Jacoby, Johann: Vier Fragen, beantwortet von einem Ostpreußen. Mannheim, 1841.II. Was berechtigte die Stände zu solchem Verlangen? Das Bewußtsein eigener Mündigkeit und ihre am Die Reife des Volks für eine Gesammtvertretung Es ist oftmals ausgesprochen worden, Preußens Be- II. Was berechtigte die Stände zu ſolchem Verlangen? Das Bewußtſein eigener Muͤndigkeit und ihre am Die Reife des Volks fuͤr eine Geſammtvertretung Es iſt oftmals ausgeſprochen worden, Preußens Be- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0032" n="26"/> <div n="2"> <head> <hi rendition="#aq"> <hi rendition="#b">II.</hi> </hi><lb/> <hi rendition="#b">Was berechtigte die Stände zu<lb/> ſolchem Verlangen?</hi> </head><lb/> <p>Das Bewußtſein eigener Muͤndigkeit und ihre am<lb/> 22. Mai 1815 factiſch und geſezlich erfolgte Muͤndig-<lb/> ſprechung. —</p><lb/> <p>Die Reife des Volks fuͤr eine Geſammtvertretung<lb/> haben wir ſchon oben dargethan. Hier daher nur einige<lb/> Worte uͤber die <hi rendition="#g">hiſtoriſche</hi> Berechtigung.</p><lb/> <p>Es iſt oftmals ausgeſprochen worden, Preußens Be-<lb/> ſtimmung ſei die Fruͤchte der franzoͤſiſchen Revolution auf<lb/><hi rendition="#g">friedlichem</hi> Wege ſich anzueignen. Im gleichen Sinne<lb/> und mit groͤßerem Rechte koͤnnte man es Preußens Be-<lb/> ſtimmung nennen, dem deutſchen Volke <hi rendition="#g">das</hi>, was es durch<lb/> fruͤhere Umwaͤlzungen verloren hat, wiederzugeben: denn<lb/> der Grundgedanke neuerer Repraͤſentativverfaſſung: <hi rendition="#g">kein<lb/> Geſetz ohne Zuſtimmung der Volksvertreter</hi>!<lb/> liegt ſchon baar und klar in dem altdeutſchen Rechtsſatze:<lb/> „<hi rendition="#g">wo wir nicht mitrathen, wollen wir auch nicht<lb/> mitthaten</hi>“.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [26/0032]
II.
Was berechtigte die Stände zu
ſolchem Verlangen?
Das Bewußtſein eigener Muͤndigkeit und ihre am
22. Mai 1815 factiſch und geſezlich erfolgte Muͤndig-
ſprechung. —
Die Reife des Volks fuͤr eine Geſammtvertretung
haben wir ſchon oben dargethan. Hier daher nur einige
Worte uͤber die hiſtoriſche Berechtigung.
Es iſt oftmals ausgeſprochen worden, Preußens Be-
ſtimmung ſei die Fruͤchte der franzoͤſiſchen Revolution auf
friedlichem Wege ſich anzueignen. Im gleichen Sinne
und mit groͤßerem Rechte koͤnnte man es Preußens Be-
ſtimmung nennen, dem deutſchen Volke das, was es durch
fruͤhere Umwaͤlzungen verloren hat, wiederzugeben: denn
der Grundgedanke neuerer Repraͤſentativverfaſſung: kein
Geſetz ohne Zuſtimmung der Volksvertreter!
liegt ſchon baar und klar in dem altdeutſchen Rechtsſatze:
„wo wir nicht mitrathen, wollen wir auch nicht
mitthaten“.
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