Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Allgemeine von Hause zu Hause tragen, und so verkau-fen. Zu dem Ende ist ihm ein kleines Stück Geldes hinlänglich, das er leicht bei einem Freunde wird lehnen können. * Diese Regeln hab' ich aus verschiedenen merkwürdigen Beispielen ausgezogen, und zu Heischesäzen umgeordnet. Beim Hausiren wird mancher Jüngling mit gepudertem hohem Toupee die Nase rüm- pfen, allein, wer das thut, der ist nicht geschickt des Vatterlandes Vatter zu werden. §. 331. Den Ertrag, welchen er auf sol- §. 332. Die Waaren, welche er einkauft, schär-
Allgemeine von Hauſe zu Hauſe tragen, und ſo verkau-fen. Zu dem Ende iſt ihm ein kleines Stuͤck Geldes hinlaͤnglich, das er leicht bei einem Freunde wird lehnen koͤnnen. * Dieſe Regeln hab’ ich aus verſchiedenen merkwuͤrdigen Beiſpielen ausgezogen, und zu Heiſcheſaͤzen umgeordnet. Beim Hauſiren wird mancher Juͤngling mit gepudertem hohem Toupee die Naſe ruͤm- pfen, allein, wer das thut, der iſt nicht geſchickt des Vatterlandes Vatter zu werden. §. 331. Den Ertrag, welchen er auf ſol- §. 332. Die Waaren, welche er einkauft, ſchaͤr-
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Allgemeine
von Hauſe zu Hauſe tragen, und ſo verkau-
fen. Zu dem Ende iſt ihm ein kleines Stuͤck
Geldes hinlaͤnglich, das er leicht bei einem
Freunde wird lehnen koͤnnen.
* Dieſe Regeln hab’ ich aus verſchiedenen
merkwuͤrdigen Beiſpielen ausgezogen,
und zu Heiſcheſaͤzen umgeordnet. Beim
Hauſiren wird mancher Juͤngling mit
gepudertem hohem Toupee die Naſe ruͤm-
pfen, allein, wer das thut, der iſt nicht
geſchickt des Vatterlandes Vatter zu
werden.
§. 331. Den Ertrag, welchen er auf ſol-
che Weiſe gewinnt, ſoll er mit hoͤchſtem Fleiſe
zu rath halten, und ſo bald er ſein geliehe-
nes Kapital verdient hat, ſoll er es wieder
geben, und nun mit ſeinem eigenen Gelde
wieder von vorn anfangen, und ſo durch Be-
friedigung ſeiner allerweſentlichſten Beduͤrf-
niſſe immer ſuchen den reinen Ertrag ſo hoch
zu bringen, als er kann, und denſelben al-
lemal zum Erwerbungsmittel machen.
§. 332. Die Waaren, welche er einkauft,
ſollen die beßten ſeyn, die er haben kann,
und weil er alſo fort bezahlt, ſo kann er auch
ſchaͤr-
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