Amerikas haben die allgemeine Aufmerksamkeit wieder einmal auf sie gelenkt. Der erste Staat der Welt, oder vielmehr das erste Territorium, war Wyoming - das im Jahre 1869 den Frauen das Wahlrecht verlieh. Wyoming entwickelte sich zu einem ansehnlichen Staat, der als solcher 1890 in die Union aufgenommen wurde. Das Frauenwahl- recht bewährte sich so vorzüglich, daß sämtliche Gouverneure, die einander im Laufe der Zeit ge- folgt waren, bestätigten, daß das Frauenwahlrecht die Zustimmung des ganzen Volkes habe.
1893 erklärte das Gold- und Silberland Colo- rado mit einer Majorität von 7500 Stimmen die Frau für mündig und 1895 Utah. Neunzehn Jahre nachdem das Frauenstimmrecht im Silberlande in Kraft war, erklärten die Mitglieder der Jnter- parlamentarischen Union, die die Kindergesetze ganz Amerikas im Vorjahre eingehend studiert haben, daß Colorado die günstigsten, humansten, fort- schrittlichsten und den Anforderungen der Wissen- schaft am meisten entsprechenden Gesetze für Kinder hat, bessere, als in irgend einem anderen Gesetz- buche zu finden sind.
Bei den letzten Gemeindewahlen in Denver, der Hauptstadt Colorados, haben sich die Frauen be- sonders hervorgetan. Richter Lindsey, der wiederum zum Vorsitzenden des Jugendgerichts- hofes gewählt wurde, schrieb an den Neuyorker
22*
Amerikas haben die allgemeine Aufmerksamkeit wieder einmal auf sie gelenkt. Der erste Staat der Welt, oder vielmehr das erste Territorium, war Wyoming – das im Jahre 1869 den Frauen das Wahlrecht verlieh. Wyoming entwickelte sich zu einem ansehnlichen Staat, der als solcher 1890 in die Union aufgenommen wurde. Das Frauenwahl- recht bewährte sich so vorzüglich, daß sämtliche Gouverneure, die einander im Laufe der Zeit ge- folgt waren, bestätigten, daß das Frauenwahlrecht die Zustimmung des ganzen Volkes habe.
1893 erklärte das Gold- und Silberland Colo- rado mit einer Majorität von 7500 Stimmen die Frau für mündig und 1895 Utah. Neunzehn Jahre nachdem das Frauenstimmrecht im Silberlande in Kraft war, erklärten die Mitglieder der Jnter- parlamentarischen Union, die die Kindergesetze ganz Amerikas im Vorjahre eingehend studiert haben, daß Colorado die günstigsten, humansten, fort- schrittlichsten und den Anforderungen der Wissen- schaft am meisten entsprechenden Gesetze für Kinder hat, bessere, als in irgend einem anderen Gesetz- buche zu finden sind.
