Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbahrung antreffen. Bd. 1. Göttingen, 1741.nommen, wie er sich ihnen geoffenbah- ret hat, und in diesem Glauben wahre Tugend ausgeübet. Denn sie wären keines Unglaubens, sondern nur einer solchen Unwissenheit schuldig gewesen, welche zu überwinden nicht in ihren Kräften gewesen. Man schliesse hieraus aber nicht, daß es denn auch heutiges Tages, da sich GOtt mit mehrerer Deutlichkeit und mehreren Zusätzen als einen dreyeinigen GOtt bezeuget, gleich- gültig sey, ob man die Dreyeinigkeit nach seinen kläreren und vermehrten Zeugnissen annehme oder nicht. Denn wollen wir uns unterstehen selbige nach unserm Gutbefinden zu erklären, so ver- werffen wir seine deutlichsten Zeugnisse von sich selber und seinen Befehl, da- durch er uns verpflichtet ihn als einen dreyeinigen GOtt so und nicht anders zu verehren, welches wider die Pflicht eines treuen Unterthanen. (§. 10.) Wir wollen auch dieses mit einem Gleichniß in etwas erläutern. Man nehme an, ein Prinz eines grossen Monarchens besuch- te unbekanter Weise unter dem Nahmen eines Grafen fremde Länder. Er zöge unterweges einige geschickte Künstler an sich, und bewegte sie durch Geld und Versprechen in seine Dienste zu treten. Er
nommen, wie er ſich ihnen geoffenbah- ret hat, und in dieſem Glauben wahre Tugend ausgeuͤbet. Denn ſie waͤren keines Unglaubens, ſondern nur einer ſolchen Unwiſſenheit ſchuldig geweſen, welche zu uͤberwinden nicht in ihren Kraͤften geweſen. Man ſchlieſſe hieraus aber nicht, daß es denn auch heutiges Tages, da ſich GOtt mit mehrerer Deutlichkeit und mehreren Zuſaͤtzen als einen dreyeinigen GOtt bezeuget, gleich- guͤltig ſey, ob man die Dreyeinigkeit nach ſeinen klaͤreren und vermehrten Zeugniſſen annehme oder nicht. Denn wollen wir uns unterſtehen ſelbige nach unſerm Gutbefinden zu erklaͤren, ſo ver- werffen wir ſeine deutlichſten Zeugniſſe von ſich ſelber und ſeinen Befehl, da- durch er uns verpflichtet ihn als einen dreyeinigen GOtt ſo und nicht anders zu verehren, welches wider die Pflicht eines treuen Unterthanen. (§. 10.) Wir wollen auch dieſes mit einem Gleichniß in etwas erlaͤutern. Man nehme an, ein Prinz eines groſſen Monarchens beſuch- te unbekanter Weiſe unter dem Nahmen eines Grafen fremde Laͤnder. Er zoͤge unterweges einige geſchickte Kuͤnſtler an ſich, und bewegte ſie durch Geld und Verſprechen in ſeine Dienſte zu treten. Er
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nommen, wie er ſich ihnen geoffenbah-
ret hat, und in dieſem Glauben wahre
Tugend ausgeuͤbet. Denn ſie waͤren
keines Unglaubens, ſondern nur einer
ſolchen Unwiſſenheit ſchuldig geweſen,
welche zu uͤberwinden nicht in ihren
Kraͤften geweſen. Man ſchlieſſe hieraus
aber nicht, daß es denn auch heutiges
Tages, da ſich GOtt mit mehrerer
Deutlichkeit und mehreren Zuſaͤtzen als
einen dreyeinigen GOtt bezeuget, gleich-
guͤltig ſey, ob man die Dreyeinigkeit
nach ſeinen klaͤreren und vermehrten
Zeugniſſen annehme oder nicht. Denn
wollen wir uns unterſtehen ſelbige nach
unſerm Gutbefinden zu erklaͤren, ſo ver-
werffen wir ſeine deutlichſten Zeugniſſe
von ſich ſelber und ſeinen Befehl, da-
durch er uns verpflichtet ihn als einen
dreyeinigen GOtt ſo und nicht anders
zu verehren, welches wider die Pflicht
eines treuen Unterthanen. (§. 10.) Wir
wollen auch dieſes mit einem Gleichniß in
etwas erlaͤutern. Man nehme an, ein
Prinz eines groſſen Monarchens beſuch-
te unbekanter Weiſe unter dem Nahmen
eines Grafen fremde Laͤnder. Er zoͤge
unterweges einige geſchickte Kuͤnſtler an
ſich, und bewegte ſie durch Geld und
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