Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Allgemeine auf Credit bei jemand nehmen, und sie mitNuzen wieder verkaufen; wenn er alsdann seinen Creditorn richtig bezahlt, so wird sich sein Credit mehren. Den Gewinn aber, den er aus solchem Nebenhandel zieht, soll er immer versparen, und ihn blos zu diesem Geschäfte verwenden, bis er ein hinlängli- ches Handlungskapital erspart hat, womit er Handlung anfangen kann. §. 328. Wenn er Gelegenheit hat, Spedi- §. 329. Wenn aber ein junger Kaufmann gen.
Allgemeine auf Credit bei jemand nehmen, und ſie mitNuzen wieder verkaufen; wenn er alsdann ſeinen Creditorn richtig bezahlt, ſo wird ſich ſein Credit mehren. Den Gewinn aber, den er aus ſolchem Nebenhandel zieht, ſoll er immer verſparen, und ihn blos zu dieſem Geſchaͤfte verwenden, bis er ein hinlaͤngli- ches Handlungskapital erſpart hat, womit er Handlung anfangen kann. §. 328. Wenn er Gelegenheit hat, Spedi- §. 329. Wenn aber ein junger Kaufmann gen.
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Allgemeine
auf Credit bei jemand nehmen, und ſie mit
Nuzen wieder verkaufen; wenn er alsdann
ſeinen Creditorn richtig bezahlt, ſo wird ſich
ſein Credit mehren. Den Gewinn aber, den
er aus ſolchem Nebenhandel zieht, ſoll er
immer verſparen, und ihn blos zu dieſem
Geſchaͤfte verwenden, bis er ein hinlaͤngli-
ches Handlungskapital erſpart hat, womit
er Handlung anfangen kann.
§. 328. Wenn er Gelegenheit hat, Spedi-
teur oder Commiſſionair zu werden, ſo ſoll
er eben ſo mit ſeinem Lohne (Proviſion) aus-
kommen, nebenher aber ſo, wie oben geſagt
worden, im Kleinen anfangen, und ſich ein
Handlungskapital nach und nach erwerben.
§. 329. Wenn aber ein junger Kaufmann
zu dem allem keine Gelegenheit haͤtte, und
doch gern eine Handlung treiben, und ſich
und eine Haushaltung damit naͤhren wollte,
ſo iſt der naͤchſte Weg dazu zwar ſchwer, aber
doch moͤglich. Das erſte, was er thut, iſt,
daß er einen unwiderruflichen feſten Entſchluß
faßt, erſtlich: ſich niemals durch die Luſt verlei-
ten zu laſſen, jemand um einen Heller zu betruͤ-
gen.
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