Ichenhaeuser, Eliza: Die politische Gleichberechtigung der Frau. Berlin, 1898.Eliza Ichenhaeuser. Abtheilung VI. Geisteskranke, Schwachsinnige, oder Abtheilung IX. Niemand hat das Recht zu wählen, Gleichviel welchen Umständen nun die Frauen Wyo- Für die Vertheidiger der Frauenrechte aber war es Eliza Ichenhaeuser. Abtheilung VI. Geisteskranke, Schwachsinnige, oder Abtheilung IX. Niemand hat das Recht zu wählen, Gleichviel welchen Umständen nun die Frauen Wyo- Für die Vertheidiger der Frauenrechte aber war es <TEI> <text> <body> <pb facs="#f0073" n="60"/> <fw place="top" type="header">Eliza Ichenhaeuser.</fw><lb/> <p>Abtheilung VI. Geisteskranke, Schwachsinnige, oder<lb/> durch Aberkennung bürgerlicher Rechte Bestrafte, sind<lb/> von der Befähigung zum Wählen ausgeschlossen. <choice><orig>. . . . .</orig><reg>…</reg></choice></p><lb/> <p>Abtheilung IX. Niemand hat das Recht zu wählen,<lb/> der nicht fähig ist, die Constitution dieses Staates<lb/> zu lesen.«</p><lb/> <p>Gleichviel welchen Umständen nun die Frauen Wyo-<lb/> mings ihre politische Freiheit verdanken, der indirecte<lb/> Einfluss, den die Frauenbewegung in den Vereinigten<lb/> Staaten auf die Männer, denen dieselbe zu verdanken<lb/> ist, ausübte, ist nicht zu verkennen; Thatsache ist, dass<lb/> sie sie erhalten haben, und zwar in weitgehendster Weise,<lb/> indem ihnen nicht allein das active, sondern auch das<lb/> passive Wahlrecht ohne jede Einschränkung gewährt<lb/> wurde.</p><lb/> <p>Für die Vertheidiger der Frauenrechte aber war es<lb/> von höchstem Interesse, dass es endlich ein Fleckchen<lb/> Erde gab, das sich bereit erklärte, die Probe auf das<lb/> Exempel zu machen. Und sie gelang ausgezeichnet.<lb/> Nach achtjähriger Erfahrung gab der General Thayer,<lb/> früherer Senator der Vereinigten Staaten, Gouverneur<lb/> von Wyoming, folgende Erklärung ab: »Das Frauen-<lb/> wahlrecht ist seit acht Jahren auf unserem Territorium<lb/> in Function und hat nicht verfehlt, sich in steigendem<lb/> Maasse Vertrauen und Popularität zu sichern. Meiner<lb/> Ansicht nach sind die Resultate sehr wohlthuend und<lb/> sein Einfluss ist ein günstiger für die werthvollsten<lb/> Interessen der Allgemeinheit.«</p><lb/> </body> </text> </TEI> [60/0073]
Eliza Ichenhaeuser.
Abtheilung VI. Geisteskranke, Schwachsinnige, oder
durch Aberkennung bürgerlicher Rechte Bestrafte, sind
von der Befähigung zum Wählen ausgeschlossen. . . . . .
Abtheilung IX. Niemand hat das Recht zu wählen,
der nicht fähig ist, die Constitution dieses Staates
zu lesen.«
Gleichviel welchen Umständen nun die Frauen Wyo-
mings ihre politische Freiheit verdanken, der indirecte
Einfluss, den die Frauenbewegung in den Vereinigten
Staaten auf die Männer, denen dieselbe zu verdanken
ist, ausübte, ist nicht zu verkennen; Thatsache ist, dass
sie sie erhalten haben, und zwar in weitgehendster Weise,
indem ihnen nicht allein das active, sondern auch das
passive Wahlrecht ohne jede Einschränkung gewährt
wurde.
Für die Vertheidiger der Frauenrechte aber war es
von höchstem Interesse, dass es endlich ein Fleckchen
Erde gab, das sich bereit erklärte, die Probe auf das
Exempel zu machen. Und sie gelang ausgezeichnet.
Nach achtjähriger Erfahrung gab der General Thayer,
früherer Senator der Vereinigten Staaten, Gouverneur
von Wyoming, folgende Erklärung ab: »Das Frauen-
wahlrecht ist seit acht Jahren auf unserem Territorium
in Function und hat nicht verfehlt, sich in steigendem
Maasse Vertrauen und Popularität zu sichern. Meiner
Ansicht nach sind die Resultate sehr wohlthuend und
sein Einfluss ist ein günstiger für die werthvollsten
Interessen der Allgemeinheit.«
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2017-02-20T18:11:38Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2017-02-20T18:11:38Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: dokumentiert; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |