Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823.

Bild:
<< vorherige Seite

zu widersprechen, wenn der Regent Handlungen
vornimmt, die der Gerechtigkeit und dem gemein-
schaftlichen Wohl des Ganzen entgegen sind; wo
der Wille des Fürsten, möge er so albern und
schädlich seyn, wie er wolle, Gesetzeskraft hat; wo
man nicht den Grundsatz anerkennt, ja ihn wohl
gar für ein Majestätsverbrechen gegen den gnädig-
sten Herrn zu verschreien sucht, daß der Staat
eine große Gesellschaft, der Regent ihr Vorsteher
sey, und daß jedes Mitglied das Recht habe, für
sein und das allgemeine Beste zu sprechen; daß
der Fürst nicht Eigenthümer der Gesellschaft, daß
diese nicht seinetwegen, sondern er ihretwegen da
sey, und daß jede Gesellschaft, wenn ihr Vorsteher
über die Schranken der, ihm anvertrauten Befug-
nisse heraustreten will, oder seinen Pflichten kein
Genüge leistet, einen oder mehrere andere Vorste-
her wählen und ihn seines Amtes entlassen könne;
wo des elenden Kotzebue's schmarotzender Wahl-
spruch gilt: wenn das Haupt sich nur wohl befin-
det, dann ist es immer genug; da ist der Fürst
selbst, oder auch seine Rathgeber sind weiße Hebräer,
und er ist ein elender Dummkopf oder Bösewicht,
wohl werth eine Heerde Säue, aber nicht Millio-
nen denkender und vernünftiger Wesen zu leiten.

Nichts gleicht der Ehrsucht und Herrschgier der
Söhne Ketura's! Wer ihrer Willkühr eine Gränze
zu setzen wagt, heißt ihnen ein Empörer, ein Ma-

zu widerſprechen, wenn der Regent Handlungen
vornimmt, die der Gerechtigkeit und dem gemein-
ſchaftlichen Wohl des Ganzen entgegen ſind; wo
der Wille des Fuͤrſten, moͤge er ſo albern und
ſchaͤdlich ſeyn, wie er wolle, Geſetzeskraft hat; wo
man nicht den Grundſatz anerkennt, ja ihn wohl
gar fuͤr ein Majeſtaͤtsverbrechen gegen den gnaͤdig-
ſten Herrn zu verſchreien ſucht, daß der Staat
eine große Geſellſchaft, der Regent ihr Vorſteher
ſey, und daß jedes Mitglied das Recht habe, fuͤr
ſein und das allgemeine Beſte zu ſprechen; daß
der Fuͤrſt nicht Eigenthuͤmer der Geſellſchaft, daß
dieſe nicht ſeinetwegen, ſondern er ihretwegen da
ſey, und daß jede Geſellſchaft, wenn ihr Vorſteher
uͤber die Schranken der, ihm anvertrauten Befug-
niſſe heraustreten will, oder ſeinen Pflichten kein
Genuͤge leiſtet, einen oder mehrere andere Vorſte-
her waͤhlen und ihn ſeines Amtes entlaſſen koͤnne;
wo des elenden Kotzebue’s ſchmarotzender Wahl-
ſpruch gilt: wenn das Haupt ſich nur wohl befin-
det, dann iſt es immer genug; da iſt der Fuͤrſt
ſelbſt, oder auch ſeine Rathgeber ſind weiße Hebraͤer,
und er iſt ein elender Dummkopf oder Boͤſewicht,
wohl werth eine Heerde Saͤue, aber nicht Millio-
nen denkender und vernuͤnftiger Weſen zu leiten.

