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Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913.

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auf männliche wie auf weibliche Gewerbetreibende
gleichmäßig Anwendung. Ebenso sind die von den
Jnnungen und Handwerkskammern erlassenen
Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens
auf alle Handwerkslehrlinge gleichmäßig anzu-
wenden.

Dieser Erlaß, der nach jeder Hinsicht gerecht für
die Frauen ist, die Heranziehung weiblicher Hand-
werker zu den Gesellen- und Meisterprüfungen an-
ordnet, die Handwerkskammern anweist, die von
ihnen ins Leben gerufenen Gewerbeförderungs-
einrichtungen tunlichst auch den weiblichen Hand-
werkern zugänglich zu machen und die vor-
handenen Lücken der weiblichen Fachbildung durch
Veranstaltung geeigneter Kurse zu beseitigen, auch
die Lehrstellenvermittlung auf weibliche Personen
auszudehnen, ist als ein großer Fortschritt zu be-
grüßen.

An den Handwerkskammern ist es nunmehr,
diesen Anordnungen nachzukommen; an den
Städten, die Fachschulen für Knaben den Mädchen
zu erschließen; an den Eltern, von diesen Neuerun-
gen zu profitieren und den Töchtern eine gleich
lange Ausbildungszeit wie den Söhnen zu ge-
währen.

Daß bereits verheißungsvolle Ansätze zur Be-
tätigung der Frau im Handwerk vorhanden sind,
beweist der Umstand, daß es bereits einer großen

auf männliche wie auf weibliche Gewerbetreibende
gleichmäßig Anwendung. Ebenso sind die von den
Jnnungen und Handwerkskammern erlassenen
Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens
auf alle Handwerkslehrlinge gleichmäßig anzu-
wenden.

Dieser Erlaß, der nach jeder Hinsicht gerecht für
die Frauen ist, die Heranziehung weiblicher Hand-
werker zu den Gesellen- und Meisterprüfungen an-
ordnet, die Handwerkskammern anweist, die von
ihnen ins Leben gerufenen Gewerbeförderungs-
einrichtungen tunlichst auch den weiblichen Hand-
werkern zugänglich zu machen und die vor-
handenen Lücken der weiblichen Fachbildung durch
Veranstaltung geeigneter Kurse zu beseitigen, auch
die Lehrstellenvermittlung auf weibliche Personen
auszudehnen, ist als ein großer Fortschritt zu be-
grüßen.

An den Handwerkskammern ist es nunmehr,
diesen Anordnungen nachzukommen; an den
Städten, die Fachschulen für Knaben den Mädchen
zu erschließen; an den Eltern, von diesen Neuerun-
gen zu profitieren und den Töchtern eine gleich
lange Ausbildungszeit wie den Söhnen zu ge-
währen.

Daß bereits verheißungsvolle Ansätze zur Be-
tätigung der Frau im Handwerk vorhanden sind,
beweist der Umstand, daß es bereits einer großen

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[96/0100] auf männliche wie auf weibliche Gewerbetreibende gleichmäßig Anwendung. Ebenso sind die von den Jnnungen und Handwerkskammern erlassenen Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens auf alle Handwerkslehrlinge gleichmäßig anzu- wenden. Dieser Erlaß, der nach jeder Hinsicht gerecht für die Frauen ist, die Heranziehung weiblicher Hand- werker zu den Gesellen- und Meisterprüfungen an- ordnet, die Handwerkskammern anweist, die von ihnen ins Leben gerufenen Gewerbeförderungs- einrichtungen tunlichst auch den weiblichen Hand- werkern zugänglich zu machen und die vor- handenen Lücken der weiblichen Fachbildung durch Veranstaltung geeigneter Kurse zu beseitigen, auch die Lehrstellenvermittlung auf weibliche Personen auszudehnen, ist als ein großer Fortschritt zu be- grüßen. An den Handwerkskammern ist es nunmehr, diesen Anordnungen nachzukommen; an den Städten, die Fachschulen für Knaben den Mädchen zu erschließen; an den Eltern, von diesen Neuerun- gen zu profitieren und den Töchtern eine gleich lange Ausbildungszeit wie den Söhnen zu ge- währen. Daß bereits verheißungsvolle Ansätze zur Be- tätigung der Frau im Handwerk vorhanden sind, beweist der Umstand, daß es bereits einer großen

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Zitationshilfe: Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913, S. 96. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_frauenziele_1913/100>, abgerufen am 07.05.2024.