Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810.1. Allgemeine Versicherung. a) Bei Feindesverheerungen. G. G. Strehlin's rechtliche und cameralistische Abhandlungen über Kriegslasten und Kriegs¬ schäden u. s. w. Frankf. a. M. b. Varren¬ trapp u. Wenner. 1799. b) Truppendurchzügen, eigenen und J. P. Hofmann über Einquartierungen und de¬ ren gleichförmige Vertheilung mit Beziehung auf neuangelegte Militairstraßen. Gießen u. Darmstadt b. Heyer 1807. c) Einquartierungen, wo doch oft ein Hoscher. Über Einquartierung in der Reichs¬ stadt Augsburg. Augsburg 1805. A. Anzeiger der Deutschen 1807. (Die Einrich¬ tung von Seiten der Erzgebürgischen Land¬ schaft.) d) Feuersbrünsten. Aber auch kein Haus 1. Allgemeine Verſicherung. a) Bei Feindesverheerungen. G. G. Strehlin's rechtliche und cameraliſtiſche Abhandlungen über Kriegslaſten und Kriegs¬ ſchäden u. ſ. w. Frankf. a. M. b. Varren¬ trapp u. Wenner. 1799. b) Truppendurchzügen, eigenen und J. P. Hofmann über Einquartierungen und de¬ ren gleichförmige Vertheilung mit Beziehung auf neuangelegte Militairſtraßen. Gießen u. Darmſtadt b. Heyer 1807. c) Einquartierungen, wo doch oft ein Hoſcher. Über Einquartierung in der Reichs¬ ſtadt Augsburg. Augsburg 1805. A. Anzeiger der Deutſchen 1807. (Die Einrich¬ tung von Seiten der Erzgebürgiſchen Land¬ ſchaft.) d) Feuersbrünſten. Aber auch kein Haus <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0122" n="92"/> <fw type="pageNum" place="top">92<lb/></fw> <div n="2"> <head>1. <hi rendition="#g">Allgemeine Verſicherung.</hi><lb/></head> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p><hi rendition="#aq">a</hi>) <hi rendition="#g">Bei Feindesverheerungen.</hi></p><lb/> <listBibl> <bibl>G. G. Strehlin's rechtliche und cameraliſtiſche<lb/> Abhandlungen über Kriegslaſten und Kriegs¬<lb/> ſchäden u. ſ. w. Frankf. a. M. b. Varren¬<lb/> trapp u. Wenner. 1799.</bibl> </listBibl><lb/> <p><hi rendition="#aq">b</hi>) <hi rendition="#g">Truppendurchzügen</hi>, eigenen und<lb/> fremden.</p><lb/> <listBibl> <bibl>J. P. Hofmann über Einquartierungen und de¬<lb/> ren gleichförmige Vertheilung mit Beziehung<lb/> auf neuangelegte Militairſtraßen. Gießen u.<lb/> Darmſtadt b. Heyer 1807.</bibl> </listBibl><lb/> <p><hi rendition="#aq">c</hi>) <hi rendition="#g">Einquartierungen</hi>, wo doch oft ein<lb/> großer Theil des Landes ein einziges Wirths¬<lb/> haus, jedes Haus eine Herberge wird.</p><lb/> <listBibl> <bibl>Hoſcher. Über Einquartierung in der Reichs¬<lb/> ſtadt Augsburg. Augsburg 1805.</bibl><lb/> <bibl>A. Anzeiger der Deutſchen 1807. (Die Einrich¬<lb/> tung von Seiten der Erzgebürgiſchen Land¬<lb/> ſchaft.)</bibl> </listBibl><lb/> <p><hi rendition="#aq">d</hi>) <hi rendition="#g">Feuersbrünſten</hi>. Aber auch kein Haus<lb/> und Gebäude in Städten und Dörfern erbaut,<lb/> ohne Beſichtigung der Stelle vom Bauamt.<lb/> (Siehe Markregierung S. 56.)</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [92/0122]
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1. Allgemeine Verſicherung.
a) Bei Feindesverheerungen.
G. G. Strehlin's rechtliche und cameraliſtiſche
Abhandlungen über Kriegslaſten und Kriegs¬
ſchäden u. ſ. w. Frankf. a. M. b. Varren¬
trapp u. Wenner. 1799.
b) Truppendurchzügen, eigenen und
fremden.
J. P. Hofmann über Einquartierungen und de¬
ren gleichförmige Vertheilung mit Beziehung
auf neuangelegte Militairſtraßen. Gießen u.
Darmſtadt b. Heyer 1807.
c) Einquartierungen, wo doch oft ein
großer Theil des Landes ein einziges Wirths¬
haus, jedes Haus eine Herberge wird.
Hoſcher. Über Einquartierung in der Reichs¬
ſtadt Augsburg. Augsburg 1805.
A. Anzeiger der Deutſchen 1807. (Die Einrich¬
tung von Seiten der Erzgebürgiſchen Land¬
ſchaft.)
d) Feuersbrünſten. Aber auch kein Haus
und Gebäude in Städten und Dörfern erbaut,
ohne Beſichtigung der Stelle vom Bauamt.
(Siehe Markregierung S. 56.)
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