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Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810.

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"ters ihn öfters die letzten Früchte dieser Erzie¬
"hung nicht genießen, das Vaterland aber ver¬
"spürt bald oder spät die Wirkungen davon;
"der Staat bleibt, und die Familie zertrennt sich."

Aus dem 5ten Theil der Encyclopedie nach
dem Hamburgischen Magazin.

Dennoch hat es Menschen gegeben, die dem
Staate geradezu das Recht absprachen, sich um
die Erziehung zu bekümmern.

Mauvillon's physiokratische Briefe an Dohm.
Braunschweig 1780.

Mirabeau über Nationalerziehung. Berlin 1789.

Oder dieses Recht doch wenigstens sehr einschränken
wollten, weil die bürgerliche Gesellschaft nur den
Zweck habe, die natürlichen Rechte und das Ei¬
genthum zu sichern, und also nicht Religion,
und Erziehung Gegenstände der Gesetzgebung
wären.

Campe's Grundsätze der Gesetzgebung, die öf¬
fentliche Religion und Nationalerziehung be¬
treffend; stehen im Schleß. Hollsteinischen
Journal. Febr. 1793. -- Dagegen erschien
ein Aufsatz im Philosoph. Journal, heraus¬
gegeben von Schmid und Snell.
E 2

„ters ihn öfters die letzten Früchte dieſer Erzie¬
„hung nicht genießen, das Vaterland aber ver¬
„ſpürt bald oder ſpät die Wirkungen davon;
„der Staat bleibt, und die Familie zertrennt ſich.“

Aus dem 5ten Theil der Encyclopédie nach
dem Hamburgiſchen Magazin.

Dennoch hat es Menſchen gegeben, die dem
Staate geradezu das Recht abſprachen, ſich um
die Erziehung zu bekümmern.

Mauvillon's phyſiokratiſche Briefe an Dohm.
Braunſchweig 1780.

Mirabeau über Nationalerziehung. Berlin 1789.

Oder dieſes Recht doch wenigſtens ſehr einſchränken
wollten, weil die bürgerliche Geſellſchaft nur den
Zweck habe, die natürlichen Rechte und das Ei¬
genthum zu ſichern, und alſo nicht Religion,
und Erziehung Gegenſtände der Geſetzgebung
wären.

Campe's Grundſätze der Geſetzgebung, die öf¬
fentliche Religion und Nationalerziehung be¬
treffend; ſtehen im Schleß. Hollſteiniſchen
Journal. Febr. 1793. — Dagegen erſchien
ein Aufſatz im Philoſoph. Journal, heraus¬
gegeben von Schmid und Snell.
E 2
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[67/0097] 67 „ters ihn öfters die letzten Früchte dieſer Erzie¬ „hung nicht genießen, das Vaterland aber ver¬ „ſpürt bald oder ſpät die Wirkungen davon; „der Staat bleibt, und die Familie zertrennt ſich.“ Aus dem 5ten Theil der Encyclopédie nach dem Hamburgiſchen Magazin. Dennoch hat es Menſchen gegeben, die dem Staate geradezu das Recht abſprachen, ſich um die Erziehung zu bekümmern. Mauvillon's phyſiokratiſche Briefe an Dohm. Braunſchweig 1780. Mirabeau über Nationalerziehung. Berlin 1789. Oder dieſes Recht doch wenigſtens ſehr einſchränken wollten, weil die bürgerliche Geſellſchaft nur den Zweck habe, die natürlichen Rechte und das Ei¬ genthum zu ſichern, und alſo nicht Religion, und Erziehung Gegenſtände der Geſetzgebung wären. Campe's Grundſätze der Geſetzgebung, die öf¬ fentliche Religion und Nationalerziehung be¬ treffend; ſtehen im Schleß. Hollſteiniſchen Journal. Febr. 1793. — Dagegen erſchien ein Aufſatz im Philoſoph. Journal, heraus¬ gegeben von Schmid und Snell. E 2

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Zitationshilfe: Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810, S. 67. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_volksthum_1810/97>, abgerufen am 14.05.2024.