Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbahrung antreffen. Bd. 2. Göttingen, 1745.zum Christenthum meldet. Was ist als- denn zu thun, besonders, wenn die letzte- re Frau keine gar zu grosse Gabe der Ent- haltung hat? Können sie zum Christen- thum angenommen werden, ohne daß man die letztere Frau scheidet; oder ist ei- ne Scheidung vorzunehmen und die letz- tere Frau an einen andern zu verehlichen? Jch zweifele nicht, einige werden sagen, man müsse die letztere Frau scheiden und sie an einen andern verheirathen. Jhr Grund wird dieser seyn: Nach den Grund- Sätzen des Christenthums ist die Ehe mit der letztern Frau keine rechtmäßige Ehe und folglich muß sie bey Annehmung der Christlichen Religion aufgehoben werden. Und wer weiß, was in den ersten Zeiten des Christenthums in solchen Fällen, wenn sie sich anders begeben, geschehen? Ver- muthlich aber werden auch einige behaup- ten, man könne solche Personen bey ein- ander lassen. Sie hätten sich zusammen verbunden, ehe ihnen die Gesetze des Chri- stenthums bekannt worden, und als Che- Leute Kinder gezeuget. So wohl den Kindern von der letzten Frau, als auch ihr selber
zum Chriſtenthum meldet. Was iſt als- denn zu thun, beſonders, wenn die letzte- re Frau keine gar zu groſſe Gabe der Ent- haltung hat? Koͤnnen ſie zum Chriſten- thum angenommen werden, ohne daß man die letztere Frau ſcheidet; oder iſt ei- ne Scheidung vorzunehmen und die letz- tere Frau an einen andern zu verehlichen? Jch zweifele nicht, einige werden ſagen, man muͤſſe die letztere Frau ſcheiden und ſie an einen andern verheirathen. Jhr Grund wird dieſer ſeyn: Nach den Grund- Saͤtzen des Chriſtenthums iſt die Ehe mit der letztern Frau keine rechtmaͤßige Ehe und folglich muß ſie bey Annehmung der Chriſtlichen Religion aufgehoben werden. Und wer weiß, was in den erſten Zeiten des Chriſtenthums in ſolchen Faͤllen, wenn ſie ſich anders begeben, geſchehen? Ver- muthlich aber werden auch einige behaup- ten, man koͤnne ſolche Perſonen bey ein- ander laſſen. Sie haͤtten ſich zuſammen verbunden, ehe ihnen die Geſetze des Chri- ſtenthums bekannt worden, und als Che- Leute Kinder gezeuget. So wohl den Kindern von der letzten Frau, als auch ihr ſelber
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zum Chriſtenthum meldet. Was iſt als-
denn zu thun, beſonders, wenn die letzte-
re Frau keine gar zu groſſe Gabe der Ent-
haltung hat? Koͤnnen ſie zum Chriſten-
thum angenommen werden, ohne daß
man die letztere Frau ſcheidet; oder iſt ei-
ne Scheidung vorzunehmen und die letz-
tere Frau an einen andern zu verehlichen?
Jch zweifele nicht, einige werden ſagen,
man muͤſſe die letztere Frau ſcheiden und
ſie an einen andern verheirathen. Jhr
Grund wird dieſer ſeyn: Nach den Grund-
Saͤtzen des Chriſtenthums iſt die Ehe mit
der letztern Frau keine rechtmaͤßige Ehe
und folglich muß ſie bey Annehmung der
Chriſtlichen Religion aufgehoben werden.
Und wer weiß, was in den erſten Zeiten
des Chriſtenthums in ſolchen Faͤllen, wenn
ſie ſich anders begeben, geſchehen? Ver-
muthlich aber werden auch einige behaup-
ten, man koͤnne ſolche Perſonen bey ein-
ander laſſen. Sie haͤtten ſich zuſammen
verbunden, ehe ihnen die Geſetze des Chri-
ſtenthums bekannt worden, und als Che-
Leute Kinder gezeuget. So wohl den
Kindern von der letzten Frau, als auch ihr
ſelber
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