Tode der Brunnen vertrocknete, so daß Jsrael kein Wasser hatte.
2) Der 10te April, weil Eli's Söhne in der Schlacht umkamen, und der alte Papa vor Schre- cken den Hals brach. Auch nahmen die Philister am 10ten April den Juden die Bundeslade ab.
3) Am 28sten April fasten manche Jsraeliten, weil der große Samuel starb. Dasselbe geschieht eben- falls von Vielen an den Todestagen anderer heiliger Männer, die vor Jahrtausenden gestorben sind.
Recht fromme Juden fasten, wie die Pharisäer, zweimal in der Woche, nemlich am Montage und Donnerstage, und alle Abende des Neumonds.
Die zufälligen Fasten werden entweder frei- willig, z. B. wenn Einem etwas Böses geträumt oder man ein Gelübde gethan hat, gehalten; oder sie sind vom Gesetze vorgeschrieben. Der Sohn muß zeitlebens am Sterbetage seines Vaters fasten. Wer beim Essen Messer, Gabel oder Löffel fallen ließ, fastet bis auf den Abend. Wem die Tephillim oder die Zizis zur Erde fielen, darf mit allen, die es sahen, den ganzen Tag weder essen, noch trinken; und wer seine Frau zur Unzeit küßte oder berührte, muß mit vierzigtägigem Fasten büßen.
Des Essens und Trinkens muß man sich bei allen Arten des Fastens enthalten, bis es völlig Nacht ist; dann darf man Hunger und Durst aber nur mit großer Mäßigkeit stillen.
Tode der Brunnen vertrocknete, ſo daß Jſrael kein Waſſer hatte.
2) Der 10te April, weil Eli’s Soͤhne in der Schlacht umkamen, und der alte Papa vor Schre- cken den Hals brach. Auch nahmen die Philiſter am 10ten April den Juden die Bundeslade ab.
3) Am 28ſten April faſten manche Jſraeliten, weil der große Samuel ſtarb. Daſſelbe geſchieht eben- falls von Vielen an den Todestagen anderer heiliger Maͤnner, die vor Jahrtauſenden geſtorben ſind.
Recht fromme Juden faſten, wie die Phariſaͤer, zweimal in der Woche, nemlich am Montage und Donnerſtage, und alle Abende des Neumonds.
Die zufaͤlligen Faſten werden entweder frei- willig, z. B. wenn Einem etwas Boͤſes getraͤumt oder man ein Geluͤbde gethan hat, gehalten; oder ſie ſind vom Geſetze vorgeſchrieben. Der Sohn muß zeitlebens am Sterbetage ſeines Vaters faſten. Wer beim Eſſen Meſſer, Gabel oder Loͤffel fallen ließ, faſtet bis auf den Abend. Wem die Tephillim oder die Zizis zur Erde fielen, darf mit allen, die es ſahen, den ganzen Tag weder eſſen, noch trinken; und wer ſeine Frau zur Unzeit kuͤßte oder beruͤhrte, muß mit vierzigtaͤgigem Faſten buͤßen.
Des Eſſens und Trinkens muß man ſich bei allen Arten des Faſtens enthalten, bis es voͤllig Nacht iſt; dann darf man Hunger und Durſt aber nur mit großer Maͤßigkeit ſtillen.
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Tode der Brunnen vertrocknete, ſo daß Jſrael kein
Waſſer hatte.
2) Der 10te April, weil Eli’s Soͤhne in der
Schlacht umkamen, und der alte Papa vor Schre-
cken den Hals brach. Auch nahmen die Philiſter
am 10ten April den Juden die Bundeslade ab.
3) Am 28ſten April faſten manche Jſraeliten,
weil der große Samuel ſtarb. Daſſelbe geſchieht eben-
falls von Vielen an den Todestagen anderer heiliger
Maͤnner, die vor Jahrtauſenden geſtorben ſind.
Recht fromme Juden faſten, wie die Phariſaͤer,
zweimal in der Woche, nemlich am Montage und
Donnerſtage, und alle Abende des Neumonds.
Die zufaͤlligen Faſten werden entweder frei-
willig, z. B. wenn Einem etwas Boͤſes getraͤumt
oder man ein Geluͤbde gethan hat, gehalten; oder
ſie ſind vom Geſetze vorgeſchrieben. Der Sohn muß
zeitlebens am Sterbetage ſeines Vaters faſten. Wer
beim Eſſen Meſſer, Gabel oder Loͤffel fallen ließ,
faſtet bis auf den Abend. Wem die Tephillim oder
die Zizis zur Erde fielen, darf mit allen, die es
ſahen, den ganzen Tag weder eſſen, noch trinken;
und wer ſeine Frau zur Unzeit kuͤßte oder beruͤhrte,
muß mit vierzigtaͤgigem Faſten buͤßen.
Des Eſſens und Trinkens muß man ſich bei
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Nacht iſt; dann darf man Hunger und Durſt aber
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 2. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822, S. 194. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule02_1822/194>, abgerufen am 24.11.2024.
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