besorgt und geleitet werden, die elendesten Schar- teken als klassische Meisterwerke ausposaunen lassen, die in keiner ordentlichen Büchersammlung fehlen dürfen, und auf solche Weise arglose Bücherkäufer und Leser um Geld und Zeit prellen; daß sie ihre Bücher zu mehr als jüdischen Preisen ansetzen, und diese Hebräerpreise noch verdoppeln, ja bei manchen Schriften wohl gar verzehnfachen würden, wenn es keine Nachdrucker gäbe.
Jeder Vernünftige begreift, wie höchst nach- theilig dergleichen hämische Behauptungen dem Ver- kehr mehrerer deutschen Buchhändler seyn können, zumal da sie durch die tägliche Erfahrung als die lauterste Wahrheit bestätigt werden, und wie schäud- lich, unsittlich und strafbar sie also sind.
So, Herr Abgeordneter, würde ungefähr der Gesetzesentwurf lauten, den man -- nach meiner Ansicht -- zum Schutze des Verkehrs unserer deut- schen Verlagsbuchhändler gegen alle "diebische," "spitzbübische" und "räuberische" Beein- trächtigungen einer gesetzgebenden Gewalt zur Sank- tion vorlegen müßte. Einzig und allein den Nach- druck verbieten zu wollen, aber nicht die übrigen Entwendungsarten des geistigen Eigenthums, wo- durch die Verlagsbuchhändler unstreitig weit mehr leiden, als durch den erstern, wäre eben so unge- recht, als widersinnig. Der Gesetzgeber würde sich dadurch dem Hausbesitzer gleichstellen, der alle
Wän-
beſorgt und geleitet werden, die elendeſten Schar- teken als klaſſiſche Meiſterwerke auspoſaunen laſſen, die in keiner ordentlichen Buͤcherſammlung fehlen duͤrfen, und auf ſolche Weiſe argloſe Buͤcherkaͤufer und Leſer um Geld und Zeit prellen; daß ſie ihre Buͤcher zu mehr als juͤdiſchen Preiſen anſetzen, und dieſe Hebraͤerpreiſe noch verdoppeln, ja bei manchen Schriften wohl gar verzehnfachen wuͤrden, wenn es keine Nachdrucker gaͤbe.
Jeder Vernuͤnftige begreift, wie hoͤchſt nach- theilig dergleichen haͤmiſche Behauptungen dem Ver- kehr mehrerer deutſchen Buchhaͤndler ſeyn koͤnnen, zumal da ſie durch die taͤgliche Erfahrung als die lauterſte Wahrheit beſtaͤtigt werden, und wie ſchaͤud- lich, unſittlich und ſtrafbar ſie alſo ſind.
So, Herr Abgeordneter, wuͤrde ungefaͤhr der Geſetzesentwurf lauten, den man — nach meiner Anſicht — zum Schutze des Verkehrs unſerer deut- ſchen Verlagsbuchhaͤndler gegen alle »diebiſche,« »ſpitzbuͤbiſche« und »raͤuberiſche« Beein- traͤchtigungen einer geſetzgebenden Gewalt zur Sank- tion vorlegen muͤßte. Einzig und allein den Nach- druck verbieten zu wollen, aber nicht die uͤbrigen Entwendungsarten des geiſtigen Eigenthums, wo- durch die Verlagsbuchhaͤndler unſtreitig weit mehr leiden, als durch den erſtern, waͤre eben ſo unge- recht, als widerſinnig. Der Geſetzgeber wuͤrde ſich dadurch dem Hausbeſitzer gleichſtellen, der alle
Waͤn-
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beſorgt und geleitet werden, die elendeſten Schar-
teken als klaſſiſche Meiſterwerke auspoſaunen laſſen,
die in keiner ordentlichen Buͤcherſammlung fehlen
duͤrfen, und auf ſolche Weiſe argloſe Buͤcherkaͤufer
und Leſer um Geld und Zeit prellen; daß ſie ihre
Buͤcher zu mehr als juͤdiſchen Preiſen anſetzen, und
dieſe Hebraͤerpreiſe noch verdoppeln, ja bei manchen
Schriften wohl gar verzehnfachen wuͤrden, wenn
es keine Nachdrucker gaͤbe.
Jeder Vernuͤnftige begreift, wie hoͤchſt nach-
theilig dergleichen haͤmiſche Behauptungen dem Ver-
kehr mehrerer deutſchen Buchhaͤndler ſeyn koͤnnen,
zumal da ſie durch die taͤgliche Erfahrung als die
lauterſte Wahrheit beſtaͤtigt werden, und wie ſchaͤud-
lich, unſittlich und ſtrafbar ſie alſo ſind.
So, Herr Abgeordneter, wuͤrde ungefaͤhr der
Geſetzesentwurf lauten, den man — nach meiner
Anſicht — zum Schutze des Verkehrs unſerer deut-
ſchen Verlagsbuchhaͤndler gegen alle »diebiſche,«
»ſpitzbuͤbiſche« und »raͤuberiſche« Beein-
traͤchtigungen einer geſetzgebenden Gewalt zur Sank-
tion vorlegen muͤßte. Einzig und allein den Nach-
druck verbieten zu wollen, aber nicht die uͤbrigen
Entwendungsarten des geiſtigen Eigenthums, wo-
durch die Verlagsbuchhaͤndler unſtreitig weit mehr
leiden, als durch den erſtern, waͤre eben ſo unge-
recht, als widerſinnig. Der Geſetzgeber wuͤrde ſich
dadurch dem Hausbeſitzer gleichſtellen, der alle
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823, S. 40. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823/40>, abgerufen am 03.12.2024.
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