tion. Wollte man mit unsern deutschen Pairskam- mern das brittische Oberhaus nachahmen, so über- sah man offenbar, daß die Standesherren in Ver- gleich mit englischen Pairs in viel zu hohem Grade vor andern Staatsbürgern bevorzugt sind, und dem Souverän durch Verwandtschaft und -- Eben- bürtigkeit viel zu nahe bleiben, um als Stellver- treter der Völker gelten zu können. Möchten im- merhin die Standesherren und der Adel mit den übrigen Staatsbürgern Stellvertreter wählen; aber warum sollen sie noch eigene abgesonderte Kasten bilden, zu einer Zeit, die allem Kastengeiste so feind, und zu aufgeklärt ist, um ihm günstig zu seyn?
Zum Leidwesen ihrer Unterthanen gaben, wie schon vorher angedeutet worden, viele der jetzigen deutschen Standesherren sehr unzweideutige Beweise, daß sie mit dem alten Testamente auf das Jnnig- ste vertraut waren. Mag man gleich die Media- tisation für keine glänzende Handlung der Gerech- tigkeit halten, so wird man es doch nicht weniger ungerecht finden, daß manche der mediatisirten Fürsten, Grafen und Reichsritter, Güter, Kapi- talien und Einkünfte, die nicht ihr Privateigenthum, sondern wirkliches Staatsgut waren, den Souve- ränen vorenthielten und ihnen dafür oft bedeuten- de, blos persönliche Schulden als Staatsschulden aufbürdeten. Wer mußte diese Unbill büßen? Die
tion. Wollte man mit unſern deutſchen Pairskam- mern das brittiſche Oberhaus nachahmen, ſo uͤber- ſah man offenbar, daß die Standesherren in Ver- gleich mit engliſchen Pairs in viel zu hohem Grade vor andern Staatsbuͤrgern bevorzugt ſind, und dem Souveraͤn durch Verwandtſchaft und — Eben- buͤrtigkeit viel zu nahe bleiben, um als Stellver- treter der Voͤlker gelten zu koͤnnen. Moͤchten im- merhin die Standesherren und der Adel mit den uͤbrigen Staatsbuͤrgern Stellvertreter waͤhlen; aber warum ſollen ſie noch eigene abgeſonderte Kaſten bilden, zu einer Zeit, die allem Kaſtengeiſte ſo feind, und zu aufgeklaͤrt iſt, um ihm guͤnſtig zu ſeyn?
Zum Leidweſen ihrer Unterthanen gaben, wie ſchon vorher angedeutet worden, viele der jetzigen deutſchen Standesherren ſehr unzweideutige Beweiſe, daß ſie mit dem alten Teſtamente auf das Jnnig- ſte vertraut waren. Mag man gleich die Media- tiſation fuͤr keine glaͤnzende Handlung der Gerech- tigkeit halten, ſo wird man es doch nicht weniger ungerecht finden, daß manche der mediatiſirten Fuͤrſten, Grafen und Reichsritter, Guͤter, Kapi- talien und Einkuͤnfte, die nicht ihr Privateigenthum, ſondern wirkliches Staatsgut waren, den Souve- raͤnen vorenthielten und ihnen dafuͤr oft bedeuten- de, blos perſoͤnliche Schulden als Staatsſchulden aufbuͤrdeten. Wer mußte dieſe Unbill buͤßen? Die
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tion. Wollte man mit unſern deutſchen Pairskam-
mern das brittiſche Oberhaus nachahmen, ſo uͤber-
ſah man offenbar, daß die Standesherren in Ver-
gleich mit engliſchen Pairs in viel zu hohem Grade
vor andern Staatsbuͤrgern bevorzugt ſind, und
dem Souveraͤn durch Verwandtſchaft und — Eben-
buͤrtigkeit viel zu nahe bleiben, um als Stellver-
treter der Voͤlker gelten zu koͤnnen. Moͤchten im-
merhin die Standesherren und der Adel mit den
uͤbrigen Staatsbuͤrgern Stellvertreter waͤhlen; aber
warum ſollen ſie noch eigene abgeſonderte Kaſten
bilden, zu einer Zeit, die allem Kaſtengeiſte ſo
feind, und zu aufgeklaͤrt iſt, um ihm guͤnſtig zu
ſeyn?
Zum Leidweſen ihrer Unterthanen gaben, wie
ſchon vorher angedeutet worden, viele der jetzigen
deutſchen Standesherren ſehr unzweideutige Beweiſe,
daß ſie mit dem alten Teſtamente auf das Jnnig-
ſte vertraut waren. Mag man gleich die Media-
tiſation fuͤr keine glaͤnzende Handlung der Gerech-
tigkeit halten, ſo wird man es doch nicht weniger
ungerecht finden, daß manche der mediatiſirten
Fuͤrſten, Grafen und Reichsritter, Guͤter, Kapi-
talien und Einkuͤnfte, die nicht ihr Privateigenthum,
ſondern wirkliches Staatsgut waren, den Souve-
raͤnen vorenthielten und ihnen dafuͤr oft bedeuten-
de, blos perſoͤnliche Schulden als Staatsſchulden
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823, S. 362. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823/362>, abgerufen am 21.11.2024.
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