Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810.ken vorbeigehn." Dort wird ein ganz ander 4. Handlungen. Kirchliche Handlungen müssen nicht in al¬ Die Liturgie sei einstimmig bei jeder Kir¬ ken vorbeigehn.“ Dort wird ein ganz ander 4. Handlungen. Kirchliche Handlungen müſſen nicht in al¬ Die Liturgie ſei einſtimmig bei jeder Kir¬ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0169" n="139"/><fw type="pageNum" place="top">139<lb/></fw>ken vorbeigehn.“ Dort wird ein ganz ander<lb/> Evangelium gepredigt, wie von der Kanzel. Da<lb/> gehen Dinge als Überlieferungen von Mund<lb/> zu Mund, die nie ausſterben, und wenn auch<lb/> unaufgeſchrieben, dennoch immer neu als Un¬<lb/> kraut hervorſchießen und beſſere Keime erſticken.<lb/> (Vergl. <hi rendition="#aq">III</hi>. 2. <hi rendition="#aq">b</hi>.) So wahr iſt das Sprich¬<lb/> wort wieder: „Wo der liebe Herrgott ſeine<lb/> Kirche hat, beſitzt der Teufel darneben gleich<lb/> ſeine Kapell.“</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </div> <div n="2"> <head>4. <hi rendition="#g">Handlungen.</hi><lb/></head> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p>Kirchliche Handlungen müſſen nicht in al¬<lb/> len und jeden Häuſern vorgenommen werden —<lb/> Nothtaufe und Krankenabendmahl ausgenom¬<lb/> men. Sogar alle Zeugeneide ſollten des Sonn¬<lb/> tags nach der Predigt öffentlich vor dem Altare<lb/> geſchworen werden, und dieß in einem eigenen<lb/> Gebete vorher der Gemeinde verkündigt.</p><lb/> <p>Die <hi rendition="#g">Liturgie</hi> ſei einſtimmig bei jeder Kir¬<lb/> chenparthei im ganzen Lande. Wo die alten<lb/> Formeln unbrauchbar ſind, bilde man andere,<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [139/0169]
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ken vorbeigehn.“ Dort wird ein ganz ander
Evangelium gepredigt, wie von der Kanzel. Da
gehen Dinge als Überlieferungen von Mund
zu Mund, die nie ausſterben, und wenn auch
unaufgeſchrieben, dennoch immer neu als Un¬
kraut hervorſchießen und beſſere Keime erſticken.
(Vergl. III. 2. b.) So wahr iſt das Sprich¬
wort wieder: „Wo der liebe Herrgott ſeine
Kirche hat, beſitzt der Teufel darneben gleich
ſeine Kapell.“
4. Handlungen.
Kirchliche Handlungen müſſen nicht in al¬
len und jeden Häuſern vorgenommen werden —
Nothtaufe und Krankenabendmahl ausgenom¬
men. Sogar alle Zeugeneide ſollten des Sonn¬
tags nach der Predigt öffentlich vor dem Altare
geſchworen werden, und dieß in einem eigenen
Gebete vorher der Gemeinde verkündigt.
Die Liturgie ſei einſtimmig bei jeder Kir¬
chenparthei im ganzen Lande. Wo die alten
Formeln unbrauchbar ſind, bilde man andere,
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