und ihm zu folgen, und darauf hat er ihn selbst zum Exempel seiner Rache gesetzet. Aber auch dieses ist nicht der Wolgefalle Gottes gewesen, sondern Pharao hat den Willen Gottes hierzu genöthiget *).
§. 9.
Damit deutlicher erhelle, wie PharaoFortsetzung des vorigen. dennoch strafbar geblieben, so stelle man sich folgenden Fall vor. Ein König in En- gelland bekommt Krieg mit den Wilden in America. Er hat eine grosse Anzahl Bö- sewichter in den Gefängnissen. Er schen- ket selbigen die Freyheit, aber mit dem Be- ding, nach America zu gehen, und wider die Wilden zu streiten. Er gebietet ihnen aber ernstlich, alle unnöthige Grausamkei- ten und Raubereyen zu unterlassen, widri- genfalls sollten sie ihr Leben verlieren. Er siehet zwar, daß nicht alle diesem Be- fehle folgen, und daß einige davon in harte Strafe verfallen werden. Jndessen ist es doch besser, daß diese Leute der Wuth der Wilden entgegen gesetzet werden, als treue, gehorsame und nützliche Unterthanen des Königreichs. Hier wird die Wildheit ei- niger Bösewichter weislich wider den un-
gerech-
*) Jn der theologischen Sprache drucket man dieses also aus: Deus voluit interitum Pha- raonis Voluntate consequente, non ante- cedente.
und ihm zu folgen, und darauf hat er ihn ſelbſt zum Exempel ſeiner Rache geſetzet. Aber auch dieſes iſt nicht der Wolgefalle Gottes geweſen, ſondern Pharao hat den Willen Gottes hierzu genoͤthiget *).
§. 9.
Damit deutlicher erhelle, wie PharaoFortſetzung des vorigen. dennoch ſtrafbar geblieben, ſo ſtelle man ſich folgenden Fall vor. Ein Koͤnig in En- gelland bekommt Krieg mit den Wilden in America. Er hat eine groſſe Anzahl Boͤ- ſewichter in den Gefaͤngniſſen. Er ſchen- ket ſelbigen die Freyheit, aber mit dem Be- ding, nach America zu gehen, und wider die Wilden zu ſtreiten. Er gebietet ihnen aber ernſtlich, alle unnoͤthige Grauſamkei- ten und Raubereyen zu unterlaſſen, widri- genfalls ſollten ſie ihr Leben verlieren. Er ſiehet zwar, daß nicht alle dieſem Be- fehle folgen, und daß einige davon in harte Strafe verfallen werden. Jndeſſen iſt es doch beſſer, daß dieſe Leute der Wuth der Wilden entgegen geſetzet werden, als treue, gehorſame und nuͤtzliche Unterthanen des Koͤnigreichs. Hier wird die Wildheit ei- niger Boͤſewichter weislich wider den un-
gerech-
*) Jn der theologiſchen Sprache drucket man dieſes alſo aus: Deus voluit interitum Pha- raonis Voluntate conſequente, non ante- cedente.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0227"n="207"/>
und ihm zu folgen, und darauf hat er ihn<lb/>ſelbſt zum Exempel ſeiner Rache geſetzet.<lb/>
Aber auch dieſes iſt nicht der Wolgefalle<lb/>
Gottes geweſen, ſondern Pharao hat den<lb/>
Willen Gottes hierzu genoͤthiget <noteplace="foot"n="*)">Jn der theologiſchen Sprache drucket man<lb/>
dieſes alſo aus: <hirendition="#aq">Deus voluit interitum Pha-<lb/>
raoni<hirendition="#i">s</hi> Voluntate conſequente, non ante-<lb/>
cedente.</hi></note>.</p></div><lb/><divn="2"><head>§. 9.</head><lb/><p>Damit deutlicher erhelle, wie Pharao<noteplace="right">Fortſetzung<lb/>
des vorigen.</note><lb/>
dennoch ſtrafbar geblieben, ſo ſtelle man<lb/>ſich folgenden Fall vor. Ein Koͤnig in En-<lb/>
gelland bekommt Krieg mit den Wilden in<lb/>
America. Er hat eine groſſe Anzahl Boͤ-<lb/>ſewichter in den Gefaͤngniſſen. Er ſchen-<lb/>
ket ſelbigen die Freyheit, aber mit dem Be-<lb/>
ding, nach America zu gehen, und wider<lb/>
die Wilden zu ſtreiten. Er gebietet ihnen<lb/>
aber ernſtlich, alle unnoͤthige Grauſamkei-<lb/>
ten und Raubereyen zu unterlaſſen, widri-<lb/>
genfalls ſollten ſie ihr Leben verlieren.<lb/>
Er ſiehet zwar, daß nicht alle dieſem Be-<lb/>
fehle folgen, und daß einige davon in harte<lb/>
Strafe verfallen werden. Jndeſſen iſt es<lb/>
doch beſſer, daß dieſe Leute der Wuth der<lb/>
Wilden entgegen geſetzet werden, als treue,<lb/>
gehorſame und nuͤtzliche Unterthanen des<lb/>
Koͤnigreichs. Hier wird die Wildheit ei-<lb/>
niger Boͤſewichter weislich wider den un-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">gerech-</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[207/0227]
und ihm zu folgen, und darauf hat er ihn
ſelbſt zum Exempel ſeiner Rache geſetzet.
Aber auch dieſes iſt nicht der Wolgefalle
Gottes geweſen, ſondern Pharao hat den
Willen Gottes hierzu genoͤthiget *).
§. 9.
Damit deutlicher erhelle, wie Pharao
dennoch ſtrafbar geblieben, ſo ſtelle man
ſich folgenden Fall vor. Ein Koͤnig in En-
gelland bekommt Krieg mit den Wilden in
America. Er hat eine groſſe Anzahl Boͤ-
ſewichter in den Gefaͤngniſſen. Er ſchen-
ket ſelbigen die Freyheit, aber mit dem Be-
ding, nach America zu gehen, und wider
die Wilden zu ſtreiten. Er gebietet ihnen
aber ernſtlich, alle unnoͤthige Grauſamkei-
ten und Raubereyen zu unterlaſſen, widri-
genfalls ſollten ſie ihr Leben verlieren.
Er ſiehet zwar, daß nicht alle dieſem Be-
fehle folgen, und daß einige davon in harte
Strafe verfallen werden. Jndeſſen iſt es
doch beſſer, daß dieſe Leute der Wuth der
Wilden entgegen geſetzet werden, als treue,
gehorſame und nuͤtzliche Unterthanen des
Koͤnigreichs. Hier wird die Wildheit ei-
niger Boͤſewichter weislich wider den un-
gerech-
Fortſetzung
des vorigen.
*) Jn der theologiſchen Sprache drucket man
dieſes alſo aus: Deus voluit interitum Pha-
raonis Voluntate conſequente, non ante-
cedente.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbarung antreffen. Bd. 4. Hannover, 1766, S. 207. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen04_1766/227>, abgerufen am 04.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.