Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 2, Bd. 2. Leipzig, 1858.Haften an der Aeußerlichkeit. III. Der Formalismus. §. 47. Calumnianten wird auf sie das Brandmal eingebrannt. 763)Das Ohr ist der Sitz des Gedächtnisses, und darum zupfte man es dem Zeugen, um sein Erinnerungsvermögen anzu- regen. 764) Die hervorragendste Stellung nimmt aber die Hand ein, 763) Otto p. 132 sq. 764) Otto p. 141, 142. 765) Auch in Rom, s. Danz der sacrale Schutz S. 140. Daher fidem und dextram dare gleichbedeutend. Die Zurückführung des Mandats auf diese Sitte bei Isidor Orig. V, 24, 20 (man-dare) ist eines von den vielen etymologischen Märchen, an denen dies Kapitel von Isidor so reich ist (s. z. B. oben Note 747). 766) Roßbach a. a. O. S. 308. Ebenso bei Abschluß eines Friedens. 767) Brisson. de voc. ac form. I c. 62. Beim Votum I c. 179. Bei dem Opfer vorheriges Waschen der Hände als Zeichen der Reinheit. I c. 5. 38*
Haften an der Aeußerlichkeit. III. Der Formalismus. §. 47. Calumnianten wird auf ſie das Brandmal eingebrannt. 763)Das Ohr iſt der Sitz des Gedächtniſſes, und darum zupfte man es dem Zeugen, um ſein Erinnerungsvermögen anzu- regen. 764) Die hervorragendſte Stellung nimmt aber die Hand ein, 763) Otto p. 132 sq. 764) Otto p. 141, 142. 765) Auch in Rom, ſ. Danz der ſacrale Schutz S. 140. Daher fidem und dextram dare gleichbedeutend. Die Zurückführung des Mandats auf dieſe Sitte bei Isidor Orig. V, 24, 20 (man-dare) iſt eines von den vielen etymologiſchen Märchen, an denen dies Kapitel von Iſidor ſo reich iſt (ſ. z. B. oben Note 747). 766) Roßbach a. a. O. S. 308. Ebenſo bei Abſchluß eines Friedens. 767) Brisson. de voc. ac form. I c. 62. Beim Votum I c. 179. Bei dem Opfer vorheriges Waſchen der Hände als Zeichen der Reinheit. I c. 5. 38*
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <div n="7"> <div n="8"> <p><pb facs="#f0301" n="595"/><fw place="top" type="header">Haften an der Aeußerlichkeit. <hi rendition="#aq">III.</hi> Der Formalismus. §. 47.</fw><lb/> Calumnianten wird auf ſie das Brandmal eingebrannt. <note place="foot" n="763)"><hi rendition="#aq">Otto p. 132 sq.</hi></note><lb/> Das <hi rendition="#g">Ohr</hi> iſt der Sitz des Gedächtniſſes, und darum zupfte<lb/> man es dem Zeugen, um ſein Erinnerungsvermögen anzu-<lb/> regen. <note place="foot" n="764)"><hi rendition="#aq">Otto p. 141, 142.</hi></note></p><lb/> <p>Die hervorragendſte Stellung nimmt aber die <hi rendition="#g">Hand</hi> ein,<lb/> ſie folgt unmittelbar auf das Organ, das bei jedem Rechts-<lb/> geſchäft in Thätigkeit treten muß, die Zunge, und ſteht mit ihr,<lb/> wie oben bemerkt, in engſter Verbindung. Iſt es die Zunge,<lb/> die den Entſchluß verkündet, ſo iſt es die Hand, welche ihn aus-<lb/> führt; ſie iſt recht eigentlich das Organ des Willens und vom<lb/> Standpunkt der natürlich-ſinnlichen Auffaſſung iſt „<hi rendition="#g">Hand-</hi><lb/> eln“ und die „Hand rühren“ gleichbedeutend. Es iſt hier nicht<lb/> meine Abſicht, auf die unendlich reiche allen Völkern gemein-<lb/> ſame Zeichenſprache der Hand weiter einzugehen; gibt es doch<lb/> kaum eine Gemüthsbewegung, die die Hand nicht in ausdrucks-<lb/> voller Weiſe zu ſekundiren verſtände, kaum einen ſolennen Act<lb/> aus der Kindheitszeit der Völker, bei dem die Hand nicht eine<lb/> Rolle ſpielte. Die dem Feinde dargebotene Hand