sich an seinen Sprachstempel und Urschein zu kehren. Und doch bekennt selbst der Französi- sche Sprachforscher Du Fresne, wie das Fran- zösische tourner durch die Deutschen oder Fran- ken nach Frankreich gekommen. Ein Deutscher Mann wird aber dadurch noch kein Franzose, wenn ihn das Unglück traf, in Gefangenschaft zu gerathen. Nach seiner Entledigung kann er gleich wieder in Reih' und Glied eintreten. Weder ein Deutsches Wort, noch ein Deutsches Land wird dadurch schon Französisch, wenn es die Franzosen sich zueignen. Entlehnte Kunst- wörter und entführte Kunstwerke kann man zu allen Zeiten rechtmäßig zurückfordern.
Wenn aber auch Du Fresne das Wort aufgiebt, so will er doch das Werk als Fran- zösisch retten, und seine Landesleute dem Sinn und der Sage und aller Geschichte zuwider zu Erfindern der Turniere machen. Sein Beweis ist nicht halb, nicht ganz, nur eine einzelne Stelle in einem einzelnen Französischen Zeit- buch. Dort heißt es (in Chronico Turonensi) beiläufig und gelegentlich beim Jahre 1066, wie der Tod des Gaufried Herrn von Preulli er-
wähnt
ſich an ſeinen Sprachſtempel und Urſchein zu kehren. Und doch bekennt ſelbſt der Franzöſi- ſche Sprachforſcher Du Fresne, wie das Fran- zöſiſche tourner durch die Deutſchen oder Fran- ken nach Frankreich gekommen. Ein Deutſcher Mann wird aber dadurch noch kein Franzoſe, wenn ihn das Unglück traf, in Gefangenſchaft zu gerathen. Nach ſeiner Entledigung kann er gleich wieder in Reih’ und Glied eintreten. Weder ein Deutſches Wort, noch ein Deutſches Land wird dadurch ſchon Franzöſiſch, wenn es die Franzoſen ſich zueignen. Entlehnte Kunſt- wörter und entführte Kunſtwerke kann man zu allen Zeiten rechtmäßig zurückfordern.
Wenn aber auch Du Fresne das Wort aufgiebt, ſo will er doch das Werk als Fran- zöſiſch retten, und ſeine Landesleute dem Sinn und der Sage und aller Geſchichte zuwider zu Erfindern der Turniere machen. Sein Beweis iſt nicht halb, nicht ganz, nur eine einzelne Stelle in einem einzelnen Franzöſiſchen Zeit- buch. Dort heißt es (in Chronico Turonensi) beiläufig und gelegentlich beim Jahre 1066, wie der Tod des Gaufried Herrn von Preulli er-
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[XXIX/0035]
ſich an ſeinen Sprachſtempel und Urſchein zu
kehren. Und doch bekennt ſelbſt der Franzöſi-
ſche Sprachforſcher Du Fresne, wie das Fran-
zöſiſche tourner durch die Deutſchen oder Fran-
ken nach Frankreich gekommen. Ein Deutſcher
Mann wird aber dadurch noch kein Franzoſe,
wenn ihn das Unglück traf, in Gefangenſchaft
zu gerathen. Nach ſeiner Entledigung kann er
gleich wieder in Reih’ und Glied eintreten.
Weder ein Deutſches Wort, noch ein Deutſches
Land wird dadurch ſchon Franzöſiſch, wenn es
die Franzoſen ſich zueignen. Entlehnte Kunſt-
wörter und entführte Kunſtwerke kann man zu
allen Zeiten rechtmäßig zurückfordern.
Wenn aber auch Du Fresne das Wort
aufgiebt, ſo will er doch das Werk als Fran-
zöſiſch retten, und ſeine Landesleute dem Sinn
und der Sage und aller Geſchichte zuwider zu
Erfindern der Turniere machen. Sein Beweis
iſt nicht halb, nicht ganz, nur eine einzelne
Stelle in einem einzelnen Franzöſiſchen Zeit-
buch. Dort heißt es (in Chronico Turonensi)
beiläufig und gelegentlich beim Jahre 1066, wie
der Tod des Gaufried Herrn von Preulli er-
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Jahn, Friedrich L.; Eiselen, Ernst W. B.: Die deutsche Turnkunst, zur Einrichtung der Turnplätze dargestellt. Berlin, 1816, S. XXIX. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_turnkunst_1816/35>, abgerufen am 21.11.2024.
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