nach den Regeln der Haushaltungswissen- schaft, die an ihrem Orte hinlänglich geleh- ret worden, eingerichtet werden. Der Land- wirth soll alle Bedürfnisse, von den wesent- lichsten bis zu den zufälligsten, ihrer Ord- nung nach kennen, alsdann unter seinen Er- zeugungen die beßten, zweckmäsigsten, zu- gleich aber auch die wohlfeilsten auswählen, und sie gehörig verwenden.
§. 170. Der reine Ertrag, welcher übrig bleibt, besteht aus Erzeugungen; diese sol- len so beschaffenseyn: daß sie so wohl wegen ih- rer Güte, als auch wegen ihrer Seltenheit den höchsten Werth haben. Die Verwen- dung dieses reinen Ertrages zu Verbesserung und Vermehrung seines Landgutes geschieht durch Vertauschung gegen solche Dinge, die wiederum die beßten Erwerbungsmittel auf seine Nahrungsquelle abgeben. Dieses bewerk- stelliget er, wann er den reinen Ertrag im höchsten Preise verkauft, für das gewonne- ne Geld aber nach Befriedigung der gesell- schaftlichen Bedürfnisse, die Erwerbungsmit- tel auf die nüzlichste Weise einkauft, und
die-
Allgemeine
nach den Regeln der Haushaltungswiſſen- ſchaft, die an ihrem Orte hinlaͤnglich geleh- ret worden, eingerichtet werden. Der Land- wirth ſoll alle Beduͤrfniſſe, von den weſent- lichſten bis zu den zufaͤlligſten, ihrer Ord- nung nach kennen, alsdann unter ſeinen Er- zeugungen die beßten, zweckmaͤſigſten, zu- gleich aber auch die wohlfeilſten auswaͤhlen, und ſie gehoͤrig verwenden.
§. 170. Der reine Ertrag, welcher uͤbrig bleibt, beſteht aus Erzeugungen; dieſe ſol- len ſo beſchaffenſeyn: daß ſie ſo wohl wegen ih- rer Guͤte, als auch wegen ihrer Seltenheit den hoͤchſten Werth haben. Die Verwen- dung dieſes reinen Ertrages zu Verbeſſerung und Vermehrung ſeines Landgutes geſchieht durch Vertauſchung gegen ſolche Dinge, die wiederum die beßten Erwerbungsmittel auf ſeine Nahrungsquelle abgeben. Dieſes bewerk- ſtelliget er, wann er den reinen Ertrag im hoͤchſten Preiſe verkauft, fuͤr das gewonne- ne Geld aber nach Befriedigung der geſell- ſchaftlichen Beduͤrfniſſe, die Erwerbungsmit- tel auf die nuͤzlichſte Weiſe einkauft, und
die-
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Allgemeine
nach den Regeln der Haushaltungswiſſen-
ſchaft, die an ihrem Orte hinlaͤnglich geleh-
ret worden, eingerichtet werden. Der Land-
wirth ſoll alle Beduͤrfniſſe, von den weſent-
lichſten bis zu den zufaͤlligſten, ihrer Ord-
nung nach kennen, alsdann unter ſeinen Er-
zeugungen die beßten, zweckmaͤſigſten, zu-
gleich aber auch die wohlfeilſten auswaͤhlen,
und ſie gehoͤrig verwenden.
§. 170. Der reine Ertrag, welcher uͤbrig
bleibt, beſteht aus Erzeugungen; dieſe ſol-
len ſo beſchaffenſeyn: daß ſie ſo wohl wegen ih-
rer Guͤte, als auch wegen ihrer Seltenheit
den hoͤchſten Werth haben. Die Verwen-
dung dieſes reinen Ertrages zu Verbeſſerung
und Vermehrung ſeines Landgutes geſchieht
durch Vertauſchung gegen ſolche Dinge, die
wiederum die beßten Erwerbungsmittel auf
ſeine Nahrungsquelle abgeben. Dieſes bewerk-
ſtelliget er, wann er den reinen Ertrag im
hoͤchſten Preiſe verkauft, fuͤr das gewonne-
ne Geld aber nach Befriedigung der geſell-
ſchaftlichen Beduͤrfniſſe, die Erwerbungsmit-
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 90. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/110>, abgerufen am 15.08.2024.
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