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Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810.

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C. Aber nicht bloß auf Kriegsplätze darf
sich die Kunstbefestigung beschränken; sie muß
bei Anlage von Landstraßen und Wegen, beim
Brücken- und Häuserbau nicht den Gesichtspunkt
der Landwehr aus den Augen verlieren. Auf¬
hebung aller Gemeinheiten der Grundstücke und
eingeführte Verkoppelung, wo jeder Theilbe¬
rechtigte seine Ländereien zusammenhängend be¬
kommt, und sie mit fester Befriedigung einschließt
-- können der Landwehr ein wichtiges Hülfs¬
mittel verschaffen. Darauf baute St. Ger¬
main
seinen Vertheidigungsplan von Hollstein
und Schleswig. Was Hage, die Hagen;
Hägen, die Gehäge bilden; Knicke und He¬
cken
der freien Bewegung eines Eroberungs¬
heers schaden, beschreibt Cäsar sehr einleuchtend.
(De bello Gallico lib. II. cap. XVII. u. s. w.)

D. Ein auserlesenes stehendes Heer,
als ein Fechter in der Auslage, ein Schütze im
Anschlag, ein kriegerischer wohlgerüsteter Wäch¬
ter. Es steht gegen urplötzlichen Überfall in
Bereitschaft, daß ein Volk nicht meuchlings ge¬
mordet, nicht im Schlaf hingewürgt werden
kann. Das ganze waffenfähige Volk ist das

C. Aber nicht bloß auf Kriegsplätze darf
ſich die Kunſtbefeſtigung beſchränken; ſie muß
bei Anlage von Landſtraßen und Wegen, beim
Brücken- und Häuſerbau nicht den Geſichtspunkt
der Landwehr aus den Augen verlieren. Auf¬
hebung aller Gemeinheiten der Grundſtücke und
eingeführte Verkoppelung, wo jeder Theilbe¬
rechtigte ſeine Ländereien zuſammenhängend be¬
kommt, und ſie mit feſter Befriedigung einſchließt
— können der Landwehr ein wichtiges Hülfs¬
mittel verſchaffen. Darauf baute St. Ger¬
main
ſeinen Vertheidigungsplan von Hollſtein
und Schleswig. Was Hage, die Hagen;
Hägen, die Gehäge bilden; Knicke und He¬
cken
der freien Bewegung eines Eroberungs¬
heers ſchaden, beſchreibt Cäſar ſehr einleuchtend.
(De bello Gallico lib. II. cap. XVII. u. ſ. w.)

D. Ein auserleſenes ſtehendes Heer,
als ein Fechter in der Auslage, ein Schütze im
Anſchlag, ein kriegeriſcher wohlgerüſteter Wäch¬
ter. Es ſteht gegen urplötzlichen Überfall in
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[312/0342] 312 C. Aber nicht bloß auf Kriegsplätze darf ſich die Kunſtbefeſtigung beſchränken; ſie muß bei Anlage von Landſtraßen und Wegen, beim Brücken- und Häuſerbau nicht den Geſichtspunkt der Landwehr aus den Augen verlieren. Auf¬ hebung aller Gemeinheiten der Grundſtücke und eingeführte Verkoppelung, wo jeder Theilbe¬ rechtigte ſeine Ländereien zuſammenhängend be¬ kommt, und ſie mit feſter Befriedigung einſchließt — können der Landwehr ein wichtiges Hülfs¬ mittel verſchaffen. Darauf baute St. Ger¬ main ſeinen Vertheidigungsplan von Hollſtein und Schleswig. Was Hage, die Hagen; Hägen, die Gehäge bilden; Knicke und He¬ cken der freien Bewegung eines Eroberungs¬ heers ſchaden, beſchreibt Cäſar ſehr einleuchtend. (De bello Gallico lib. II. cap. XVII. u. ſ. w.) D. Ein auserleſenes ſtehendes Heer, als ein Fechter in der Auslage, ein Schütze im Anſchlag, ein kriegeriſcher wohlgerüſteter Wäch¬ ter. Es ſteht gegen urplötzlichen Überfall in Bereitſchaft, daß ein Volk nicht meuchlings ge¬ mordet, nicht im Schlaf hingewürgt werden kann. Das ganze waffenfähige Volk iſt das

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Zitationshilfe: Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810, S. 312. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_volksthum_1810/342>, abgerufen am 24.11.2024.