3. Kein Turner soll einigen Unwillen, Fehd und Feind- schaft, so er mit einem und dem andern Mitturner hat, während der Turnzeit und auf dem Turn- felde äußern; sondern jeder soll bloß turnen -- und in Friede, Freude und Freundschaft.
4. Es soll auch keines Hasses oder Grolles auf dem Turnfelde gedacht werden; und eben so wenig auf dem Hingang und Heimgang, auch auf keinen Turnfahrten.*)
5. Jeder Turner darf nur auf den bezeichneten Wegen und Stegen zum und vom Turnplatze kommen und gehen, (weder durchkriechen, noch übersteigen, auch nicht überspringen).
6. Beim Kommen und Gehen muß jeder Turner auf den Tie gehen, und am Dingbaum schauen, was vor ist, was es giebt und was jedermann kund und zu wissen Noth thut.
7. Welcher Turner irgend etwas erfährt, was für und wider die Turnkunst und unsre Übung der- selben Freund oder Feind sprechen, schreiben und wirken: muß davon sogleich Anzeige machen, damit zu seiner Zeit und an seinem Orte aller solcher Kunden -- mit Glimpf oder Schimpf -- könne gedacht werden.
8.
*) Wanderfahrten. Fußreisen.
3. Kein Turner ſoll einigen Unwillen, Fehd und Feind- ſchaft, ſo er mit einem und dem andern Mitturner hat, während der Turnzeit und auf dem Turn- felde äußern; ſondern jeder ſoll bloß turnen — und in Friede, Freude und Freundſchaft.
4. Es ſoll auch keines Haſſes oder Grolles auf dem Turnfelde gedacht werden; und eben ſo wenig auf dem Hingang und Heimgang, auch auf keinen Turnfahrten.*)
5. Jeder Turner darf nur auf den bezeichneten Wegen und Stegen zum und vom Turnplatze kommen und gehen, (weder durchkriechen, noch überſteigen, auch nicht überſpringen).
6. Beim Kommen und Gehen muß jeder Turner auf den Tie gehen, und am Dingbaum ſchauen, was vor iſt, was es giebt und was jedermann kund und zu wiſſen Noth thut.
7. Welcher Turner irgend etwas erfährt, was für und wider die Turnkunſt und unſre Übung der- ſelben Freund oder Feind ſprechen, ſchreiben und wirken: muß davon ſogleich Anzeige machen, damit zu ſeiner Zeit und an ſeinem Orte aller ſolcher Kunden — mit Glimpf oder Schimpf — könne gedacht werden.
8.
*) Wanderfahrten. Fußreiſen.
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3. Kein Turner ſoll einigen Unwillen, Fehd und Feind-
ſchaft, ſo er mit einem und dem andern Mitturner
hat, während der Turnzeit und auf dem Turn-
felde äußern; ſondern jeder ſoll bloß turnen —
und in Friede, Freude und Freundſchaft.
4. Es ſoll auch keines Haſſes oder Grolles auf dem
Turnfelde gedacht werden; und eben ſo wenig auf
dem Hingang und Heimgang, auch auf keinen
Turnfahrten. *)
5. Jeder Turner darf nur auf den bezeichneten Wegen
und Stegen zum und vom Turnplatze kommen und
gehen, (weder durchkriechen, noch überſteigen, auch
nicht überſpringen).
6. Beim Kommen und Gehen muß jeder Turner auf
den Tie gehen, und am Dingbaum ſchauen, was
vor iſt, was es giebt und was jedermann kund
und zu wiſſen Noth thut.
7. Welcher Turner irgend etwas erfährt, was für
und wider die Turnkunſt und unſre Übung der-
ſelben Freund oder Feind ſprechen, ſchreiben und
wirken: muß davon ſogleich Anzeige machen, damit
zu ſeiner Zeit und an ſeinem Orte aller ſolcher
Kunden — mit Glimpf oder Schimpf — könne
gedacht werden.
8.
*) Wanderfahrten. Fußreiſen.
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Jahn, Friedrich L.; Eiselen, Ernst W. B.: Die deutsche Turnkunst, zur Einrichtung der Turnplätze dargestellt. Berlin, 1816, S. 236. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_turnkunst_1816/306>, abgerufen am 23.11.2024.
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