Hoffnung den Messias gezeugt zu haben, was den Eltern die Geburt eines Sohnes so wünschenswerth macht, denn die Töchter können durch alle ihre Gebete keine Seele aus dem Fegefeuer befreien, und dürfen deshalb kein Kaddisch beten.
Die Ceremonien am Sterbebette und bei der Beerdigung der Ehefrauen und Wittwen sind fast dieselben, wie bei den Männern; nur mit dem Un- terschiede, daß die Leichen der erstern von Frauen auf das Stroh gelegt, gewaschen und -- wenn alle Oeffnungen gehörig zugestopft sind -- angekleidet werden. Verlobte Jungfrauen werden bräutlich ge- schmückt, als sollten sie zur Hochzeit gehen, und so auch begraben. Dasselbe geschieht, ohne allen Un- terschied bei verlobten und nicht verlobten Jünglin- gen, die gleichfalls in ihrem besten Anzuge beerdigt werden.
Kinder, die vor dem achten Tage nach der Geburt sterben, begräbt man nicht bei den übrigen Todten, sondern an der Mauer des Kirchhofes, und wenn es unbeschnittene Knaben sind, außerhalb demselben. Jndessen werden doch die letztern zuvor auf dem Kirchhofe beschnitten, wo man ihnen zu- gleich einen Namen giebt, damit ihre Eltern sie im ewigen Leben wieder erkennen können. Nach Rabbi Maimonides Verordnung sollen selbst todtgeborne Knaben, die im siebenten Monat zur Welt kommen, beschnitten werden, und man darf sich hiezu steiner-
Hoffnung den Meſſias gezeugt zu haben, was den Eltern die Geburt eines Sohnes ſo wuͤnſchenswerth macht, denn die Toͤchter koͤnnen durch alle ihre Gebete keine Seele aus dem Fegefeuer befreien, und duͤrfen deshalb kein Kaddiſch beten.
Die Ceremonien am Sterbebette und bei der Beerdigung der Ehefrauen und Wittwen ſind faſt dieſelben, wie bei den Maͤnnern; nur mit dem Un- terſchiede, daß die Leichen der erſtern von Frauen auf das Stroh gelegt, gewaſchen und — wenn alle Oeffnungen gehoͤrig zugeſtopft ſind — angekleidet werden. Verlobte Jungfrauen werden braͤutlich ge- ſchmuͤckt, als ſollten ſie zur Hochzeit gehen, und ſo auch begraben. Daſſelbe geſchieht, ohne allen Un- terſchied bei verlobten und nicht verlobten Juͤnglin- gen, die gleichfalls in ihrem beſten Anzuge beerdigt werden.
Kinder, die vor dem achten Tage nach der Geburt ſterben, begraͤbt man nicht bei den uͤbrigen Todten, ſondern an der Mauer des Kirchhofes, und wenn es unbeſchnittene Knaben ſind, außerhalb demſelben. Jndeſſen werden doch die letztern zuvor auf dem Kirchhofe beſchnitten, wo man ihnen zu- gleich einen Namen giebt, damit ihre Eltern ſie im ewigen Leben wieder erkennen koͤnnen. Nach Rabbi Maimonides Verordnung ſollen ſelbſt todtgeborne Knaben, die im ſiebenten Monat zur Welt kommen, beſchnitten werden, und man darf ſich hiezu ſteiner-
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Hoffnung den Meſſias gezeugt zu haben, was den
Eltern die Geburt eines Sohnes ſo wuͤnſchenswerth
macht, denn die Toͤchter koͤnnen durch alle ihre
Gebete keine Seele aus dem Fegefeuer befreien,
und duͤrfen deshalb kein Kaddiſch beten.
Die Ceremonien am Sterbebette und bei der
Beerdigung der Ehefrauen und Wittwen ſind faſt
dieſelben, wie bei den Maͤnnern; nur mit dem Un-
terſchiede, daß die Leichen der erſtern von Frauen
auf das Stroh gelegt, gewaſchen und — wenn alle
Oeffnungen gehoͤrig zugeſtopft ſind — angekleidet
werden. Verlobte Jungfrauen werden braͤutlich ge-
ſchmuͤckt, als ſollten ſie zur Hochzeit gehen, und ſo
auch begraben. Daſſelbe geſchieht, ohne allen Un-
terſchied bei verlobten und nicht verlobten Juͤnglin-
gen, die gleichfalls in ihrem beſten Anzuge beerdigt
werden.
Kinder, die vor dem achten Tage nach der
Geburt ſterben, begraͤbt man nicht bei den uͤbrigen
Todten, ſondern an der Mauer des Kirchhofes,
und wenn es unbeſchnittene Knaben ſind, außerhalb
demſelben. Jndeſſen werden doch die letztern zuvor
auf dem Kirchhofe beſchnitten, wo man ihnen zu-
gleich einen Namen giebt, damit ihre Eltern ſie im
ewigen Leben wieder erkennen koͤnnen. Nach Rabbi
Maimonides Verordnung ſollen ſelbſt todtgeborne
Knaben, die im ſiebenten Monat zur Welt kommen,
beſchnitten werden, und man darf ſich hiezu ſteiner-
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 2. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822, S. 438. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule02_1822/438>, abgerufen am 04.12.2024.
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