möge sich dasselbe selbst von dem Verleger oder des- sen Kommissionär oder Handelsfreunde kaufen.
2) Soll Niemand den Jnhalt eines Buchs we- der im Allgemeinen, noch im Einzelnen ausplau- dern, oder gar schriftlich einem Andern etwas dar- aus mittheilen; und daher ist es auch allen Schrift- stellern strenge untersagt, keine Stelle aus irgend einem Buch, und selbst nicht einmal als Motto, weder wörtlich, noch dem Jnhalte nach mit andern Worten anzuführen. Den Schriftstellern ist blos erlaubt, in Fällen, wo sie sich auf ein anderes Werk beziehen, Titel, Band und Seitenzahl anzugeben, damit sie nicht den Leser der Nothwen- digkeit überheben, sich das Buch von dem Verleger selbst anzuschaffen und die in Bezug genommene Stelle nachzulesen.
3) Aller, sowohl mündlicher als schriftlicher Tadel irgend eines unter legitimer Censur erschiene- nen Werks wird auf das Strengste verboten, weil er leicht dem Verfasser und dem Verleger in ih- rem Verkehr nachtheilig werden kann, und daher eine unmoralische, ehrlose und widerrechtliche Hand- lung ist. Selbst durch Mienen und Geberden z. B. durch Achselzucken, Lächeln, Kopfschütteln, Zun- genausstrecken und dergleichen soll Niemand über ein Buch Hohn oder Mißfallen bezeugen. Das Rezen- siren bleibt übrigens nach, wie vor erlaubt; nur mit dem Unterschiede, daß alle Bücher, welche mit
moͤge ſich daſſelbe ſelbſt von dem Verleger oder deſ- ſen Kommiſſionaͤr oder Handelsfreunde kaufen.
2) Soll Niemand den Jnhalt eines Buchs we- der im Allgemeinen, noch im Einzelnen ausplau- dern, oder gar ſchriftlich einem Andern etwas dar- aus mittheilen; und daher iſt es auch allen Schrift- ſtellern ſtrenge unterſagt, keine Stelle aus irgend einem Buch, und ſelbſt nicht einmal als Motto, weder woͤrtlich, noch dem Jnhalte nach mit andern Worten anzufuͤhren. Den Schriftſtellern iſt blos erlaubt, in Faͤllen, wo ſie ſich auf ein anderes Werk beziehen, Titel, Band und Seitenzahl anzugeben, damit ſie nicht den Leſer der Nothwen- digkeit uͤberheben, ſich das Buch von dem Verleger ſelbſt anzuſchaffen und die in Bezug genommene Stelle nachzuleſen.
3) Aller, ſowohl muͤndlicher als ſchriftlicher Tadel irgend eines unter legitimer Cenſur erſchiene- nen Werks wird auf das Strengſte verboten, weil er leicht dem Verfaſſer und dem Verleger in ih- rem Verkehr nachtheilig werden kann, und daher eine unmoraliſche, ehrloſe und widerrechtliche Hand- lung iſt. Selbſt durch Mienen und Geberden z. B. durch Achſelzucken, Laͤcheln, Kopfſchuͤtteln, Zun- genausſtrecken und dergleichen ſoll Niemand uͤber ein Buch Hohn oder Mißfallen bezeugen. Das Rezen- ſiren bleibt uͤbrigens nach, wie vor erlaubt; nur mit dem Unterſchiede, daß alle Buͤcher, welche mit
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moͤge ſich daſſelbe ſelbſt von dem Verleger oder deſ-
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2) Soll Niemand den Jnhalt eines Buchs we-
der im Allgemeinen, noch im Einzelnen ausplau-
dern, oder gar ſchriftlich einem Andern etwas dar-
aus mittheilen; und daher iſt es auch allen Schrift-
ſtellern ſtrenge unterſagt, keine Stelle aus irgend
einem Buch, und ſelbſt nicht einmal als Motto,
weder woͤrtlich, noch dem Jnhalte nach mit
andern Worten anzufuͤhren. Den Schriftſtellern
iſt blos erlaubt, in Faͤllen, wo ſie ſich auf ein
anderes Werk beziehen, Titel, Band und Seitenzahl
anzugeben, damit ſie nicht den Leſer der Nothwen-
digkeit uͤberheben, ſich das Buch von dem Verleger
ſelbſt anzuſchaffen und die in Bezug genommene
Stelle nachzuleſen.
3) Aller, ſowohl muͤndlicher als ſchriftlicher
Tadel irgend eines unter legitimer Cenſur erſchiene-
nen Werks wird auf das Strengſte verboten, weil
er leicht dem Verfaſſer und dem Verleger in ih-
rem Verkehr nachtheilig werden kann, und daher
eine unmoraliſche, ehrloſe und widerrechtliche Hand-
lung iſt. Selbſt durch Mienen und Geberden
z. B. durch Achſelzucken, Laͤcheln, Kopfſchuͤtteln, Zun-
genausſtrecken und dergleichen ſoll Niemand uͤber ein
Buch Hohn oder Mißfallen bezeugen. Das Rezen-
ſiren bleibt uͤbrigens nach, wie vor erlaubt; nur
mit dem Unterſchiede, daß alle Buͤcher, welche mit
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823, S. 35. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823/35>, abgerufen am 21.11.2024.
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