Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 1. Leipzig, 1852.Inhalt des ersten Theiles. II. Familienprinzip und Wehrverfassung, die Faktoren der organisirten Gemeinschaft. S. 161 -- 255. §. 13. Vorbemerkung. S. 162 -- 168. §. 14. 1. Das Familienprinzip. S. 168 -- 238. a. Die Gentilverbindung -- Die Gens eine Familie im Großen und ein Staat im Kleinen -- Einfluß auf das gesammte Recht. S. 168--192. §. 15. b. Der Staat vom Standpunkt des subjektiven Prinzips aus -- Die publicistische Societät der Individuen -- Basirung der Strafgewalt auf Rache, der gesetzgebenden Gewalt und des Rechtsschutzes auf Ver- trag -- lex und jus -- Dualismus der vom Staat anerkannten und der bloß subjektiven Rechte. S. 192 -- 219. §. 16. c. Stellung außerhalb der Gemeinschaft -- Volle Negation des Rechts, der Kriegsfuß -- Relative Berechtigung dieses Standpunktes -- Mil- derungen -- Einfluß des Handels -- Das hospitium -- Entstehung des internationalen Rechts aus dem Vertrage heraus -- Die Clientel, precarium und peculium. S. 219 -- 238. 2. Einfluß der Wehrverfassung auf Staat und Recht. S. 239 -- 255. §. 17. Vortheilhafter Einfluß des Krieges auf die Verfassung -- Die Staats- verfassung eine Wehrverfassung -- Die militärische Eintheilung des Volks -- Prinzip der Subordination -- Das imperium -- Militäri- scher Charakter des Königthums -- Strafgewalt -- Einfluß der Wehrverfassung auf die Erziehung des Volks -- Sinn für äußere Ordnung und Gesetzlichkeit. III. Das religiöse Prinzip mit seinem Einfluß auf Recht und Staat. S. 256 -- 281. §. 18. Das Fas -- Handhabung desselben durch das Pontifikalcollegium -- Prozeß vor dem geistlichen Gericht (legis actio sacramento) -- Her- vortreten des religiösen Einflusses in den verschiedenen Theilen des Rechts, namentlich im Strafrecht -- Der homo sacer -- Die Strafe als religiöses Sühnemittel. §. 19. Gemeinsames aller dieser Ausgangspunkte. S. 281 -- 285. Inhalt des erſten Theiles. II. Familienprinzip und Wehrverfaſſung, die Faktoren der organiſirten Gemeinſchaft. S. 161 — 255. §. 13. Vorbemerkung. S. 162 — 168. §. 14. 1. Das Familienprinzip. S. 168 — 238. a. Die Gentilverbindung — Die Gens eine Familie im Großen und ein Staat im Kleinen — Einfluß auf das geſammte Recht. S. 168—192. §. 15. b. Der Staat vom Standpunkt des ſubjektiven Prinzips aus — Die publiciſtiſche Societät der Individuen — Baſirung der Strafgewalt auf Rache, der geſetzgebenden Gewalt und des Rechtsſchutzes auf Ver- trag — lex und jus — Dualismus der vom Staat anerkannten und der bloß ſubjektiven Rechte. S. 192 — 219. §. 16. c. Stellung außerhalb der Gemeinſchaft — Volle Negation des Rechts, der Kriegsfuß — Relative Berechtigung dieſes Standpunktes — Mil- derungen — Einfluß des Handels — Das hospitium — Entſtehung des internationalen Rechts aus dem Vertrage heraus — Die Clientel, precarium und peculium. S. 219 — 238. 2. Einfluß der Wehrverfaſſung auf Staat und Recht. S. 239 — 255. §. 17. Vortheilhafter Einfluß des Krieges auf die Verfaſſung — Die Staats- verfaſſung eine Wehrverfaſſung — Die militäriſche Eintheilung des Volks — Prinzip der Subordination — Das imperium — Militäri- ſcher Charakter des Königthums — Strafgewalt — Einfluß der Wehrverfaſſung auf die Erziehung des Volks — Sinn für äußere Ordnung und Geſetzlichkeit. III. Das religiöſe Prinzip mit ſeinem Einfluß auf Recht und Staat. S. 256 — 281. §. 18. Das Fas — Handhabung deſſelben durch das Pontifikalcollegium — Prozeß vor dem geiſtlichen Gericht (legis actio sacramento) — Her- vortreten des religiöſen Einfluſſes in den verſchiedenen Theilen des Rechts, namentlich im Strafrecht — Der homo sacer — Die Strafe als religiöſes Sühnemittel. §. 19. Gemeinſames aller dieſer Ausgangspunkte. S. 281 — 285. <TEI> <text> <front> <div type="contents"> <list> <pb facs="#f0017" n="XI"/> <fw place="top" type="header">Inhalt des erſten Theiles.</fw><lb/> <item> <hi rendition="#c"><hi rendition="#aq">II.</hi><hi rendition="#g">Familienprinzip und Wehrverfaſſung, die Faktoren<lb/> der organiſirten Gemeinſchaft</hi>. <ref><hi rendition="#g">S. 161 — 255.</hi></ref></hi> </item><lb/> <item>§. 13. Vorbemerkung. <ref>S. 162 — 168.</ref></item><lb/> <item>§. 14. 1. <hi rendition="#g">Das Familienprinzip</hi>. <ref>S. 168 — 238.