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Immermann, Karl: Münchhausen. Bd. 4. Düsseldorf, 1839.

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ein großes Halloh erheben, nichts über die Gemar-
kung hinaus. Und als der Mordhund da, der mir
nun mein Schwert gestohlen hat, an meinem Sobne
zum Missethäter geworden war und zufälligerweise
auch ungefähr um die nämliche Zeit Einer am Stuhle
droben nach unserer alten Regel und wie der her-
gebrachte Orden ist, wissend gemacht werden sollte,
kam es mir ein, diese alte heimliche Sache zu brau-
chen wider den Todtschläger und es glückte und ich
setzte ihn aus dem Frieden, feimte ihn ins Elend
hinein und machte ihn zum Zeichen vor Großen
und Kleinen, daß Keiner Unrecht thun dürfe. Als
aber die Sache erst einmal im Gang war, gelang
sie immer besser; wenige Processe wurden in das
Amt getragen, und die meisten Frevel gar nicht
angezeigt, sondern machten die Scherereien unter
uns ab. Denn über Mein und Dein und wem
die Mauer gehört und jener Wiesenstreifen, kann
man schon selbst mit seinem Bauerverstande fer-
tig werden. Wenn aber wo eingebrochen ist, so
kennt fast immerdar das Dorf den Dieb, was
freilich oft nicht strenge zu beweisen steht, wornach
denn ein solcher angezeigter Spitzbube frech und
zum Scandal ganz schandhaft umhergeht und sich

ein großes Halloh erheben, nichts über die Gemar-
kung hinaus. Und als der Mordhund da, der mir
nun mein Schwert geſtohlen hat, an meinem Sobne
zum Miſſethäter geworden war und zufälligerweiſe
auch ungefähr um die nämliche Zeit Einer am Stuhle
droben nach unſerer alten Regel und wie der her-
gebrachte Orden iſt, wiſſend gemacht werden ſollte,
kam es mir ein, dieſe alte heimliche Sache zu brau-
chen wider den Todtſchläger und es glückte und ich
ſetzte ihn aus dem Frieden, feimte ihn ins Elend
hinein und machte ihn zum Zeichen vor Großen
und Kleinen, daß Keiner Unrecht thun dürfe. Als
aber die Sache erſt einmal im Gang war, gelang
ſie immer beſſer; wenige Proceſſe wurden in das
Amt getragen, und die meiſten Frevel gar nicht
angezeigt, ſondern machten die Scherereien unter
uns ab. Denn über Mein und Dein und wem
die Mauer gehört und jener Wieſenſtreifen, kann
man ſchon ſelbſt mit ſeinem Bauerverſtande fer-
tig werden. Wenn aber wo eingebrochen iſt, ſo
kennt faſt immerdar das Dorf den Dieb, was
freilich oft nicht ſtrenge zu beweiſen ſteht, wornach
denn ein ſolcher angezeigter Spitzbube frech und
zum Scandal ganz ſchandhaft umhergeht und ſich

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[239/0251] ein großes Halloh erheben, nichts über die Gemar- kung hinaus. Und als der Mordhund da, der mir nun mein Schwert geſtohlen hat, an meinem Sobne zum Miſſethäter geworden war und zufälligerweiſe auch ungefähr um die nämliche Zeit Einer am Stuhle droben nach unſerer alten Regel und wie der her- gebrachte Orden iſt, wiſſend gemacht werden ſollte, kam es mir ein, dieſe alte heimliche Sache zu brau- chen wider den Todtſchläger und es glückte und ich ſetzte ihn aus dem Frieden, feimte ihn ins Elend hinein und machte ihn zum Zeichen vor Großen und Kleinen, daß Keiner Unrecht thun dürfe. Als aber die Sache erſt einmal im Gang war, gelang ſie immer beſſer; wenige Proceſſe wurden in das Amt getragen, und die meiſten Frevel gar nicht angezeigt, ſondern machten die Scherereien unter uns ab. Denn über Mein und Dein und wem die Mauer gehört und jener Wieſenſtreifen, kann man ſchon ſelbſt mit ſeinem Bauerverſtande fer- tig werden. Wenn aber wo eingebrochen iſt, ſo kennt faſt immerdar das Dorf den Dieb, was freilich oft nicht ſtrenge zu beweiſen ſteht, wornach denn ein ſolcher angezeigter Spitzbube frech und zum Scandal ganz ſchandhaft umhergeht und ſich

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Zitationshilfe: Immermann, Karl: Münchhausen. Bd. 4. Düsseldorf, 1839, S. 239. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/immermann_muenchhausen04_1839/251>, abgerufen am 24.11.2024.