Jahn, Friedrich L.; Eiselen, Ernst W. B.: Die deutsche Turnkunst, zur Einrichtung der Turnplätze dargestellt. Berlin, 1816.2. in die Höhe -- Höhensprung. 3. in die Tiefe -- Tiefensprung. 1. Der Weitensprung. Vorrichtung: ein Graben (Springgraben) (s. Sprungveränderungen. a. vorwärts (Vorwärtssprung). b. seitwärts (Seitwärtssprung). c. schräge (Schrägsprung), wobei der Anlauf aber d. drehend (Drehsprung), wobei der Springer sich e. rückwärts (Rücksprung). Alle
2. in die Höhe — Höhenſprung. 3. in die Tiefe — Tiefenſprung. 1. Der Weitenſprung. Vorrichtung: ein Graben (Springgraben) (ſ. Sprungveränderungen. a. vorwärts (Vorwärtsſprung). b. ſeitwärts (Seitwärtsſprung). c. ſchräge (Schrägſprung), wobei der Anlauf aber d. drehend (Drehſprung), wobei der Springer ſich e. rückwärts (Rückſprung). Alle
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0096" n="26"/> <p>2. in die Höhe — <hi rendition="#g">Höhenſprung</hi>.</p><lb/> <p>3. in die Tiefe — <hi rendition="#g">Tiefenſprung</hi>.</p><lb/> <p> <hi rendition="#c">1. <hi rendition="#g">Der Weitenſprung</hi>.</hi> </p><lb/> <p><hi rendition="#g">Vorrichtung</hi>: ein Graben (<hi rendition="#g">Springgraben</hi>) (ſ.<lb/> Platte 1. den Plan: <hi rendition="#aq">VII</hi>, a und b), deſſen Borde<lb/> oder Ränder an einem Ende ſehr nahe ſind, am<lb/> andern weit aus einander laufen, Auf jeden Fuß<lb/> der Länge darf die Breite nicht über 4 Z. zuneh-<lb/> men. Man hat gern die Graben von 4 F. —<lb/> 16 F. Weite, dann muß er aber 36 F. lang ſein.<lb/> 1 F Tiefe iſt hinlänglich. Der Abſprungsbord muß<lb/> feſt, die Niederſprungsſeite weich und, wenn dies<lb/> nicht, wenigſtens flach abgearbeitet ſein.</p><lb/> <p><hi rendition="#g">Sprungveränderungen</hi>.</p><lb/> <p>a. <hi rendition="#g">vorwärts</hi> (Vorwärtsſprung).</p><lb/> <p>b. <hi rendition="#g">ſeitwärts</hi> (Seitwärtsſprung).<lb/><hi rendition="#et">rechts.<lb/> links.</hi></p><lb/> <p>c. <hi rendition="#g">ſchräge</hi> (Schrägſprung), wobei der Anlauf aber<lb/><hi rendition="#et">rechts. grade geſchieht.<lb/> links.</hi></p><lb/> <p>d. <hi rendition="#g">drehend</hi> (Drehſprung), wobei der Springer ſich<lb/><hi rendition="#et">rechts. ganz um ſeine Achſe dreht; was<lb/> links. erſt auf der Stelle (als Stand-<lb/> ſprung) geübt werden muß.</hi></p><lb/> <p>e. <hi rendition="#g">rückwärts</hi> (Rückſprung).</p><lb/> <fw place="bottom" type="catch">Alle</fw><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [26/0096]
2. in die Höhe — Höhenſprung.
3. in die Tiefe — Tiefenſprung.
1. Der Weitenſprung.
Vorrichtung: ein Graben (Springgraben) (ſ.
Platte 1. den Plan: VII, a und b), deſſen Borde
oder Ränder an einem Ende ſehr nahe ſind, am
andern weit aus einander laufen, Auf jeden Fuß
der Länge darf die Breite nicht über 4 Z. zuneh-
men. Man hat gern die Graben von 4 F. —
16 F. Weite, dann muß er aber 36 F. lang ſein.
1 F Tiefe iſt hinlänglich. Der Abſprungsbord muß
feſt, die Niederſprungsſeite weich und, wenn dies
nicht, wenigſtens flach abgearbeitet ſein.
Sprungveränderungen.
a. vorwärts (Vorwärtsſprung).
b. ſeitwärts (Seitwärtsſprung).
rechts.
links.
c. ſchräge (Schrägſprung), wobei der Anlauf aber
rechts. grade geſchieht.
links.
d. drehend (Drehſprung), wobei der Springer ſich
rechts. ganz um ſeine Achſe dreht; was
links. erſt auf der Stelle (als Stand-
ſprung) geübt werden muß.
e. rückwärts (Rückſprung).
Alle
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |