Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbahrung antreffen. Bd. 2. Göttingen, 1745.und schon gantz erkalteten Mann nimmt, sie mit selbigen soll zufrieden seyn, weil sie seine Ohnmacht vorher wissen können. Sollte ein vornehmer Rechtsgelehrter die Rechte wohl so ungleich und partheylich austhei- len? wenn der Mann kranck wird, soll die Frau aufwarten und keinen andern gesun- den Mann suchen. Wenn aber die Frau auf einige Tage Beschwerungen hat, so heißt es: Wo soll der vollblütige Mann hinaus? Muntere Nebenfrauen her. Doch er ist ein Mann, und sorget also vor- nemlich für sein Geschlecht. Seine Sorg- falt hat daher auch an die kaltsinnigen Manns-Personen gedacht. Das Recht seiner Vernunfft verlanget, daß das junge und feurige Frauenzimmer die Gegend des Hertzens nicht zu sehr bedecke, damit von selbigen ein Feuer in jene kalten Glieder fahre, und die Augen der schon Entzündeten geweidet worden. Verliebte Vernunfft! Man beschuldiget die Gemahlin des Justi- nianus, daß sie einige Gesetze zum Vortheil des weiblichen Geschlechts in das Corpus Juris gebracht, und sich dabey ein wenig gar zu günstig für ihr Geschlecht erzeiget. Aber gewiß, sie ist in der Liebe für ihr Ge- schlecht
und ſchon gantz erkalteten Mann nimmt, ſie mit ſelbigen ſoll zufrieden ſeyn, weil ſie ſeine Ohnmacht vorher wiſſen koͤnnen. Sollte ein vornehmer Rechtsgelehrter die Rechte wohl ſo ungleich und partheylich austhei- len? wenn der Mann kranck wird, ſoll die Frau aufwarten und keinen andern geſun- den Mann ſuchen. Wenn aber die Frau auf einige Tage Beſchwerungen hat, ſo heißt es: Wo ſoll der vollbluͤtige Mann hinaus? Muntere Nebenfrauen her. Doch er iſt ein Mann, und ſorget alſo vor- nemlich fuͤr ſein Geſchlecht. Seine Sorg- falt hat daher auch an die kaltſinnigen Manns-Perſonen gedacht. Das Recht ſeiner Vernunfft verlanget, daß das junge und feurige Frauenzimmer die Gegend des Hertzens nicht zu ſehr bedecke, damit von ſelbigen ein Feuer in jene kalten Glieder fahre, und die Augen der ſchon Entzuͤndeten geweidet worden. Verliebte Vernunfft! Man beſchuldiget die Gemahlin des Juſti- nianus, daß ſie einige Geſetze zum Vortheil des weiblichen Geſchlechts in das Corpus Juris gebracht, und ſich dabey ein wenig gar zu guͤnſtig fuͤr ihr Geſchlecht erzeiget. Aber gewiß, ſie iſt in der Liebe fuͤr ihr Ge- ſchlecht
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und ſchon gantz erkalteten Mann nimmt, ſie
mit ſelbigen ſoll zufrieden ſeyn, weil ſie ſeine
Ohnmacht vorher wiſſen koͤnnen. Sollte
ein vornehmer Rechtsgelehrter die Rechte
wohl ſo ungleich und partheylich austhei-
len? wenn der Mann kranck wird, ſoll die
Frau aufwarten und keinen andern geſun-
den Mann ſuchen. Wenn aber die Frau
auf einige Tage Beſchwerungen hat, ſo
heißt es: Wo ſoll der vollbluͤtige Mann
hinaus? Muntere Nebenfrauen her.
Doch er iſt ein Mann, und ſorget alſo vor-
nemlich fuͤr ſein Geſchlecht. Seine Sorg-
falt hat daher auch an die kaltſinnigen
Manns-Perſonen gedacht. Das Recht
ſeiner Vernunfft verlanget, daß das junge
und feurige Frauenzimmer die Gegend des
Hertzens nicht zu ſehr bedecke, damit von
ſelbigen ein Feuer in jene kalten Glieder
fahre, und die Augen der ſchon Entzuͤndeten
geweidet worden. Verliebte Vernunfft!
Man beſchuldiget die Gemahlin des Juſti-
nianus, daß ſie einige Geſetze zum Vortheil
des weiblichen Geſchlechts in das Corpus
Juris gebracht, und ſich dabey ein wenig
gar zu guͤnſtig fuͤr ihr Geſchlecht erzeiget.
Aber gewiß, ſie iſt in der Liebe fuͤr ihr Ge-
ſchlecht
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