Nichts gleicht der Ehrſucht und Herrſchgier der
Soͤhne Ketura’s! Wer ihrer Willkuͤhr eine Graͤnze
zu ſetzen wagt, heißt ihnen ein Empoͤrer, ein Ma-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0167" n="167"/>
zu wider&#x017F;prechen, wenn der Regent Handlungen<lb/>
vornimmt, die der Gerechtigkeit und dem gemein-<lb/>
&#x017F;chaftlichen Wohl des Ganzen entgegen &#x017F;ind; wo<lb/>
der Wille des Fu&#x0364;r&#x017F;ten, mo&#x0364;ge er &#x017F;o albern und<lb/>
&#x017F;cha&#x0364;dlich &#x017F;eyn, wie er wolle, Ge&#x017F;etzeskraft hat; wo<lb/>
man nicht den Grund&#x017F;atz anerkennt, ja ihn wohl<lb/>
gar fu&#x0364;r ein Maje&#x017F;ta&#x0364;tsverbrechen gegen den gna&#x0364;dig-<lb/>
&#x017F;ten Herrn zu ver&#x017F;chreien &#x017F;ucht, daß der Staat<lb/>
eine große Ge&#x017F;ell&#x017F;chaft, der Regent ihr Vor&#x017F;teher<lb/>
&#x017F;ey, und daß jedes Mitglied das Recht habe, fu&#x0364;r<lb/>
&#x017F;ein und das allgemeine Be&#x017F;te zu &#x017F;prechen; daß<lb/>
der Fu&#x0364;r&#x017F;t nicht Eigenthu&#x0364;mer der Ge&#x017F;ell&#x017F;chaft, daß<lb/>
die&#x017F;e nicht &#x017F;einetwegen, &#x017F;ondern er ihretwegen da<lb/>
&#x017F;ey, und daß jede Ge&#x017F;ell&#x017F;chaft, wenn ihr Vor&#x017F;teher<lb/>
u&#x0364;ber die Schranken der, ihm anvertrauten Befug-<lb/>
ni&#x017F;&#x017F;e heraustreten will, oder &#x017F;einen Pflichten kein<lb/>
Genu&#x0364;ge lei&#x017F;tet, einen oder mehrere andere Vor&#x017F;te-<lb/>
her wa&#x0364;hlen und ihn &#x017F;eines Amtes entla&#x017F;&#x017F;en ko&#x0364;nne;<lb/>
wo des elenden Kotzebue&#x2019;s &#x017F;chmarotzender Wahl-<lb/>
&#x017F;pruch gilt: wenn das Haupt &#x017F;ich nur wohl befin-<lb/>
det, dann i&#x017F;t es immer genug; da i&#x017F;t der Fu&#x0364;r&#x017F;t<lb/>
&#x017F;elb&#x017F;t, oder auch &#x017F;eine Rathgeber &#x017F;ind weiße Hebra&#x0364;er,<lb/>
und er i&#x017F;t ein elender Dummkopf oder Bo&#x0364;&#x017F;ewicht,<lb/>
wohl werth eine Heerde Sa&#x0364;ue, aber nicht Millio-<lb/>
nen denkender und vernu&#x0364;nftiger We&#x017F;en zu leiten.</p><lb/>
        <p>Nichts gleicht der Ehr&#x017F;ucht und Herr&#x017F;chgier der<lb/>
So&#x0364;hne Ketura&#x2019;s! Wer ihrer Willku&#x0364;hr eine Gra&#x0364;nze<lb/>
zu &#x017F;etzen wagt, heißt ihnen ein Empo&#x0364;rer, ein Ma-<lb/></p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[167/0167] zu widerſprechen, wenn der Regent Handlungen vornimmt, die der Gerechtigkeit und dem gemein- ſchaftlichen Wohl des Ganzen entgegen ſind; wo der Wille des Fuͤrſten, moͤge er ſo albern und ſchaͤdlich ſeyn, wie er wolle, Geſetzeskraft hat; wo man nicht den Grundſatz anerkennt, ja ihn wohl gar fuͤr ein Majeſtaͤtsverbrechen gegen den gnaͤdig- ſten Herrn zu verſchreien ſucht, daß der Staat eine große Geſellſchaft, der Regent ihr Vorſteher ſey, und daß jedes Mitglied das Recht habe, fuͤr ſein und das allgemeine Beſte zu ſprechen; daß der Fuͤrſt nicht Eigenthuͤmer der Geſellſchaft, daß dieſe nicht ſeinetwegen, ſondern er ihretwegen da ſey, und daß jede Geſellſchaft, wenn ihr Vorſteher uͤber die Schranken der, ihm anvertrauten Befug- niſſe heraustreten will, oder ſeinen Pflichten kein Genuͤge leiſtet, einen oder mehrere andere Vorſte- her waͤhlen und ihn ſeines Amtes entlaſſen koͤnne; wo des elenden Kotzebue’s ſchmarotzender Wahl- ſpruch gilt: wenn das Haupt ſich nur wohl befin- det, dann iſt es immer genug; da iſt der Fuͤrſt ſelbſt, oder auch ſeine Rathgeber ſind weiße Hebraͤer, und er iſt ein elender Dummkopf oder Boͤſewicht, wohl werth eine Heerde Saͤue, aber nicht Millio- nen denkender und vernuͤnftiger Weſen zu leiten. Nichts gleicht der Ehrſucht und Herrſchgier der Soͤhne Ketura’s! Wer ihrer Willkuͤhr eine Graͤnze zu ſetzen wagt, heißt ihnen ein Empoͤrer, ein Ma-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823/167
Zitationshilfe: Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823, S. 167. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823/167>, abgerufen am 15.05.2024.