nicht der Landtag zusammen tretten, als das geschahe, auch dafür waren Mittel nöthig.
§. 381. Diese wurden auf verschiedene Weise veranstalltet. Entweder man erwähl- te einen geschickten Mann, der der Geseze und des Staates kundig war, dieser konnte aus dem Mittel der Gemeinde, oder aus den Collegien genommen werden, man über- trug ihm die Verwaltung der Gewalt nach den Gesezen, die man nach Belieben und Gutfinden mehr oder weniger einschränkte. Er war Staatshaupt, Vorsizer in den Col- legien, er war das in einer Person, was die Gemeinde in vielen ist. Man nannte ihn Richter, Hauptmann, Archon, Bürgermei- ster, Fürst, Herzog, und sogar König, je nachdem die gesezgebende Gewalt in seiner Person eine Gestalt hatte.
§. 382. Auf solche Weise nähert sich die Gemeinherrschaft der Alleinherrschaft (Mo- narchie). Je mehr die gesezgebende Gewalt aus dem Vielfachen ins Einfache geleitet, und von vielen an wenige Personen überge- ben wird, desto mehr wird sie wieder ihrem
ersten
Staatswiſſenſchaft
nicht der Landtag zuſammen tretten, als das geſchahe, auch dafuͤr waren Mittel noͤthig.
§. 381. Dieſe wurden auf verſchiedene Weiſe veranſtalltet. Entweder man erwaͤhl- te einen geſchickten Mann, der der Geſeze und des Staates kundig war, dieſer konnte aus dem Mittel der Gemeinde, oder aus den Collegien genommen werden, man uͤber- trug ihm die Verwaltung der Gewalt nach den Geſezen, die man nach Belieben und Gutfinden mehr oder weniger einſchraͤnkte. Er war Staatshaupt, Vorſizer in den Col- legien, er war das in einer Perſon, was die Gemeinde in vielen iſt. Man nannte ihn Richter, Hauptmann, Archon, Buͤrgermei- ſter, Fuͤrſt, Herzog, und ſogar Koͤnig, je nachdem die geſezgebende Gewalt in ſeiner Perſon eine Geſtalt hatte.
§. 382. Auf ſolche Weiſe naͤhert ſich die Gemeinherrſchaft der Alleinherrſchaft (Mo- narchie). Je mehr die geſezgebende Gewalt aus dem Vielfachen ins Einfache geleitet, und von vielen an wenige Perſonen uͤberge- ben wird, deſto mehr wird ſie wieder ihrem
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Staatswiſſenſchaft
nicht der Landtag zuſammen tretten, als das
geſchahe, auch dafuͤr waren Mittel noͤthig.
§. 381. Dieſe wurden auf verſchiedene
Weiſe veranſtalltet. Entweder man erwaͤhl-
te einen geſchickten Mann, der der Geſeze
und des Staates kundig war, dieſer konnte
aus dem Mittel der Gemeinde, oder aus
den Collegien genommen werden, man uͤber-
trug ihm die Verwaltung der Gewalt nach
den Geſezen, die man nach Belieben und
Gutfinden mehr oder weniger einſchraͤnkte.
Er war Staatshaupt, Vorſizer in den Col-
legien, er war das in einer Perſon, was die
Gemeinde in vielen iſt. Man nannte ihn
Richter, Hauptmann, Archon, Buͤrgermei-
ſter, Fuͤrſt, Herzog, und ſogar Koͤnig, je
nachdem die geſezgebende Gewalt in ſeiner
Perſon eine Geſtalt hatte.
§. 382. Auf ſolche Weiſe naͤhert ſich die
Gemeinherrſchaft der Alleinherrſchaft (Mo-
narchie). Je mehr die geſezgebende Gewalt
aus dem Vielfachen ins Einfache geleitet,
und von vielen an wenige Perſonen uͤberge-
ben wird, deſto mehr wird ſie wieder ihrem
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 189. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/209>, abgerufen am 16.07.2024.
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