Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbahrung antreffen. Bd. 2. Göttingen, 1745.Mörderinnen genannt, sondern er schrie- be also von ihnen: Es haben die barm- hertzigsten Weiber ihre Kinder selbst müssen kochen, daß sie zu essen hat- ten in dem Jammer der Töchter meines Volcks, Klag-Lied. Jerem. Cap. 4. v. 10. Sie werden hieraus den Schluß machen, daß in einem ausserordentlichen Falle noch ehender eine Ausnahme von dem Verboth viele Frauen zugleich in der Ehe zu haben, konnte gemacht und von GOtt würde genehm gehalten werden. Der selige Köhler in seinem Jure Gen- tium §. 162. giebt noch andere ausseror- dentliche Fälle an, in welchen er meynt, daß die Vielweiberey nach den Gesetzen der Vernunft könnte geduldet werden. Wir unterstehen uns nicht, in einer so ver- wirrten Sache den Ausschlag zu geben. Dieses eintzige setzen wir hinzu. Dieje- nigen, so dieser letztern Meynung zugethan sind, vergehen sich, wenn sie also schlies- sen: Es giebt gewisse ausserordentliche Fälle, darinnen die Vielweiberey von GOtt nachgesehen wird: Derowegen können die Grossen dieser Erden mit gu- tem
Moͤrderinnen genannt, ſondern er ſchrie- be alſo von ihnen: Es haben die barm- hertzigſten Weiber ihre Kinder ſelbſt muͤſſen kochen, daß ſie zu eſſen hat- ten in dem Jammer der Toͤchter meines Volcks, Klag-Lied. Jerem. Cap. 4. v. 10. Sie werden hieraus den Schluß machen, daß in einem auſſerordentlichen Falle noch ehender eine Ausnahme von dem Verboth viele Frauen zugleich in der Ehe zu haben, konnte gemacht und von GOtt wuͤrde genehm gehalten werden. Der ſelige Koͤhler in ſeinem Jure Gen- tium §. 162. giebt noch andere auſſeror- dentliche Faͤlle an, in welchen er meynt, daß die Vielweiberey nach den Geſetzen der Vernunft koͤnnte geduldet werden. Wir unterſtehen uns nicht, in einer ſo ver- wirrten Sache den Ausſchlag zu geben. Dieſes eintzige ſetzen wir hinzu. Dieje- nigen, ſo dieſer letztern Meynung zugethan ſind, vergehen ſich, wenn ſie alſo ſchlieſ- ſen: Es giebt gewiſſe auſſerordentliche Faͤlle, darinnen die Vielweiberey von GOtt nachgeſehen wird: Derowegen koͤnnen die Groſſen dieſer Erden mit gu- tem
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Moͤrderinnen genannt, ſondern er ſchrie-
be alſo von ihnen: Es haben die barm-
hertzigſten Weiber ihre Kinder ſelbſt
muͤſſen kochen, daß ſie zu eſſen hat-
ten in dem Jammer der Toͤchter
meines Volcks, Klag-Lied. Jerem. Cap.
4. v. 10. Sie werden hieraus den Schluß
machen, daß in einem auſſerordentlichen
Falle noch ehender eine Ausnahme von
dem Verboth viele Frauen zugleich in der
Ehe zu haben, konnte gemacht und von
GOtt wuͤrde genehm gehalten werden.
Der ſelige Koͤhler in ſeinem Jure Gen-
tium §. 162. giebt noch andere auſſeror-
dentliche Faͤlle an, in welchen er meynt,
daß die Vielweiberey nach den Geſetzen
der Vernunft koͤnnte geduldet werden.
Wir unterſtehen uns nicht, in einer ſo ver-
wirrten Sache den Ausſchlag zu geben.
Dieſes eintzige ſetzen wir hinzu. Dieje-
nigen, ſo dieſer letztern Meynung zugethan
ſind, vergehen ſich, wenn ſie alſo ſchlieſ-
ſen: Es giebt gewiſſe auſſerordentliche
Faͤlle, darinnen die Vielweiberey von
GOtt nachgeſehen wird: Derowegen
koͤnnen die Groſſen dieſer Erden mit gu-
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