Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 1. Leipzig, 1852.Differenz zwischen dem thatsächlichen und formulirten Recht. §. 3. Wie graduell verschieden aber auch jene Differenz bei ver- 6) Die analoge Ausdehnung wird am häufigsten in dem Falle eintreten, wenn zur Zeit der Erlassung des Gesetzes nur bestimmte einzelne Spezies der Gattung bekannt waren, und hinterher erst andere aufkamen z. B. ein Gesetz aus alter Zeit spricht bei der Münzfälschung von gemünztem Gelde, späterhin aber kömmt Papiergeld auf. Indem nun die Doctrin das Gesetz auf letzteres ausdehnt, geht sie von der Idee aus: Das Gesetz war für den Gattungsbe- griff Geld (öffentlich beglaubigtes Tauschmittel) bestimmt, es erscheint aber an eine Spezies (Metallgeld) geknüpft, weil zur Zeit seiner Abfassung die Gat- tung noch mit dieser einen Spezies zusammenfiel; das wesentliche seines That- bestandes liegt aber nicht in dem, was die Spezies auszeichnet (Metall), son- dern in dem, was der Gattung gemein ist (Geld). 2*
Differenz zwiſchen dem thatſächlichen und formulirten Recht. §. 3. Wie graduell verſchieden aber auch jene Differenz bei ver- 6) Die analoge Ausdehnung wird am häufigſten in dem Falle eintreten, wenn zur Zeit der Erlaſſung des Geſetzes nur beſtimmte einzelne Spezies der Gattung bekannt waren, und hinterher erſt andere aufkamen z. B. ein Geſetz aus alter Zeit ſpricht bei der Münzfälſchung von gemünztem Gelde, ſpäterhin aber kömmt Papiergeld auf. Indem nun die Doctrin das Geſetz auf letzteres ausdehnt, geht ſie von der Idee aus: Das Geſetz war für den Gattungsbe- griff Geld (öffentlich beglaubigtes Tauſchmittel) beſtimmt, es erſcheint aber an eine Spezies (Metallgeld) geknüpft, weil zur Zeit ſeiner Abfaſſung die Gat- tung noch mit dieſer einen Spezies zuſammenfiel; das weſentliche ſeines That- beſtandes liegt aber nicht in dem, was die Spezies auszeichnet (Metall), ſon- dern in dem, was der Gattung gemein iſt (Geld). 2*
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Differenz zwiſchen dem thatſächlichen und formulirten Recht. §. 3.
Wie graduell verſchieden aber auch jene Differenz bei ver-
ſchiedenen Völkern ſein möge, ganz gehoben wird ſie nie. Bis
jetzt wenigſtens hat die Erfahrung bewährt, daß das Recht eine
unverſiegbare Quelle iſt, aus der Theorie und Praxis täglich
ſubjektiv neue d. h. bis dahin noch nicht erkannte Rechtsſätze
ſchöpfen, und bis jetzt noch haben ſich die Formulirungen aller
Zeiten als bildungs- und vervollkommungsfähig bewieſen.
Daß die rein doctrinellen Formulirungen beſtändig im flüſſigen
Zuſtande begriffen ſind, täglich neue Formen annehmen, braucht
kaum geſagt zu werden. Für den Laien aber bedarf es der Be-
merkung, daß daſſelbe auch bei den durch Geſetze ausgeſpro-
chenen Rechtsſätzen der Fall iſt und zwar nicht etwa — was ſich
von ſelbſt verſteht — bloß in der Weiſe, daß der Geſetzgeber
ſelbſt ſeine Verſehen rectificirte, ſondern auch ohne ſeine Bei-
hülfe rein auf dem Wege doctrineller Thätigkeit. Dies geſchieht
theils durch die Interpretation, indem der wahre Sinn des
Geſetzes einer zu engen oder zu weiten Wortfaſſung gegenüber
feſtgeſtellt wird, theils durch die analoge Ausdehnung, die eine
Fortbildung des Geſetzes ſelbſt enthält, indem ſie zeigt, daß die
geſetzliche Beſtimmung fälſchlich an einen unweſentlichen That-
beſtand geknüpft war, an eine einzelne Spezies anſtatt an die
Gattung, und folglich über die engen Gränzen, die ſie ſelbſt
ſich ſetzte, ausgedehnt werden müſſe. 6)
6) Die analoge Ausdehnung wird am häufigſten in dem Falle eintreten,
wenn zur Zeit der Erlaſſung des Geſetzes nur beſtimmte einzelne Spezies der
Gattung bekannt waren, und hinterher erſt andere aufkamen z. B. ein Geſetz
aus alter Zeit ſpricht bei der Münzfälſchung von gemünztem Gelde, ſpäterhin
aber kömmt Papiergeld auf. Indem nun die Doctrin das Geſetz auf letzteres
ausdehnt, geht ſie von der Idee aus: Das Geſetz war für den Gattungsbe-
griff Geld (öffentlich beglaubigtes Tauſchmittel) beſtimmt, es erſcheint aber an
eine Spezies (Metallgeld) geknüpft, weil zur Zeit ſeiner Abfaſſung die Gat-
tung noch mit dieſer einen Spezies zuſammenfiel; das weſentliche ſeines That-
beſtandes liegt aber nicht in dem, was die Spezies auszeichnet (Metall), ſon-
dern in dem, was der Gattung gemein iſt (Geld).
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