Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 1. Leipzig, 1852.Erstes Buch -- Ausgangspunkte des römischen Rechts. ria, decuria eine kleinere Abtheilung von 10 Mann. 148) Derletzte Ausdruck bezeichnet die Gens von Seiten ihrer Stellung in der Wehrverfassung, der Ausdruck gens absolut als einen Verein der durch Geburt Verbundenen. Die ursprüngliche Wehrverfassung enthält 10 Curien, jede Curie 10 Decurien, also im Ganzen 100 Decurien; durch die Vereinigung von drei in dieser Weise organisirten Völkern verdreifachte sich in Rom diese Zahl. Die Etymologie lehrt uns also, daß die comitia curiata ur- Nachdem die Verfassung des Servius Tullius, die ganz im 148) Wie bei allen solchen eine Zahl enthaltenden Ausdrücken bleibt der Name derselbe, auch wenn die Zahl im Laufe der Zeit sich ändert. 149) Dies zeigt sich auch in der militärischen Form der Abhaltung der
Centuriatcomitien. "Das Volk erschien in den Centuriatcomitien dem Be- griff der centuriae gemäß als bewaffnetes Heer, in seine Centurien und unter seine Fähnlein geordnet, die Centurionen an der Spitze, daher man auch die Ansagung von Centuriatcomitien exercitum (zum Unterschiede vom Erſtes Buch — Ausgangspunkte des römiſchen Rechts. ria, decuria eine kleinere Abtheilung von 10 Mann. 148) Derletzte Ausdruck bezeichnet die Gens von Seiten ihrer Stellung in der Wehrverfaſſung, der Ausdruck gens abſolut als einen Verein der durch Geburt Verbundenen. Die urſprüngliche Wehrverfaſſung enthält 10 Curien, jede Curie 10 Decurien, alſo im Ganzen 100 Decurien; durch die Vereinigung von drei in dieſer Weiſe organiſirten Völkern verdreifachte ſich in Rom dieſe Zahl. Die Etymologie lehrt uns alſo, daß die comitia curiata ur- Nachdem die Verfaſſung des Servius Tullius, die ganz im 148) Wie bei allen ſolchen eine Zahl enthaltenden Ausdrücken bleibt der Name derſelbe, auch wenn die Zahl im Laufe der Zeit ſich ändert. 149) Dies zeigt ſich auch in der militäriſchen Form der Abhaltung der
Centuriatcomitien. „Das Volk erſchien in den Centuriatcomitien dem Be- griff der centuriae gemäß als bewaffnetes Heer, in ſeine Centurien und unter ſeine Fähnlein geordnet, die Centurionen an der Spitze, daher man auch die Anſagung von Centuriatcomitien exercitum (zum Unterſchiede vom <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <p><pb facs="#f0262" n="244"/><fw place="top" type="header">Erſtes Buch — Ausgangspunkte des römiſchen Rechts.</fw><lb/><hi rendition="#aq">ria, decuria</hi> eine kleinere Abtheilung von 10 Mann. <note place="foot" n="148)">Wie bei allen ſolchen eine Zahl enthaltenden Ausdrücken bleibt der<lb/> Name derſelbe, auch wenn die Zahl im Laufe der Zeit ſich ändert.</note> Der<lb/> letzte Ausdruck bezeichnet die Gens von Seiten ihrer Stellung<lb/> in der Wehrverfaſſung, der Ausdruck <hi rendition="#aq">gens</hi> abſolut als einen<lb/> Verein der durch Geburt Verbundenen. Die urſprüngliche<lb/> Wehrverfaſſung enthält 10 Curien, jede Curie 10 Decurien,<lb/> alſo im Ganzen 100 Decurien; durch die Vereinigung von drei<lb/> in dieſer Weiſe organiſirten Völkern verdreifachte ſich in Rom<lb/> dieſe Zahl.</p><lb/> <p>Die Etymologie lehrt uns alſo, daß die <hi rendition="#aq">comitia curiata</hi> ur-<lb/> ſprünglich Verſammlungen des Heeres geweſen, und der Aus-<lb/> druck <hi rendition="#aq">Quirites,</hi> mit dem das Volk angeredet wird, gewährt uns<lb/> ein anderes Argument. Die etymologiſche Erklärung deſſelben<lb/> iſt gleichfalls bereits S. 103 gegeben, und darnach bedeutet er<lb/> die Krieger, die die <hi rendition="#aq">quiris,</hi> die dienſtmäßige Lanze, tragen.