gilt ihm als<lb/> Zeichen der Verſöhnung, Handſchlag als Unterpfand der Treue<lb/> bei Verſprechungen, <note place="foot" n="765)">Auch in Rom, ſ. Danz der ſacrale Schutz S. 140. Daher <hi rendition="#aq">fidem</hi><lb/> und <hi rendition="#aq">dextram dare</hi> gleichbedeutend. Die Zurückführung des Mandats auf<lb/> dieſe Sitte bei <hi rendition="#aq">Isidor Orig. V, 24, 20 (man-dare)</hi> iſt eines von den vielen<lb/> etymologiſchen Märchen, an denen dies Kapitel von Iſidor ſo reich iſt<lb/> (ſ. z. B. oben Note 747).</note> das Schließen der beiden Hände muß<lb/> die Wehrloſigkeit und Ergebung, die Vereinigung der Hände<lb/> der beiden Gatten bei der Hochzeit <note place="foot" n="766)">Roßbach a. a. O. S. 308. Ebenſo bei Abſchluß eines Friedens.</note> ihre Vereinigung aus-<lb/> drücken, bei der Anrufung der Götter ſtrecken ſich die Hände<lb/> gen Himmel, <note place="foot" n="767)"><hi rendition="#aq">Brisson. de voc. ac form. I c. 62.</hi> Beim Votum <hi rendition="#aq">I c. 179.</hi><lb/> Bei dem Opfer vorheriges Waſchen der Hände als Zeichen der Reinheit.<lb/><hi rendition="#aq">I c. 5.</hi></note> bei der Devotio gegen die Bruſt oder das<lb/> <fw place="bottom" type="sig">38*</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [595/0301]
Haften an der Aeußerlichkeit. III. Der Formalismus. §. 47.
Calumnianten wird auf ſie das Brandmal eingebrannt. 763)
Das Ohr iſt der Sitz des Gedächtniſſes, und darum zupfte
man es dem Zeugen, um ſein Erinnerungsvermögen anzu-
regen. 764)
Die hervorragendſte Stellung nimmt aber die Hand ein,
ſie folgt unmittelbar auf das Organ, das bei jedem Rechts-
geſchäft in Thätigkeit treten muß, die Zunge, und ſteht mit ihr,
wie oben bemerkt, in engſter Verbindung. Iſt es die Zunge,
die den Entſchluß verkündet, ſo iſt es die Hand, welche ihn aus-
führt; ſie iſt recht eigentlich das Organ des Willens und vom
Standpunkt der natürlich-ſinnlichen Auffaſſung iſt „Hand-
eln“ und die „Hand rühren“ gleichbedeutend. Es iſt hier nicht
meine Abſicht, auf die unendlich reiche allen Völkern gemein-
ſame Zeichenſprache der Hand weiter einzugehen; gibt es doch
kaum eine Gemüthsbewegung, die die Hand nicht in ausdrucks-
voller Weiſe zu ſekundiren verſtände, kaum einen ſolennen Act
aus der Kindheitszeit der Völker, bei dem die Hand nicht eine
Rolle ſpielte. Die dem Feinde dargebotene Hand gilt ihm als
Zeichen der Verſöhnung, Handſchlag als Unterpfand der Treue
bei Verſprechungen, 765) das Schließen der beiden Hände muß
die Wehrloſigkeit und Ergebung, die Vereinigung der Hände
der beiden Gatten bei der Hochzeit 766) ihre Vereinigung aus-
drücken, bei der Anrufung der Götter ſtrecken ſich die Hände
gen Himmel, 767) bei der Devotio gegen die Bruſt oder das
763) Otto p. 132 sq.
764) Otto p. 141, 142.
765) Auch in Rom, ſ. Danz der ſacrale Schutz S. 140. Daher fidem
und dextram dare gleichbedeutend. Die Zurückführung des Mandats auf
dieſe Sitte bei Isidor Orig. V, 24, 20 (man-dare) iſt eines von den vielen
etymologiſchen Märchen, an denen dies Kapitel von Iſidor ſo reich iſt
(ſ. z. B. oben Note 747).
766) Roßbach a. a. O. S. 308. Ebenſo bei Abſchluß eines Friedens.
767) Brisson. de voc. ac form. I c. 62. Beim Votum I c. 179.
Bei dem Opfer vorheriges Waſchen der Hände als Zeichen der Reinheit.
I c. 5.
38*
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |