genuͤgt er dieſer
*) M. ſ. den Traktat Sanhedrin.
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 2. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule02_1822/10>, abgerufen am 03.12.2024.
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