Wie wird es aber künftig werden in Kanaan, wenn der heilige, hochgelobte Gott alle Nichtjuden vertilgt haben wird, da Abrahams fromme Nach- kommen an ihren Feiertagen nicht das unbedeu- tendste Geschäft selbst thun dürfen? Wer soll ihnen ihre Lichter anzünden und putzen, ihnen einheitzen, ihre Kühe und Ziegen melken, ihre Speisen und Getränke wärmen und auf den Tisch setzen, wozu sie jetzt die Hände von Christen gebrauchen?
Die alberne Strenge in Rücksicht der Heiligung ihrer Feiertage macht schon allein die Juden ganz unfähig, in einem christlichen Staat gute Bürger zu werden. Der rechtliche Staatsbürger, dem sein Alter und sein körperlicher Zustand es gestatten, muß zu jeder Stunde bereit und willig seyn, das Vaterland gegen feindliche Angriffe zu vertheidigen. Was soll man aber mit Bürgern anfangen, denen es nicht blos an Muth und gutem Willen hiezu gebricht, sondern denen selbst ihre Religion auf das Strengste verbietet, am Sonnabend nicht einmal eine Nähnadel, viel weniger Waffen zu tragen? Wie unglücklich wäre ein Volk, welches sich dem Schutze eines solchen Kriegsheers anvertrauen müß- te? Bei Raubkriegen, wie die Jsraeliten des alten Testaments sie gegen ihre schwachen Nachbaren führ- ten, mag man immerhin, nachdem man sechs Tage lang geplündert, gesengt und gebrannt, gemordet und genothzüchtiget hat, die Waffen bei Seite
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Wie wird es aber kuͤnftig werden in Kanaan, wenn der heilige, hochgelobte Gott alle Nichtjuden vertilgt haben wird, da Abrahams fromme Nach- kommen an ihren Feiertagen nicht das unbedeu- tendſte Geſchaͤft ſelbſt thun duͤrfen? Wer ſoll ihnen ihre Lichter anzuͤnden und putzen, ihnen einheitzen, ihre Kuͤhe und Ziegen melken, ihre Speiſen und Getraͤnke waͤrmen und auf den Tiſch ſetzen, wozu ſie jetzt die Haͤnde von Chriſten gebrauchen?
Die alberne Strenge in Ruͤckſicht der Heiligung ihrer Feiertage macht ſchon allein die Juden ganz unfaͤhig, in einem chriſtlichen Staat gute Buͤrger zu werden. Der rechtliche Staatsbuͤrger, dem ſein Alter und ſein koͤrperlicher Zuſtand es geſtatten, muß zu jeder Stunde bereit und willig ſeyn, das Vaterland gegen feindliche Angriffe zu vertheidigen. Was ſoll man aber mit Buͤrgern anfangen, denen es nicht blos an Muth und gutem Willen hiezu gebricht, ſondern denen ſelbſt ihre Religion auf das Strengſte verbietet, am Sonnabend nicht einmal eine Naͤhnadel, viel weniger Waffen zu tragen? Wie ungluͤcklich waͤre ein Volk, welches ſich dem Schutze eines ſolchen Kriegsheers anvertrauen muͤß- te? Bei Raubkriegen, wie die Jſraeliten des alten Teſtaments ſie gegen ihre ſchwachen Nachbaren fuͤhr- ten, mag man immerhin, nachdem man ſechs Tage lang gepluͤndert, geſengt und gebrannt, gemordet und genothzuͤchtiget hat, die Waffen bei Seite
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Wie wird es aber kuͤnftig werden in Kanaan,
wenn der heilige, hochgelobte Gott alle Nichtjuden
vertilgt haben wird, da Abrahams fromme Nach-
kommen an ihren Feiertagen nicht das unbedeu-
tendſte Geſchaͤft ſelbſt thun duͤrfen? Wer ſoll ihnen
ihre Lichter anzuͤnden und putzen, ihnen einheitzen,
ihre Kuͤhe und Ziegen melken, ihre Speiſen und
Getraͤnke waͤrmen und auf den Tiſch ſetzen, wozu
ſie jetzt die Haͤnde von Chriſten gebrauchen?
Die alberne Strenge in Ruͤckſicht der Heiligung
ihrer Feiertage macht ſchon allein die Juden ganz
unfaͤhig, in einem chriſtlichen Staat gute Buͤrger
zu werden. Der rechtliche Staatsbuͤrger, dem ſein
Alter und ſein koͤrperlicher Zuſtand es geſtatten,
muß zu jeder Stunde bereit und willig ſeyn, das
Vaterland gegen feindliche Angriffe zu vertheidigen.
Was ſoll man aber mit Buͤrgern anfangen, denen
es nicht blos an Muth und gutem Willen hiezu
gebricht, ſondern denen ſelbſt ihre Religion auf das
Strengſte verbietet, am Sonnabend nicht einmal
eine Naͤhnadel, viel weniger Waffen zu tragen?
Wie ungluͤcklich waͤre ein Volk, welches ſich dem
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te? Bei Raubkriegen, wie die Jſraeliten des alten
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 2. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822, S. 288. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule02_1822/288>, abgerufen am 24.11.2024.
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