wissenden Laffen überlassen, denn von den wenigen, wirklich guten Anstalten wird nur ein sehr kärgli- cher Gebrauch gemacht.
Laßt uns jetzt zur nähern Darstellung des gewöhnlichen häuslichen und öffentlichen Unter- richts und den damit verwandten Gegenständen über- gehen!
Schon frühe wird den Kindern Haß, Wider- wille und Verachtung gegen alle Nichtjuden einge- prägt. Verzeihen möchte man es den Eltern, wenn sie ihre Kinder anhielten, nicht mit Christenkindern zu essen und zu trinken, da ihre Religionsbegriffe ihnen das verbieten; allein auch selbst die Theil- nahme an einem unschuldigen Spiel nichtjüdischer Kinder wird nur im äußersten Nothfall, und dann gestattet, wenn man mit den Eltern der letztern in genauem Verkehr steht oder denselben sonst Rück- sichten schuldig ist. Kein Wunder, daß ein, in so zarter Kindheit eingeimpfter Haß sich bis in das höchste Alter erhält und bei jeder vermeintlichen, von einem Christen empfangenen Beleidigung zur glühendsten, rachgierigsten Erbitterung steigt, zumal da er durch religiöse Grundsätze selbst genährt und angefacht wird. Dieser Widerwille der Juden ge- gen die Christen, der weder durch Verleihung von Staatsbürgerrechten, noch durch andere Begünsti- gungen jemals getilgt werden kann, ist ein wichti- ges Hinderniß der sittlichen Verbesserung der Juden.
wiſſenden Laffen uͤberlaſſen, denn von den wenigen, wirklich guten Anſtalten wird nur ein ſehr kaͤrgli- cher Gebrauch gemacht.
Laßt uns jetzt zur naͤhern Darſtellung des gewoͤhnlichen haͤuslichen und oͤffentlichen Unter- richts und den damit verwandten Gegenſtaͤnden uͤber- gehen!
Schon fruͤhe wird den Kindern Haß, Wider- wille und Verachtung gegen alle Nichtjuden einge- praͤgt. Verzeihen moͤchte man es den Eltern, wenn ſie ihre Kinder anhielten, nicht mit Chriſtenkindern zu eſſen und zu trinken, da ihre Religionsbegriffe ihnen das verbieten; allein auch ſelbſt die Theil- nahme an einem unſchuldigen Spiel nichtjuͤdiſcher Kinder wird nur im aͤußerſten Nothfall, und dann geſtattet, wenn man mit den Eltern der letztern in genauem Verkehr ſteht oder denſelben ſonſt Ruͤck- ſichten ſchuldig iſt. Kein Wunder, daß ein, in ſo zarter Kindheit eingeimpfter Haß ſich bis in das hoͤchſte Alter erhaͤlt und bei jeder vermeintlichen, von einem Chriſten empfangenen Beleidigung zur gluͤhendſten, rachgierigſten Erbitterung ſteigt, zumal da er durch religioͤſe Grundſaͤtze ſelbſt genaͤhrt und angefacht wird. Dieſer Widerwille der Juden ge- gen die Chriſten, der weder durch Verleihung von Staatsbuͤrgerrechten, noch durch andere Beguͤnſti- gungen jemals getilgt werden kann, iſt ein wichti- ges Hinderniß der ſittlichen Verbeſſerung der Juden.
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0102"n="102"/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/>
wiſſenden Laffen uͤberlaſſen, denn von den wenigen,<lb/>
wirklich guten Anſtalten wird nur ein ſehr kaͤrgli-<lb/>
cher Gebrauch gemacht.</p><lb/><p>Laßt uns jetzt zur naͤhern Darſtellung des<lb/><hirendition="#g">gewoͤhnlichen</hi> haͤuslichen und oͤffentlichen Unter-<lb/>
richts und den damit verwandten Gegenſtaͤnden uͤber-<lb/>
gehen!</p><lb/><p>Schon fruͤhe wird den Kindern Haß, Wider-<lb/>
wille und Verachtung gegen alle Nichtjuden einge-<lb/>
praͤgt. Verzeihen moͤchte man es den Eltern, wenn<lb/>ſie ihre Kinder anhielten, nicht mit Chriſtenkindern<lb/>
zu eſſen und zu trinken, da ihre Religionsbegriffe<lb/>
ihnen das verbieten; allein auch ſelbſt die Theil-<lb/>
nahme an einem unſchuldigen Spiel nichtjuͤdiſcher<lb/>
Kinder wird nur im aͤußerſten Nothfall, und dann<lb/>
geſtattet, wenn man mit den Eltern der letztern in<lb/>
genauem Verkehr ſteht oder denſelben ſonſt Ruͤck-<lb/>ſichten ſchuldig iſt. Kein Wunder, daß ein, in ſo<lb/>
zarter Kindheit eingeimpfter Haß ſich bis in das<lb/>
hoͤchſte Alter erhaͤlt und bei jeder vermeintlichen,<lb/>
von einem Chriſten empfangenen Beleidigung zur<lb/>
gluͤhendſten, rachgierigſten Erbitterung ſteigt, zumal<lb/>
da er durch religioͤſe Grundſaͤtze ſelbſt genaͤhrt und<lb/>
angefacht wird. Dieſer Widerwille der Juden ge-<lb/>
gen die Chriſten, der weder durch Verleihung von<lb/>
Staatsbuͤrgerrechten, noch durch andere Beguͤnſti-<lb/>
gungen jemals getilgt werden kann, iſt ein wichti-<lb/>
ges Hinderniß der ſittlichen Verbeſſerung der Juden.<lb/></p></div></body></text></TEI>
[102/0102]
wiſſenden Laffen uͤberlaſſen, denn von den wenigen,
wirklich guten Anſtalten wird nur ein ſehr kaͤrgli-
cher Gebrauch gemacht.
Laßt uns jetzt zur naͤhern Darſtellung des
gewoͤhnlichen haͤuslichen und oͤffentlichen Unter-
richts und den damit verwandten Gegenſtaͤnden uͤber-
gehen!
Schon fruͤhe wird den Kindern Haß, Wider-
wille und Verachtung gegen alle Nichtjuden einge-
praͤgt. Verzeihen moͤchte man es den Eltern, wenn
ſie ihre Kinder anhielten, nicht mit Chriſtenkindern
zu eſſen und zu trinken, da ihre Religionsbegriffe
ihnen das verbieten; allein auch ſelbſt die Theil-
nahme an einem unſchuldigen Spiel nichtjuͤdiſcher
Kinder wird nur im aͤußerſten Nothfall, und dann
geſtattet, wenn man mit den Eltern der letztern in
genauem Verkehr ſteht oder denſelben ſonſt Ruͤck-
ſichten ſchuldig iſt. Kein Wunder, daß ein, in ſo
zarter Kindheit eingeimpfter Haß ſich bis in das
hoͤchſte Alter erhaͤlt und bei jeder vermeintlichen,
von einem Chriſten empfangenen Beleidigung zur
gluͤhendſten, rachgierigſten Erbitterung ſteigt, zumal
da er durch religioͤſe Grundſaͤtze ſelbſt genaͤhrt und
angefacht wird. Dieſer Widerwille der Juden ge-
gen die Chriſten, der weder durch Verleihung von
Staatsbuͤrgerrechten, noch durch andere Beguͤnſti-
gungen jemals getilgt werden kann, iſt ein wichti-
ges Hinderniß der ſittlichen Verbeſſerung der Juden.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 2. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822, S. 102. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule02_1822/102>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.