<lb/><hi rendition="#aq">Populus Romanus Quiritium</hi> iſt alſo die junge römiſche Mann-<lb/> ſchaft der Lanzenträger, das Heer in ſeinen Verſammlungen.<lb/> Man muß ſich dadurch nur nicht irre machen laſſen, daß der<lb/> Ausdruck <hi rendition="#aq">Quirites</hi> ſpäter, als die Begriffe Volk und Heer prak-<lb/> tiſch auseinander gefallen waren, die Bürger bezeichnete, und<lb/> ſeine Anwendung auf die Soldaten einen Schimpf enthielt; eine<lb/> ſolche Abnutzung des Ausdruckes durch Umgeſtaltung der Sache<lb/> ſelbſt iſt nichts ungewöhnliches. Ebenſo wenig darf uns die<lb/> ſpätere Competenz der Curiatcomitien über ihre urſprüngliche<lb/> Beſtimmung und ihren urſprünglichen Charakter täuſchen.</p><lb/> <p>Nachdem die Verfaſſung des Servius Tullius, die ganz im<lb/> Geiſte der Idee, mit der wir uns hier beſchäftigen, die Wehr-<lb/> verfaſſung als Fundament des Staats beibehielt, <note xml:id="seg2pn_18_1" next="#seg2pn_18_2" place="foot" n="149)">Dies zeigt ſich auch in der militäriſchen Form der Abhaltung der<lb/> Centuriatcomitien. „Das Volk erſchien in den Centuriatcomitien dem Be-<lb/> griff der <hi rendition="#aq">centuriae</hi> gemäß als bewaffnetes Heer, in ſeine Centurien und<lb/> unter ſeine Fähnlein geordnet, die Centurionen an der Spitze, daher man<lb/> auch die Anſagung von Centuriatcomitien <hi rendition="#aq">exercitum</hi> (zum Unterſchiede vom</note> längere<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [244/0262]
Erſtes Buch — Ausgangspunkte des römiſchen Rechts.
ria, decuria eine kleinere Abtheilung von 10 Mann. 148) Der
letzte Ausdruck bezeichnet die Gens von Seiten ihrer Stellung
in der Wehrverfaſſung, der Ausdruck gens abſolut als einen
Verein der durch Geburt Verbundenen. Die urſprüngliche
Wehrverfaſſung enthält 10 Curien, jede Curie 10 Decurien,
alſo im Ganzen 100 Decurien; durch die Vereinigung von drei
in dieſer Weiſe organiſirten Völkern verdreifachte ſich in Rom
dieſe Zahl.
Die Etymologie lehrt uns alſo, daß die comitia curiata ur-
ſprünglich Verſammlungen des Heeres geweſen, und der Aus-
druck Quirites, mit dem das Volk angeredet wird, gewährt uns
ein anderes Argument. Die etymologiſche Erklärung deſſelben
iſt gleichfalls bereits S. 103 gegeben, und darnach bedeutet er
die Krieger, die die quiris, die dienſtmäßige Lanze, tragen.
Populus Romanus Quiritium iſt alſo die junge römiſche Mann-
ſchaft der Lanzenträger, das Heer in ſeinen Verſammlungen.
Man muß ſich dadurch nur nicht irre machen laſſen, daß der
Ausdruck Quirites ſpäter, als die Begriffe Volk und Heer prak-
tiſch auseinander gefallen waren, die Bürger bezeichnete, und
ſeine Anwendung auf die Soldaten einen Schimpf enthielt; eine
ſolche Abnutzung des Ausdruckes durch Umgeſtaltung der Sache
ſelbſt iſt nichts ungewöhnliches. Ebenſo wenig darf uns die
ſpätere Competenz der Curiatcomitien über ihre urſprüngliche
Beſtimmung und ihren urſprünglichen Charakter täuſchen.
Nachdem die Verfaſſung des Servius Tullius, die ganz im
Geiſte der Idee, mit der wir uns hier beſchäftigen, die Wehr-
verfaſſung als Fundament des Staats beibehielt, 149) längere
148) Wie bei allen ſolchen eine Zahl enthaltenden Ausdrücken bleibt der
Name derſelbe, auch wenn die Zahl im Laufe der Zeit ſich ändert.
149) Dies zeigt ſich auch in der militäriſchen Form der Abhaltung der
Centuriatcomitien. „Das Volk erſchien in den Centuriatcomitien dem Be-
griff der centuriae gemäß als bewaffnetes Heer, in ſeine Centurien und
unter ſeine Fähnlein geordnet, die Centurionen an der Spitze, daher man
auch die Anſagung von Centuriatcomitien exercitum (zum Unterſchiede vom
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