Bei den letzten Gemeindewahlen in Denver, der Hauptstadt Colorados, haben sich die Frauen be- sonders hervorgetan. Richter Lindsey, der wiederum zum Vorsitzenden des Jugendgerichts- hofes gewählt wurde, schrieb an den Neuyorker
22*
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0343"n="339"/>
Amerikas haben die allgemeine Aufmerksamkeit<lb/>
wieder einmal auf sie gelenkt. Der erste Staat der<lb/>
Welt, oder vielmehr das erste Territorium, war<lb/>
Wyoming – das im Jahre 1869 den Frauen das<lb/>
Wahlrecht verlieh. Wyoming entwickelte sich zu<lb/>
einem ansehnlichen Staat, der als solcher 1890 in<lb/>
die Union aufgenommen wurde. Das Frauenwahl-<lb/>
recht bewährte sich so vorzüglich, daß sämtliche<lb/>
Gouverneure, die einander im Laufe der Zeit ge-<lb/>
folgt waren, bestätigten, daß das Frauenwahlrecht<lb/>
die Zustimmung des ganzen Volkes habe.</p><lb/><p>1893 erklärte das Gold- und Silberland Colo-<lb/>
rado mit einer Majorität von 7500 Stimmen die<lb/>
Frau für mündig und 1895 Utah. Neunzehn Jahre<lb/>
nachdem das Frauenstimmrecht im Silberlande in<lb/>
Kraft war, erklärten die Mitglieder der Jnter-<lb/>
parlamentarischen Union, die die Kindergesetze ganz<lb/>
Amerikas im Vorjahre eingehend studiert haben,<lb/>
daß Colorado die günstigsten, humansten, fort-<lb/>
schrittlichsten und den Anforderungen der Wissen-<lb/>
schaft am meisten entsprechenden Gesetze für Kinder<lb/>
hat, bessere, als in irgend einem anderen Gesetz-<lb/>
buche zu finden sind.</p><lb/><p>Bei den letzten Gemeindewahlen in Denver, der<lb/>
Hauptstadt Colorados, haben sich die Frauen be-<lb/>
sonders hervorgetan. Richter Lindsey, der<lb/>
wiederum zum Vorsitzenden des Jugendgerichts-<lb/>
hofes gewählt wurde, schrieb an den Neuyorker<lb/><fwplace="bottom"type="sig">22*</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[339/0343]
Amerikas haben die allgemeine Aufmerksamkeit
wieder einmal auf sie gelenkt. Der erste Staat der
Welt, oder vielmehr das erste Territorium, war
Wyoming – das im Jahre 1869 den Frauen das
Wahlrecht verlieh. Wyoming entwickelte sich zu
einem ansehnlichen Staat, der als solcher 1890 in
die Union aufgenommen wurde. Das Frauenwahl-
recht bewährte sich so vorzüglich, daß sämtliche
Gouverneure, die einander im Laufe der Zeit ge-
folgt waren, bestätigten, daß das Frauenwahlrecht
die Zustimmung des ganzen Volkes habe.
1893 erklärte das Gold- und Silberland Colo-
rado mit einer Majorität von 7500 Stimmen die
Frau für mündig und 1895 Utah. Neunzehn Jahre
nachdem das Frauenstimmrecht im Silberlande in
Kraft war, erklärten die Mitglieder der Jnter-
parlamentarischen Union, die die Kindergesetze ganz
Amerikas im Vorjahre eingehend studiert haben,
daß Colorado die günstigsten, humansten, fort-
schrittlichsten und den Anforderungen der Wissen-
schaft am meisten entsprechenden Gesetze für Kinder
hat, bessere, als in irgend einem anderen Gesetz-
buche zu finden sind.
Bei den letzten Gemeindewahlen in Denver, der
Hauptstadt Colorados, haben sich die Frauen be-
sonders hervorgetan. Richter Lindsey, der
wiederum zum Vorsitzenden des Jugendgerichts-
hofes gewählt wurde, schrieb an den Neuyorker
22*
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-12-07T10:34:09Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt, Juliane Nau: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-12-07T10:34:09Z)
Weitere Informationen:
Bogensignaturen: gekennzeichnet;
Druckfehler: gekennzeichnet;
fremdsprachliches Material: keine Angabe;
Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe;
Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage;
I/J in Fraktur: wie Vorlage;
i/j in Fraktur: keine Angabe;
Kolumnentitel: keine Angabe;
Kustoden: keine Angabe;
langes s (ſ): als s transkribiert;
Normalisierungen: keine Angabe;
rundes r (ꝛ): keine Angabe;
Seitenumbrüche markiert: ja;
Silbentrennung: wie Vorlage;
u/v bzw. U/V: keine Angabe;
Vokale mit übergest. e: keine Angabe;
Vollständigkeit: vollständig erfasst;
Zeichensetzung: wie Vorlage;
Zeilenumbrüche markiert: ja;
Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913, S. 339. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_frauenziele_1913/343>, abgerufen am 16.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.