</ref></item><lb/> <item><hi rendition="#aq">a.</hi> Die Gentilverbindung — Die Gens eine Familie im Großen und ein<lb/> Staat im Kleinen — Einfluß auf das geſammte Recht. <ref>S. 168—192.</ref></item><lb/> <item>§. 15. <hi rendition="#aq">b.</hi> Der Staat vom Standpunkt des ſubjektiven Prinzips aus — Die<lb/> publiciſtiſche Societät der Individuen — Baſirung der Strafgewalt<lb/> auf Rache, der geſetzgebenden Gewalt und des Rechtsſchutzes auf Ver-<lb/> trag — <hi rendition="#aq">lex</hi> und <hi rendition="#aq">jus</hi> — Dualismus der vom Staat anerkannten und<lb/> der bloß ſubjektiven Rechte. <ref>S. 192 — 219.</ref></item><lb/> <item>§. 16. <hi rendition="#aq">c.</hi> Stellung außerhalb der Gemeinſchaft — Volle Negation des Rechts,<lb/> der Kriegsfuß — Relative Berechtigung dieſes Standpunktes — Mil-<lb/> derungen — Einfluß des Handels — Das <hi rendition="#aq">hospitium</hi> — Entſtehung<lb/> des internationalen Rechts aus dem Vertrage heraus — Die Clientel,<lb/><hi rendition="#aq">precarium</hi> und <hi rendition="#aq">peculium</hi>. <ref>S. 219 — 238.</ref></item><lb/> <item>2. <hi rendition="#g">Einfluß der Wehrverfaſſung auf Staat und Recht</hi>.<lb/><ref>S. 239 — 255.</ref></item><lb/> <item>§. 17. Vortheilhafter Einfluß des Krieges auf die Verfaſſung — Die Staats-<lb/> verfaſſung eine Wehrverfaſſung — Die militäriſche Eintheilung des<lb/> Volks — Prinzip der Subordination — Das <hi rendition="#aq">imperium</hi> — Militäri-<lb/> ſcher Charakter des Königthums — Strafgewalt — Einfluß der<lb/> Wehrverfaſſung auf die Erziehung des Volks — Sinn für äußere<lb/> Ordnung und Geſetzlichkeit. </item><lb/> <item> <hi rendition="#c"><hi rendition="#aq">III.</hi><hi rendition="#g">Das religiöſe Prinzip mit ſeinem Einfluß auf Recht<lb/> und Staat</hi>. <ref><hi rendition="#g">S. 256 — 281.</hi></ref></hi> </item><lb/> <item>§. 18. Das <hi rendition="#aq">Fas</hi> — Handhabung deſſelben durch das Pontifikalcollegium —<lb/> Prozeß vor dem geiſtlichen Gericht (<hi rendition="#aq">legis actio sacramento</hi>) — Her-<lb/> vortreten des religiöſen Einfluſſes in den verſchiedenen Theilen des<lb/> Rechts, namentlich im Strafrecht — Der <hi rendition="#aq">homo sacer</hi> — Die Strafe<lb/> als religiöſes Sühnemittel. </item><lb/> <item>§. 19. Gemeinſames aller dieſer Ausgangspunkte. <ref>S. 281 — 285.</ref></item><lb/> </list> </div> </front> </text> </TEI> [XI/0017]
Inhalt des erſten Theiles.
II. Familienprinzip und Wehrverfaſſung, die Faktoren
der organiſirten Gemeinſchaft. S. 161 — 255.
§. 13. Vorbemerkung. S. 162 — 168.
§. 14. 1. Das Familienprinzip. S. 168 — 238.
a. Die Gentilverbindung — Die Gens eine Familie im Großen und ein
Staat im Kleinen — Einfluß auf das geſammte Recht. S. 168—192.
§. 15. b. Der Staat vom Standpunkt des ſubjektiven Prinzips aus — Die
publiciſtiſche Societät der Individuen — Baſirung der Strafgewalt
auf Rache, der geſetzgebenden Gewalt und des Rechtsſchutzes auf Ver-
trag — lex und jus — Dualismus der vom Staat anerkannten und
der bloß ſubjektiven Rechte. S. 192 — 219.
§. 16. c. Stellung außerhalb der Gemeinſchaft — Volle Negation des Rechts,
der Kriegsfuß — Relative Berechtigung dieſes Standpunktes — Mil-
derungen — Einfluß des Handels — Das hospitium — Entſtehung
des internationalen Rechts aus dem Vertrage heraus — Die Clientel,
precarium und peculium. S. 219 — 238.
2. Einfluß der Wehrverfaſſung auf Staat und Recht.
S. 239 — 255.
§. 17. Vortheilhafter Einfluß des Krieges auf die Verfaſſung — Die Staats-
verfaſſung eine Wehrverfaſſung — Die militäriſche Eintheilung des
Volks — Prinzip der Subordination — Das imperium — Militäri-
ſcher Charakter des Königthums — Strafgewalt — Einfluß der
Wehrverfaſſung auf die Erziehung des Volks — Sinn für äußere
Ordnung und Geſetzlichkeit.
III. Das religiöſe Prinzip mit ſeinem Einfluß auf Recht
und Staat. S. 256 — 281.
§. 18. Das Fas — Handhabung deſſelben durch das Pontifikalcollegium —
Prozeß vor dem geiſtlichen Gericht (legis actio sacramento) — Her-
vortreten des religiöſen Einfluſſes in den verſchiedenen Theilen des
Rechts, namentlich im Strafrecht — Der homo sacer — Die Strafe
als religiöſes Sühnemittel.
§. 19. Gemeinſames aller dieſer Ausgangspunkte. S. 281 — 285.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |