Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbahrung antreffen. Bd. 1. Göttingen, 1741.der Hölle gehabt haben, wenn das Ex- empel JEsu ihnen erst Gelegenheit zu ih- rer Bekehrung hätte geben, sie zur Tu- gend aufmuntern und auf diese Weise gerecht machen sollen. Da aber dieses wider die Schrift, wie aus dem Exem- pel Henochs 1 B. Mos. Cap. 5. v. 23. 24. Hebr. Cap. 11. v. 5. Abrahams Luc. Cap. 16. v. 23. und Elias 2 König. Cap. 2. v. 9. erhellet, so kan auch die an- geführte Erklärung nicht statt finden. Bleibet man aber bey der ordentlichen Bedeutung und Verbindung der Wor- te, so fallen alle dergleichen Schwürig- keiten hinweg. Will etwan jemand einwenden, daß selbige auch bey unserer Erklärung blieben, indem ja die Heili- gen vor Christi Leiden eher den Ort der Seeligen nicht betreten können, bis die Schuld ihrer Sünden durch das Versöhnopfer Christi aufgehoben worden, so muß derselbe beweisen, daß es wider die Weisheit und Heiligkeit GOTTes sey, jemand eine Schuld zu schencken, welche erst nachher ein Bür- ge abtragen soll. Hierbey aber wird er sehen, daß nach unserer Lehre dasjenige nicht folget, was mit jener Erklärung nothwendig verknüpft ist. §. 24.
der Hoͤlle gehabt haben, wenn das Ex- empel JEſu ihnen erſt Gelegenheit zu ih- rer Bekehrung haͤtte geben, ſie zur Tu- gend aufmuntern und auf dieſe Weiſe gerecht machen ſollen. Da aber dieſes wider die Schrift, wie aus dem Exem- pel Henochs 1 B. Moſ. Cap. 5. v. 23. 24. Hebr. Cap. 11. v. 5. Abrahams Luc. Cap. 16. v. 23. und Elias 2 Koͤnig. Cap. 2. v. 9. erhellet, ſo kan auch die an- gefuͤhrte Erklaͤrung nicht ſtatt finden. Bleibet man aber bey der ordentlichen Bedeutung und Verbindung der Wor- te, ſo fallen alle dergleichen Schwuͤrig- keiten hinweg. Will etwan jemand einwenden, daß ſelbige auch bey unſerer Erklaͤrung blieben, indem ja die Heili- gen vor Chriſti Leiden eher den Ort der Seeligen nicht betreten koͤnnen, bis die Schuld ihrer Suͤnden durch das Verſoͤhnopfer Chriſti aufgehoben worden, ſo muß derſelbe beweiſen, daß es wider die Weisheit und Heiligkeit GOTTes ſey, jemand eine Schuld zu ſchencken, welche erſt nachher ein Buͤr- ge abtragen ſoll. Hierbey aber wird er ſehen, daß nach unſerer Lehre dasjenige nicht folget, was mit jener Erklaͤrung nothwendig verknuͤpft iſt. §. 24.
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rer Bekehrung haͤtte geben, ſie zur Tu-
gend aufmuntern und auf dieſe Weiſe
gerecht machen ſollen. Da aber dieſes
wider die Schrift, wie aus dem Exem-
pel Henochs 1 B. Moſ. Cap. 5. v. 23.
24. Hebr. Cap. 11. v. 5. Abrahams
Luc. Cap. 16. v. 23. und Elias 2 Koͤnig.
Cap. 2. v. 9. erhellet, ſo kan auch die an-
gefuͤhrte Erklaͤrung nicht ſtatt finden.
Bleibet man aber bey der ordentlichen
Bedeutung und Verbindung der Wor-
te, ſo fallen alle dergleichen Schwuͤrig-
keiten hinweg. Will etwan jemand
einwenden, daß ſelbige auch bey unſerer
Erklaͤrung blieben, indem ja die Heili-
gen vor Chriſti Leiden eher den Ort
der Seeligen nicht betreten koͤnnen,
bis die Schuld ihrer Suͤnden durch
das Verſoͤhnopfer Chriſti aufgehoben
worden, ſo muß derſelbe beweiſen, daß
es wider die Weisheit und Heiligkeit
GOTTes ſey, jemand eine Schuld zu
ſchencken, welche erſt nachher ein Buͤr-
ge abtragen ſoll. Hierbey aber wird er
ſehen, daß nach unſerer Lehre dasjenige
nicht folget, was mit jener Erklaͤrung
nothwendig verknuͤpft iſt.
§. 24.
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