Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810.Umgebildet müssen die Universitäten werden, e) Schulräthe. Mit jeder Hochschule, und der dortigen Die Privaterziehungsanstalten, die sich im¬ Umgebildet müſſen die Univerſitäten werden, e) Schulräthe. Mit jeder Hochſchule, und der dortigen Die Privaterziehungsanſtalten, die ſich im¬ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0114" n="84"/> <fw type="pageNum" place="top">84<lb/></fw> <p>Umgebildet müſſen die Univerſitäten werden,<lb/> zu wahren hohen Schulen. Das Höchſte aller<lb/> Wiſſenſchaften muß auf ihnen gelehrt werden,<lb/> nur nicht nach dem kindiſchen Zunftmaaß der<lb/> vier Fakultäten. Einige Trennungen ſind be¬<lb/> greiflich: als in der Gebürgsſtadt die Berg¬<lb/> werks- und in der Seeſtadt die Seefahrtswiſ¬<lb/> ſenſchaften; aber Staats- und Kriegswiſſenſchaf¬<lb/> ten nach allen Theilen überall. Was eine<lb/><hi rendition="#g">Reichs-univerſität</hi> für das Volksthum wer¬<lb/> den kann, hat noch <hi rendition="#g">Waſſington</hi> in ſeinem<lb/> Teſtamente bemerkt. <hi rendition="#g">Guſtav der Dritte</hi> rief<lb/> in Upſala aus: „Jn dieſen Mauern kann man<lb/> nie zu frei ſein!″</p><lb/> <p> <hi rendition="#c"><hi rendition="#aq">e</hi>) <hi rendition="#g">Schulräthe.</hi></hi> </p><lb/> <p>Mit jeder <hi rendition="#g">Hochſchule</hi>, und der dortigen<lb/><hi rendition="#g">gelehrten Geſellſchaft</hi> muß ein <hi rendition="#g">Schul¬<lb/> rath</hi> verbunden ſein, und unter dieſem das gan¬<lb/> ze Schulweſen eines <hi rendition="#g">Landes</hi> ſtehen. Dieſer<lb/> Schulrath muß unter ſeinen Mitgliedern einige<lb/> reiſende Schulräthe haben, welche die Schulen<lb/> beſuchen, und darüber berichten.</p><lb/> <p>Die Privaterziehungsanſtalten, die ſich im¬<lb/> mer noch von Zeit zu Zeit vermehren, ſind der<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [84/0114]
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Umgebildet müſſen die Univerſitäten werden,
zu wahren hohen Schulen. Das Höchſte aller
Wiſſenſchaften muß auf ihnen gelehrt werden,
nur nicht nach dem kindiſchen Zunftmaaß der
vier Fakultäten. Einige Trennungen ſind be¬
greiflich: als in der Gebürgsſtadt die Berg¬
werks- und in der Seeſtadt die Seefahrtswiſ¬
ſenſchaften; aber Staats- und Kriegswiſſenſchaf¬
ten nach allen Theilen überall. Was eine
Reichs-univerſität für das Volksthum wer¬
den kann, hat noch Waſſington in ſeinem
Teſtamente bemerkt. Guſtav der Dritte rief
in Upſala aus: „Jn dieſen Mauern kann man
nie zu frei ſein!″
e) Schulräthe.
Mit jeder Hochſchule, und der dortigen
gelehrten Geſellſchaft muß ein Schul¬
rath verbunden ſein, und unter dieſem das gan¬
ze Schulweſen eines Landes ſtehen. Dieſer
Schulrath muß unter ſeinen Mitgliedern einige
reiſende Schulräthe haben, welche die Schulen
beſuchen, und darüber berichten.
Die Privaterziehungsanſtalten, die ſich im¬
mer noch von Zeit zu Zeit vermehren, ſind der
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