solches zu erkennen, so bald mir dergleichen auf eine liebreiche Art gezeiget wird.
Denenjenigen Gelehrten, wel- che sich mit weit wichtigern Stü- cken der Gelehrsamkeit abgeben, als daß ihnen eine solche Schrift, wie diese ist, dabey nützlich und ihres Anblicks würdig werden könnte, zeige hiermit an, wenn sie es etwan einer nähern Unter- suchung werth hielten, daß ich in der achtzehnten Betrachtung §. 2. S. 338. u. f. dasjenige Gesetz, welches 3 B. Mos. C. 18. v. 6. ste- het, also übersetzet: Gar Nie- mand soll seinen Kindern ehe- lich beywohnen. Durch diese
den
Vorrede.
ſolches zu erkennen, ſo bald mir dergleichen auf eine liebreiche Art gezeiget wird.
Denenjenigen Gelehrten, wel- che ſich mit weit wichtigern Stuͤ- cken der Gelehrſamkeit abgeben, als daß ihnen eine ſolche Schrift, wie dieſe iſt, dabey nuͤtzlich und ihres Anblicks wuͤrdig werden koͤnnte, zeige hiermit an, wenn ſie es etwan einer naͤhern Unter- ſuchung werth hielten, daß ich in der achtzehnten Betrachtung §. 2. S. 338. u. f. dasjenige Geſetz, welches 3 B. Moſ. C. 18. v. 6. ſte- het, alſo uͤberſetzet: Gar Nie- mand ſoll ſeinen Kindern ehe- lich beywohnen. Durch dieſe
den
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[0012]
Vorrede.
ſolches zu erkennen, ſo bald mir
dergleichen auf eine liebreiche Art
gezeiget wird.
Denenjenigen Gelehrten, wel-
che ſich mit weit wichtigern Stuͤ-
cken der Gelehrſamkeit abgeben,
als daß ihnen eine ſolche Schrift,
wie dieſe iſt, dabey nuͤtzlich und
ihres Anblicks wuͤrdig werden
koͤnnte, zeige hiermit an, wenn
ſie es etwan einer naͤhern Unter-
ſuchung werth hielten, daß ich in
der achtzehnten Betrachtung §. 2.
S. 338. u. f. dasjenige Geſetz,
welches 3 B. Moſ. C. 18. v. 6. ſte-
het, alſo uͤberſetzet: Gar Nie-
mand ſoll ſeinen Kindern ehe-
lich beywohnen. Durch dieſe
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Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbarung antreffen. Bd. 4. Hannover, 1766, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen04_1766/12>, abgerufen am 23.11.2024.
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