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Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913.

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kann. Auf eine oder die andere Weise ist eine plan-
mäßige Mitwirkung kommunaler und freiwilliger
Jugendfürsorgeorgane, auch pädagogischer und
ärztlicher Kräfte vorgesehen." Diese letztere ist von
außerordentlichem Wert, von ihrer Leistungsfähig-
keit hängt, wie der Abgeordnete Dr. Faßbender im
Abgeordnetenhause sehr richtig bemerkte, der Er-
folg des Jugendgerichtes ab, denn diese Organe,
die Jugendgerichtshilfe, haben nicht nur das
wichtige Amt, durch Einblick in die persönlichen
Verhältnisse Ermittelungen anzustellen, dem An-
geschuldigten in der Verhandlung beizustehen,
sondern nach Beendigung der Hauptverhandlung
eine Schutzaufsicht über ihn auszuüben, ihm Be-
schützer und Berater zu sein.

Es ist unendlich erfreulich und befriedigend,
konstatieren zu können, daß diese Organe sich ihren
Aufgaben außerordentlich gewachsen gezeigt haben.
Amtsgerichtsrat Fischer sagte auf einer Helfer-
versammlung der Berliner Jugendgerichtshilfe
nach dem ersten Jahre ihres Bestehens und ihrer
Arbeit, am 17. Mai 1909: "Wenn ich als Jugend-
richter ihr ein Zeugnis zu erteilen hätte, so würde
ich sagen: über Erwarten gut." Die Berliner
Jugendgerichtshilfe ist von der Deutschen Zentrale
für Jugendfürsorge organisiert. Es beteiligen
sich an ihr 83 Wohlfahrtsvereine, in denen zu-
sammen 1400 Helfer tätig sind. Die Arbeit, die

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kann. Auf eine oder die andere Weise ist eine plan-
mäßige Mitwirkung kommunaler und freiwilliger
Jugendfürsorgeorgane, auch pädagogischer und
ärztlicher Kräfte vorgesehen.“ Diese letztere ist von
außerordentlichem Wert, von ihrer Leistungsfähig-
keit hängt, wie der Abgeordnete Dr. Faßbender im
Abgeordnetenhause sehr richtig bemerkte, der Er-
folg des Jugendgerichtes ab, denn diese Organe,
die Jugendgerichtshilfe, haben nicht nur das
wichtige Amt, durch Einblick in die persönlichen
Verhältnisse Ermittelungen anzustellen, dem An-
geschuldigten in der Verhandlung beizustehen,
sondern nach Beendigung der Hauptverhandlung
eine Schutzaufsicht über ihn auszuüben, ihm Be-
schützer und Berater zu sein.

Es ist unendlich erfreulich und befriedigend,
konstatieren zu können, daß diese Organe sich ihren
Aufgaben außerordentlich gewachsen gezeigt haben.
Amtsgerichtsrat Fischer sagte auf einer Helfer-
versammlung der Berliner Jugendgerichtshilfe
nach dem ersten Jahre ihres Bestehens und ihrer
Arbeit, am 17. Mai 1909: „Wenn ich als Jugend-
richter ihr ein Zeugnis zu erteilen hätte, so würde
ich sagen: über Erwarten gut.“ Die Berliner
Jugendgerichtshilfe ist von der Deutschen Zentrale
für Jugendfürsorge organisiert. Es beteiligen
sich an ihr 83 Wohlfahrtsvereine, in denen zu-
sammen 1400 Helfer tätig sind. Die Arbeit, die

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[227/0231] kann. Auf eine oder die andere Weise ist eine plan- mäßige Mitwirkung kommunaler und freiwilliger Jugendfürsorgeorgane, auch pädagogischer und ärztlicher Kräfte vorgesehen.“ Diese letztere ist von außerordentlichem Wert, von ihrer Leistungsfähig- keit hängt, wie der Abgeordnete Dr. Faßbender im Abgeordnetenhause sehr richtig bemerkte, der Er- folg des Jugendgerichtes ab, denn diese Organe, die Jugendgerichtshilfe, haben nicht nur das wichtige Amt, durch Einblick in die persönlichen Verhältnisse Ermittelungen anzustellen, dem An- geschuldigten in der Verhandlung beizustehen, sondern nach Beendigung der Hauptverhandlung eine Schutzaufsicht über ihn auszuüben, ihm Be- schützer und Berater zu sein. Es ist unendlich erfreulich und befriedigend, konstatieren zu können, daß diese Organe sich ihren Aufgaben außerordentlich gewachsen gezeigt haben. Amtsgerichtsrat Fischer sagte auf einer Helfer- versammlung der Berliner Jugendgerichtshilfe nach dem ersten Jahre ihres Bestehens und ihrer Arbeit, am 17. Mai 1909: „Wenn ich als Jugend- richter ihr ein Zeugnis zu erteilen hätte, so würde ich sagen: über Erwarten gut.“ Die Berliner Jugendgerichtshilfe ist von der Deutschen Zentrale für Jugendfürsorge organisiert. Es beteiligen sich an ihr 83 Wohlfahrtsvereine, in denen zu- sammen 1400 Helfer tätig sind. Die Arbeit, die 15*

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Zitationshilfe: Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913, S. 227. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_frauenziele_1913/231>, abgerufen am 30.04.2024.