Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Haushaltungs-Wissenschaft §. 60. Diese beiden Pflichten, die Siche- §. 61. Die höchste Vermehrung des rei- des C
Haushaltungs-Wiſſenſchaft §. 60. Dieſe beiden Pflichten, die Siche- §. 61. Die hoͤchſte Vermehrung des rei- des C
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Haushaltungs-Wiſſenſchaft
§. 60. Dieſe beiden Pflichten, die Siche-
rung der Befriedigungsmittel auf die Zu-
kunft, und die Erhoͤhung und Ausbreitung
des Daſeyns werden dadurch moͤglich ge-
macht: wenn der Erwerber allen Fleis
und alle Kraͤfte daran ſezt, den reinen
Ertrag ſo ſehr zu vermehren als nur moͤg-
lich iſt, zugleich aber auch wenn er den-
ſelben auf die beßte Weiſe anwendet.
Die Ausuͤbung dieſer beiden Stuͤcke heißt:
die Haushaltungskunſt. Die Grundſaͤze
derſelben: die Haushaltungswiſſenſchaft
(Oekonomie).
§. 61. Die hoͤchſte Vermehrung des rei-
nen Ertrages, und die beßte Anwendung des-
ſelben, muß in allen Stuͤcken des Gewerbes
beaͤugt, und dasſelbe zu dieſem Zwecke nach
den Regeln der Haushaltungswiſſenſchaft ge-
leitet werden: wenn dieſes nicht beobachtet
wird, ſo kann weder die Fortdauer des Da-
ſeyns geſichert, noch die einzelne und allge-
meine Gluͤckſeligkeit befoͤrdert werden. Da
nun dieſes die groſe Pflicht eines jeden Men-
ſchen iſt, ſo iſt es auch die groſe Pflicht je-
des
C
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