Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Bedürfniß-Lehre einem jeden bezeichnen, wie weit er wirken,und wie er wirken soll. Diese Schranken nennt man Geseze. So viele Menschen, Ge- schlechts- und bürgerliche Gesellschaften zum Gehorsam gegen ein Gesez und gesezgebende Macht verbunden sind, so viele Mitglieder sind durch eben dieses Gesez in eine Gesell- schaft vereinigt, welche man einen Staat nennt. §. 25. Alle Staatsglieder geniesen also §. 26.
Beduͤrfniß-Lehre einem jeden bezeichnen, wie weit er wirken,und wie er wirken ſoll. Dieſe Schranken nennt man Geſeze. So viele Menſchen, Ge- ſchlechts- und buͤrgerliche Geſellſchaften zum Gehorſam gegen ein Geſez und geſezgebende Macht verbunden ſind, ſo viele Mitglieder ſind durch eben dieſes Geſez in eine Geſell- ſchaft vereinigt, welche man einen Staat nennt. §. 25. Alle Staatsglieder genieſen alſo §. 26.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0033" n="13"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Beduͤrfniß-Lehre</hi></fw><lb/> einem jeden bezeichnen, wie weit er wirken,<lb/> und wie er wirken ſoll. Dieſe Schranken<lb/> nennt man <hi rendition="#fr">Geſeze.</hi> So viele Menſchen, Ge-<lb/> ſchlechts- und buͤrgerliche Geſellſchaften zum<lb/> Gehorſam gegen ein Geſez und geſezgebende<lb/> Macht verbunden ſind, ſo viele Mitglieder<lb/> ſind durch eben dieſes Geſez in eine Geſell-<lb/> ſchaft vereinigt, welche man einen <hi rendition="#fr">Staat</hi><lb/> nennt.</p><lb/> <p>§. 25. Alle Staatsglieder genieſen alſo<lb/> Schuz gegen alle Gewaltthaͤtigkeit, von der<lb/> geſezgebenden Macht, ſie erhalten Geſeze,<lb/> wodurch die Befriedigung ihrer Beduͤrfniſſe<lb/> erleichtert, folglich ihr Daſeyn erhalten<lb/> und erhoͤht wird, dieſes ſind <hi rendition="#fr">Staatsbeduͤrf-<lb/> niſſe,</hi> die von der geſezgebenden Macht be-<lb/> friedigt werden muͤſſen. Hingegen hat auch<lb/> die geſezgebende Macht Beduͤrfniſſe, welche<lb/> nicht nur die Erhaltung und Erhoͤhung ihres<lb/> Daſeyns, ſondern auch die Moͤglichkeit der<lb/> Befriedigung der Staatsbeduͤrfniſſe zum Ziele<lb/> haben, und hierzu ſind wiederum alle Glie-<lb/> der des Staates verbunden.</p><lb/> <fw place="bottom" type="catch">§. 26.</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [13/0033]
Beduͤrfniß-Lehre
einem jeden bezeichnen, wie weit er wirken,
und wie er wirken ſoll. Dieſe Schranken
nennt man Geſeze. So viele Menſchen, Ge-
ſchlechts- und buͤrgerliche Geſellſchaften zum
Gehorſam gegen ein Geſez und geſezgebende
Macht verbunden ſind, ſo viele Mitglieder
ſind durch eben dieſes Geſez in eine Geſell-
ſchaft vereinigt, welche man einen Staat
nennt.
§. 25. Alle Staatsglieder genieſen alſo
Schuz gegen alle Gewaltthaͤtigkeit, von der
geſezgebenden Macht, ſie erhalten Geſeze,
wodurch die Befriedigung ihrer Beduͤrfniſſe
erleichtert, folglich ihr Daſeyn erhalten
und erhoͤht wird, dieſes ſind Staatsbeduͤrf-
niſſe, die von der geſezgebenden Macht be-
friedigt werden muͤſſen. Hingegen hat auch
die geſezgebende Macht Beduͤrfniſſe, welche
nicht nur die Erhaltung und Erhoͤhung ihres
Daſeyns, ſondern auch die Moͤglichkeit der
Befriedigung der Staatsbeduͤrfniſſe zum Ziele
haben, und hierzu ſind wiederum alle Glie-
der des Staates verbunden.
§. 26.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |